StartseiteKurzinterview mit Dr. Max Peters

KWW-Erfahrungsschatz: Wie lief die Gesetzeseinführung in Baden-Württemberg ab?

Dr. Max Peters von der KEA-BW im Interview über die Erfahrungen in BaWü mit der verpflichtenden Kommunalen Wärmeplanung.

Was kommt da eigentlich mit dem Gesetz auf uns zu, das die Kommunale Wärmeplanung für alle Bundesländer zur Pflicht machen soll? Baden-Württemberg hat bereits vor einigen Jahren ein solches Gesetz eingeführt und kann aus einem fundierten Erfahrungsschatz berichten. Wir freuen uns, dass Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Mitglied im KWW-Beirat, sich Zeit genommen hat, uns aufschlussreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen zudiesem Prozess zu geben.

KWW: In Baden-Württemberg wurden durch das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz bereits alle großen Kreisstädte zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung bis Ende des Jahres verpflichtet. Wie ist der aktuelle Stand in Ihrem Bundesland?
KWW: Welche Rückmeldungen erreichen Sie aus den Kommunen? Können Sie bereits ein Zwischenfazit für die Einführung der verpflichtenden Kommunalen Wärmeplanung formulieren?
KWW: Der Gesetzgebungsprozess rund um die Kommunale Wärmeplanung wird in Teilen der Öffentlichkeit stark und kontrovers diskutiert. Insbesondere das Thema Datenerfassung spielt dabei häufig eine Rolle. Welche Erkenntnisse dazu können Sie aus Ihrem Bundesland berichten?