Landesgesetze zur Wärmeplanung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Den Bundesländern obliegt es, das WPG per Landesgesetz oder -verordnung zu übersetzen.

Übersetzung des WPG in Landesrecht
Im Landesrecht wird unter anderem die planungsverantwortliche Stelle definiert, also welche Gebietskörperschaften zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) verpflichtet werden. In den meisten Fällen sind dies Gemeinden oder Gemeindeverbände. Außerdem können die Länder auch Regelungen zur interkommunalen Wärmeplanung festschreiben und ein „Vereinfachtes Verfahren“ der KWP für Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern definieren.
Auf dieser Seite können Sie sich über die länderspezifischen Besonderheiten und Beratungsmaterialien informieren.


