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KWW | 2025

KWW-Muster­­leistungs­­verzeichnis Baden-Württemberg

Das Musterleistungsverzeichnis orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg - KlimaG BW) vom 7. Februar 2023, welches am 29. Juli 2025 an die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes angepasst wurde. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und im KlimaG BW beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und KlimaG BW bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstelle in Baden-Württemberg ist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

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Das Musterleistungsverzeichnis Brandenburg unterstützt Kommunen bei der gesetzeskonformen Vergabe von Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Es orientiert sich dafür am Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz, der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV).
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KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Rheinland-Pfalz

Das Musterleistungsverzeichnis Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei der gesetzeskonformen Vergabe von Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Es orientiert sich dafür am Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (AGWPG).
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