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KWW | 2026

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Thüringen

Das Musterleistungsverzeichnis Thüringen (MLV TH) wurde in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) sowie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) vom 2. Juli 2024. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und ThürWPGAG beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und ThürWPGAG bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstellen in Thüringen sind das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (E-Mail-Adresse: referat32@tmuen.thueringen.de) und die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) (E-Mail-Adresse: info@thega.de).

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) sowie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) erstellt. Sie gibt einen Überblick sowie ergänzende Hinweise zu einzelnen Positionen des KWW-Musterleistungsverzeichnisses zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (MLV-WPG) und des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG).

Hinweis zur aktuellen Version des Musterleistungsverzeichnisses (MLV) Thüringen

Das MLV Thüringen wurde im März 2024 erstmals veröffentlicht. Aktuell steht Ihnen die überarbeitete Fassung vom August 2026 zum Download zur Verfügung.

In dieser Version wurden folgende Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen:

  • In der aktualisierten Fassung wurde die Überschrift unter „Zu F.1“ konkretisiert. Zudem wurden unter Position „Zu F.4“ Erläuterungen zur Einführung des Standards XWärmeplan sowie dessen Bedeutung für Kommunen aufgenommen, bedingt durch die Einrichtung eines Datenraumes im Zuge der Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes.
  • Die verbindlichen Fahrpläne für Wasserstoffnetze nach § 71k Absatz 1 Nummer 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind im Zuge des Ersetzens des bisherigen GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in dieser Form nicht mehr verbindlich. Daher wurde im Kapitel „Vereinfachtes Verfahren“ unter „2. Eignungsprüfung“ der diesbezügliche Verweis auf das GEG gelöscht.
  • Im Gegensatz zur Erstveröffentlichung enthält die aktuelle Version nun ein Wärmekataster. Die entsprechende Verlinkung wurde ergänzt. 
  • Zudem wurden die Quellennachweise aktualisiert.

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