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KWW | 2026

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Saarland

Das Musterleistungsverzeichnis Saarland (MLV Saarland) wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland (MWIDE) erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Wärmeplanungsumsetzungsgesetz - WPUG) vom 13. November 2024. 

Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und im WPUG beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und WPUG bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstelle im Saarland ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Abteilung Energie-, Industrie- und Fachkräftepolitik.

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

Hinweis zur aktuellen Version des Musterleistungsverzeichnisses (MLV) Saarland

Das MLV Saarland wurde im Dezember 2025 erstmals veröffentlicht. Aktuell steht Ihnen die überarbeitete Fassung vom August 2026 zum Download zur Verfügung.

In dieser Version wurden folgende Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen:

  • In der vorliegenden Version wurde die Überschrift unter „Zu F.1“ konkretisiert. 
  • Zudem wurden unter Position „Zu F.4“ Erläuterungen zur Einführung des Standards XWärmeplan sowie dessen Bedeutung für Kommunen aufgenommen, bedingt durch die Einrichtung eines Datenraumes im Zuge der geplanten Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes.
  • Die verbindlichen Fahrpläne für Wasserstoffnetze nach § 71k Absatz 1 Nummer 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind im Zuge des Ersetzens des bisherigen GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in dieser Form nicht mehr verbindlich. Daher wurde im Kapitel „Vereinfachtes Verfahren“ unter „2. Eignungsprüfung“ der diesbezügliche Verweis auf das GEG gelöscht.
  • Zudem wurden die Quellennachweise aktualisiert.

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