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KWW | 2025

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Schleswig-Holstein

Das Musterleistungsverzeichnis Schleswig-Holstein (MLV SH) wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein sowie der IB.SH Energieagentur erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und EWKG beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und EWKG bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstellen in Schleswig-Holstein sind die IB.SH Energieagentur, Energie- und Klimaschutzinitiative (E-Mail-Adresse: eki@ib-sh.de) und das Wärmekompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) c/o BKZ.SH e.V. (E-Mail-Adresse: info@bkzsh.de).

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

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