KWW | 2025

KWW-Muster­leistungs­verzeichnis Brandenburg

Das Musterleistungsverzeichnis orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) vom 17. Juni 2025. Es stellt eine konkrete Ausarbeitung der im WPG und in der SächsWPVO definierten Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) dar.
Bei der Erstellung von Ausschreibungen sind die Anforderungen aus beiden Regelwerken grundsätzlich zu berücksichtigen.

Ein herzlicher Dank geht an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

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