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Landesgesetze zur Wärmeplanung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Den Bundesländern obliegt es, das WPG per Landesgesetz oder -verordnung zu übersetzen.

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Übersetzung des WPG in Landesrecht

Im Landesrecht wird unter anderem die planungsverantwortliche Stelle definiert, also welche Gebietskörperschaften zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) verpflichtet werden. In den meisten Fällen sind dies Gemeinden oder Gemeindeverbände. Außerdem können die Länder auch Regelungen zur interkommunalen Wärmeplanung festschreiben und ein „Vereinfachtes Verfahren“ der KWP für Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern definieren. 

Auf dieser Seite können Sie sich über die länderspezifischen Besonderheiten und Beratungsmaterialien informieren.

Informationen zu Ihrem Bundesland

Wie steht es um die Kommunale Wärmeplanung in Ihrem Bundesland? Alle aktuellen Informationen rund um die landesspezifischen Gesetzlichkeiten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der jeweiligen Bundeslandseite.

Mehr Informationen

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WPG & Leitfaden Wärmeplanung

Das WPG formuliert eine Strategie für die Wärmewende. Wie diese praktisch umgesetzt werden kann, sollen der Leitfaden Wärmeplanung die Begleitdokumente zeigen.

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Verkürzte Wärmeplanung

In Heft 2 | 2024 der KommunalPraxis spezial dreht sich alles um die Kommunale Wärmewende. In unserem Beitrag klären wir, wann die verkürzte Wärmeplanung sinnvoll ist, wie die Eignungsprüfung abläuft und Warum man bei dezentralen Lösungen das Stromnetz mitdenken muss.

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Praxisbeispiele

Vorreiterinnen und Vorreiter stellen ihre Herangehensweise vor: Hier finden Sie Praxisbeispiele der Kommunalen Wärmeplanung mit konkreten Hintergrundinformationen und begleitenden Materialien.