KWW | 2025

KWW-Muster­­leistungs­­verzeichnis Baden-Württemberg

Das Musterleistungsverzeichnis orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg - KlimaG BW) vom 7. Februar 2023, welches am 29. Juli 2025 an die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes angepasst wurde. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und im KlimaG BW beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und KlimaG BW bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.

Die Anlaufstelle in Baden-Württemberg ist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.

Weitere Inhalte aus der Infothek

© dena/KWW
Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) | 2026

Die Wärmewende verlässlich, kosteneffizient und sozial verträglich umsetzen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) empfiehlt der Bundesregierung eine konsequente und sozial ausgewogene Umsetzung der Wärmewende. Er beschreibt Wege für eine klimafreundliche Modernisierung der Wärmeversorgung und betont dabei die Bedeutung langfristiger Planungssicherheit.
© dena/KWW
Stiftung Klimaneutralität | 2026

Die kommunale Wärmeplanung in der Praxis: Erste Erkenntnisse aus 15 Beispielkommunen

Die Studie der Stiftung Klimaneutralität untersucht 15 kommunale Wärmepläne aus acht Bundesländern und verknüpft dabei erstmals die Planungsergebnisse mit sozioökonomischen Daten. Im Ergebnis liefert die Analyse konkrete Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Kommunalen Wärmeplanung.
zur Übersicht