KWW | 2025

KWW-Muster­­leistungs­­verzeichnis Baden-Württemberg

Das Musterleistungsverzeichnis orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg - KlimaG BW) vom 7. Februar 2023, welches am 29. Juli 2025 an die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes angepasst wurde. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und im KlimaG BW beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und KlimaG BW bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstelle in Baden-Württemberg ist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

Weitere Inhalte aus der Infothek

KWW-Material
KWW | 2026

KWW-Starterblock: Kleine Kommunen

Kleine Kommunen stehen bei der Kommunalen Wärmeplanung vor besonderen Herausforderungen – verfügen zugleich aber über spezifische Stärken und Handlungsspielräume. Unser Starterblock "Kleine Kommunen" gab eine kompakte, praxisnahe Orientierung für einen gelungenen Einstieg in die Wärmewende.
© Getty Images/Artur Debat
KWW | 2026

KWW kompakt. 1/2026

Wir sind startklar für das Jahr 2026. Das zeigt auch die erste Newsletterausgabe des Jahres: Wir informieren wir Sie unter anderem über die kommenden KWW-Veranstaltungen, unsere erste KWW-Dienstleisterbefragung und den Start des KWW-Lotsenprogramms 2026.
zur Übersicht