KWW-Musterleistungsverzeichnis Sachsen
Das Musterleistungsverzeichnis Sachsen (MLV Sachsen) wurde in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) vom 17. Juni 2025. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und in der SächsWPVO beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und SächsWPVO bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.
Die Auflaufstellen in Sachsen sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (E-Mail-Adresse: waermeplanung@smwa.sachsen.de) und die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH (E-Mail-Adresse: info@saena.de).
Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung.
Diese Dokumente werden regelmäßig aktualisiert.
Hinweis zur aktuellen Version des Musterleistungsverzeichnisses (MLV) Sachsen
Das MLV Sachsen wurde im Oktober 2025 erstmals veröffentlicht. Aktuell steht Ihnen die überarbeitete Fassung vom Januar 2026 zum Download zur Verfügung.
In dieser Version wurden folgende Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen:
Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde im Spaltenkopf „Anmerkungen, Querverweise“ ein Fußnotenverweis eingefügt.
Im Kapitel „Ergänzende Instrumente im Rahmen des Vergabeverfahrens“ wurde ein zusätzlicher Hinweis ergänzt.
Die zugehörige Handreichung wurde um ein einleitendes Kapitel erweitert. Unter der Überschrift „Zielgruppe und Zielsetzung des Musterleistungsverzeichnisses“ wird nun beispielhaft erläutert, anhand welcher Referenzen die Qualifikation von Dienstleistern für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bewertet werden kann – etwa durch bereits realisierte Wärmeplanungen oder durch nachgewiesene Qualifikationen als kommunaler Wärmeplaner.
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