KWW-Erfahrungsschatz: Wie lief die Gesetzeseinführung in Baden-Württemberg ab?
Dr. Max Peters von der KEA-BW im Interview über die Erfahrungen in BaWü mit der verpflichtenden Kommunalen Wärmeplanung.

Was kommt da eigentlich mit dem Gesetz auf uns zu, das die Kommunale Wärmeplanung für alle Bundesländer zur Pflicht machen soll? Baden-Württemberg hat bereits vor einigen Jahren ein solches Gesetz eingeführt und kann aus einem fundierten Erfahrungsschatz berichten. Wir freuen uns, dass Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Mitglied im KWW-Beirat, sich Zeit genommen hat, uns aufschlussreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen zudiesem Prozess zu geben.
Dr. Max Peters: Abgeschlossene Wärmepläne von zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen liegen bisher in Bruchsal, Freiburg, Giengen an der Brenz, Weil a. R., Lörrach und Rheinfelden vor, also in insgesamt sechs der verpflichteten großen Kreisstädte. Im Landkreis Lörrach wurde der Wärmeplan für das gesamte Gebiet des Landkreises erstellt, in dem neben den drei zuletzt genannten Städten noch weitere Gemeinden liegen.
Darüber hinaus ist das Landesförderprogramm für die freiwillige Wärmeplanung in kleineren Gemeinden und Planungskonvois ein echter Erfolg. Aktuell werden daraus 131 freiwillig wärmeplanende Gemeinden vom Land unterstützt. Weitere Anträge befinden sich zurzeit in Bearbeitung, die Nachfrage bleibt groß!
Dr. Max Peters: Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren beobachten können, dass der Prozess, der mit der Verpflichtung einhergegangen ist, sehr gut angenommen wurde. Es ist sichtbar, dass die systematische Betrachtung der Wärmewende und der damit verbundene Prozess in jeder Gemeinde ebenso wichtig sind wie der fertige Plan selbst. Die Wärmeplanung ist in der Praxis ein echter Multiakteursprozess. Zielkonflikte der beteiligten Stakeholder, wie z. B. Kommunen, Energieversorger und Netzbetreiber, können zumindest teilweise innerhalb des Wärmeplanungsprozesses zu Lösungen geführt werden. Ohne die gesetzliche Verpflichtung wäre es sehr schwierig, diesen Prozess in Gang zu bringen.
Schon vor der gesetzlichen Verpflichtung hatten wir etwa elf Gemeinden plus die zwei Masterplan-Kommunen Heidelberg und Stuttgart, die an ähnlichen Konzepten wie der kommunalen Wärmeplanung gearbeitet haben. Es ist aber wichtig zu sehen, dass erst mit der gesetzlichen Verpflichtung die Finanzierung der Wärmepläne aus Mitteln des Landes zur Verfügung gestellt und dies dauerhaft gewährt wird. Damit macht das Land die Wärmeplanung zum Teil der Daseinsvorsorge.
Durch die gesetzliche Verpflichtung und damit einhergehende, rechtlich verbindliche Standards werden die Pläne in den Gemeinden zudem besser vergleichbar. Energiewirtschaftliche Trends, Märkte und Bedarfe lassen sich dadurch darstellen und analysieren. Die Rechtsverbindlichkeit eines Wärmeplans, so gering sie im Moment noch ausfällt, schafft in einer Gemeinde dennoch ein gewisses Maß der Planungssicherheit für die Beteiligten. Dies betrifft im hohen Maß die Energieunternehmen.
In Baden-Württemberg haben wir über das Gesetz eine gute Basis für die notwendige Wärmewende geschaffen. Und wir beobachten, dass diese gesetzliche Verpflichtung von der ersten Minute an sehr gut angenommen wurde.
Dr. Max Peters: Diese Kontroverse haben wir in Baden-Württemberg nicht beobachtet. Wir sehen eine Datenermächtigung in einem klar definierten, übersichtlichen Umfang als erforderlich an. Beispiele sind die Verbräuche leitungsgebundener Energien von Nichtwohngebäuden und das Kesselalter, das dem elektronischen Kehrbuchs des Bezirksschornsteinfegers entnommen wird. Und es gibt weitere Daten, die zwingend für einen kommunalen Wärmeplan benötigt werden. Aber egal ob es personenbezogene Daten sind oder solche, die kritische Infrastrukturen oder mögliche Geschäftsgeheimnisse betreffen, jede Datenlieferung und spätere Veröffentlichung folgt klaren Regeln zum Schutz dieser Daten. Und auch deswegen ist eine gesetzliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung wichtig, um den Umgang mit den Daten unmissverständlich und sicher zu organisieren.
Die gute Nachricht dazu lautet: In Baden-Württemberg klappt das in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden mit ihren Netzbetreibern, Versorgern und Bezirksschornsteinfegern ausgezeichnet. So lässt sich die notwendige Datenübermittlung sicher, schnell und datenschutzkonform aufstellen.
Sowohl Sorgen, dass dadurch personalisierte Daten zum Heizverhalten einzelner Haushalte abgerufen werden können, als auch, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, insbesondere eines Wohngebäudes, zur Datenlieferung verpflichtet werden, sind unbegründet. Die benötigten Daten liegen bei Netzbetreibern und Schornsteinfegern vor und sind dort digital abrufbar.