Start der Impulsförderung für die Kommunale Wärmeplanung

Neuer Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie Klimaschutz des BMWK

Die Novellierung der Kommunalrichtlinie Klimaschutz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bringt einen neuen Förderschwerpunkt mit sich, der für Kommunen in puncto Wärmeplanung einen besonderen Anreiz darstellt: Seit dem 1.11.2022 ist eine Impulsförderung für die Kommunale Wärmeplanung möglich – in allen Kommunen, die bisher nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch externe Dienstleistende mit einem Zuschuss von 90% der Gesamtausgaben bei Antragsstellung bis Ende 2023. Finanzschwache Kommunen sowie Antragsstellende aus Braunkohlegebieten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%. Ab 01.01.2024 beläuft sich die Förderhöhe auf 60% bzw. 80%. Die Förderung kann ab sofort beantragt werden.

Alle Informationen zu inhaltlichen Mindestanforderungen und Antragstellung sind auf der Seite des Förderschwerpunkts verfügbar.

Veranstaltungstipp: Informationen rund um das Antragsverfahren erhalten Sie im Webinar "Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Vorreiterkonzepte" am 01.12.2022. Zur Veranstaltung