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Start der Impulsförderung für die Kommunale Wärmeplanung

Neuer Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie Klimaschutz des BMWK
© Shutterstock/Andrey Popov

Die Novellierung der Kommunalrichtlinie Klimaschutz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bringt einen neuen Förderschwerpunkt mit sich, der für Kommunen in puncto Wärmeplanung einen besonderen Anreiz darstellt: Seit dem 1.11.2022 ist eine Impulsförderung für die Kommunale Wärmeplanung möglich – in allen Kommunen, die bisher nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch externe Dienstleistende mit einem Zuschuss von 90% der Gesamtausgaben bei Antragsstellung bis Ende 2023. Finanzschwache Kommunen sowie Antragsstellende aus Braunkohlegebieten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%. Ab 01.01.2024 beläuft sich die Förderhöhe auf 60% bzw. 80%. Die Förderung kann ab sofort beantragt werden.

Alle Informationen zu inhaltlichen Mindestanforderungen und Antragstellung sind auf der Seite des Förderschwerpunkts verfügbar.

Veranstaltungstipp: Informationen rund um das Antragsverfahren erhalten Sie im Webinar "Antragsstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Vorreiterkonzepte" am 01.12.2022. Zur Veranstaltung