Zum Inhalt springen
KWW | 2025

KWW-Muster­gliederung für den Kommunalen Wärmeplan

Nutzen Sie diese standardisierte Mustergliederung als Orientierung, um den Überblick zu behalten, die Logik des Wärmeplan-Endberichtes zu sichern und alle Inhalte sinnvoll zu strukturieren. Unser Vorschlag basiert auf den abgeleiteten Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), Informationen aus dem Leitfaden Wärmeplanung (Ortner et al., 2024) sowie dem KWW-Musterleistungsverzeichnis. Zusätzlich fand ein Abgleich mit den bereits fertigen Wärmeplänen der Städte Ahaus, Hannover, Kamp-Lintfort und Rostock statt.

Im Wärmeplan werden die Ergebnisse aus der Wärmeplanung von der planungsverantwortlichen Stelle zusammengefasst (§ 23 Abs. 1 WPG). 

Die wesentlichen Bestandteile des Wärmeplans sind:

  • Ergebnisse der Eignungsprüfung 
  • Bestands- und Potenzialanalyse 
  • Zielszenario 
  • Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  • Darstellung der Wärmeversorgungsart für das Zieljahr 
  • Umsetzungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 2 WPG)

Zusätzlich zu den Kapitelüberschriften finden Sie in dieser Mustergliederung kurze Inhaltsangaben mit den zentralen Aspekten, die hier vorkommen sollten. 

Für Baden-Württemberg gibt es zusätzlich einen Muster-Wärmeplan, der zur Übersicht der zentralen Aspekte dient. Dieser ist hier abzurufen: www.kea-bw.de

Weitere Inhalte aus der Infothek

KWW-Material
© dena/KWW
KWW | 2026

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Brandenburg

Das Musterleistungsverzeichnis Brandenburg unterstützt Kommunen bei der gesetzeskonformen Vergabe von Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Es orientiert sich dafür am Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz, der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV).
KWW-Material
© dena/KWW
KWW | 2026

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Rheinland-Pfalz

Das Musterleistungsverzeichnis Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei der gesetzeskonformen Vergabe von Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Es orientiert sich dafür am Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (AGWPG).
zur Übersicht