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Finanzierung der Umsetzung der Wärmewende

Nach der Wärmeplanung folgt die Umsetzung. Doch wie lassen sich Umsetzungsmaßnahmen finanzieren? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Finanzierung von Wärmenetzen sowie zu Förderprogrammen auf Bundesebene.

© GettyImages/Daniel Grizelj

Förderungen

Um die Umsetzung der Wärmewende zu fördern gibt es verschiedene Programme auf Bundesebene, die wir hier kurz beschreiben.

Stand:

März 2026

Kurzbeschreibung:

(Potenzielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen, gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen dienen der Neuerrichtung von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie dem Umbau bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme. Dabei untersuchen und bewerten sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Vorhaben. In Modul 1 sind darüber hinaus Planungsleistungen, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, förderfähig. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2 – 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Untersuchungsgegenstand ist das Wärmenetzsystem und dessen Umgebung.

Basierend auf Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen können über die BEW der Neubau bzw. die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.

Die Förderquote für Modul 1 beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine aussagekräftige Projektskizze zu erstellen, müssen bereits erste Untersuchungen und Ideenkonzeptionierungen für die Neuerrichtung bzw. erste Ideen für den Umbau von Wärmenetzen bestehen.

Die Förderung von Transformationsleistungen im Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wurde zum 1. April 2026 eingestellt. Gleiches gilt für die im Rahmen dieses Moduls förderfähigen Planungsleistungen, die sich an den Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI orientieren.

Weitere Informationen zum Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Stand:

März 2026

Kurzbeschreibung:

Die Förderung im Modul 2 erstreckt sich auf Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Wärmenetzes: von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zur Übergabe der Wärme an die angeschlossenen Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie zur Steigerung der Effizienz des Netzes beitragen. Die Inbetriebnahme des Wärmenetzes hat grundsätzlich zeitnah nach Abschluss des Förderzeitraums zu erfolgen. Wird die vorgegebene Frist nicht eingehalten, kann dies förderrechtliche Konsequenzen bis hin zur Rückforderung der Fördermittel nach sich ziehen.

Die Förderquote liegt in Modul 2 bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Modul-2-Anträge ist kein vorheriger Modul-1-Antrag erforderlich, aber ein qualifizierter Trafoplan oder MBS (mit abgeschlossener Leistungsphase (LPh) 3 und Kostenberechnung/indikativen Angeboten) muss beigefügt werden.

Weitere Informationen zum Modul 2 – Die systemische Förderung eines Wärmenetzes (Investitionsförderung) finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Stand:

März 2026

Kurzbeschreibung:

Kurzfristig umsetzbare Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen werden über Modul 3 gefördert. Dabei sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Wärmepumpen 
  • Solarthermieanlagen 
  • Biomassekessel 
  • Wärmespeicher  
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern, die Integration von Abwärme, die Erweiterung von Wärmenetzen  
  • Wärmeübergabestationen 
  • Planungsleistungen angelehnt an die LPh 5 bis 8 für die beantragte Einzelmaßnahme

Weitere Informationen zum Modul 3 – Förderung von Einzelmaßnahmen an einem Wärmenetz finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Stand:

März 2026

Kurzbeschreibung:

Das Modul 4 enthält eine Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen bzw. PVT-Anlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die auf dem in Modul 2 bzw. 3 eingereichten Trafoplan basieren. Zudem muss der Antragsteller identisch zu Modul 2 bzw. 3 sein. Für die volle Förderdauer muss der Antrag vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.

Gefördert werden bis zu 100.000 Euro.

Weitere Informationen zum Modul 4 – Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Stand:

März 2026

Kurzbeschreibung:

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung beschleunigen, gefördert. Sie können sowohl Sach- als auch Personalausgaben finanzieren. Die Förderung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Sach- und Personalkosten. Finanzschwächere Kommunen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet bekommen.

Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:

A. integriertes Quartierskonzept

Ein integriertes Quartierskonzept zeigt, wie Sie

  • kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen, 
  • erneuerbare Energien einsetzen, 
  • Quartiere an den Klimawandel anpassen, 
  • grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen 
  • und digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen.

Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:

  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Wenn Ihnen bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vorliegt, können Sie Zuschüsse für das Sanierungsmanagement separat beantragen.

B. Sanierungsmanagement

Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:

  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren

Finanzieren können Sie dabei:

  • eigene Beschäftigte (Fachpersonal)
  • Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte
  • Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros

Weitergehende Informationen zur energetischen Stadtsanierung entnehmen Sie bitte der Webseite der KfW. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare zum Download.

Stand:

April 2026

Kurzbeschreibung:

Mit der BEG werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen. Je nach Programmteil erfolgt die Förderung entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die BEG gliedert sich in mehrere Teilprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG WG wird in der Regel als Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden zu einem Effizienzhausstandard bereitgestellt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Erreichung eines Effizienzhausstandards beitragen, einschließlich der damit verbundenen Bauneben- und Wiederherstellungskosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen zu Wohnflächen im Rahmen einer energetischen Sanierung berücksichtigt werden. Die Finanzierung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Kredits mit Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhausstandard abhängt. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden.

Die BEG NWG richtet sich an die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden wie Bürogebäuden, Schulen oder Gewerbeimmobilien. Ziel ist es, Gebäude durch umfassende Maßnahmen auf einen Effizienzgebäudestandard zu bringen und so den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Förderung erfolgt in der Regel über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzgebäudestandard und den förderfähigen Investitionskosten ab. Im Gegensatz zur BEG WG gelten hier andere energetische Bewertungsmaßstäbe und Effizienzstandards.

Kommunen können zudem im Zuge des BEG WG und BEG NWG über die KfW einen Zuschuss beantragen, welcher nicht zurückerstattet werden muss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes, sowie der Höhe der förderfähigen Kosten ab.

Das BEG EM fördert Einzelmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus in Gebäuden führen, mit einem finanziellen Zuschuss. Förderbar sind folgende Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen 
  • Heizungsoptimierung 
  • Fachplanung und Baubegleitung. 

Zudem sind Umfeldmaßnahmen förderbar, welche Maßnahmen sind, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme der im Zuge dessen installierten Anlagen zwingend erforderlich sind. Für einige Maßnahmen ist es verpflichtend, einen Energie-Effizienzexperten hinzuzuziehen. Die Antragsstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über ein Onlineformular.

Weitergehende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude entnehmen Sie bitte der Website der KfW oder der BAFA. 

Weitere Informationen

In unserem KWW-Praxisblick gingen wir darauf ein, wie Kommunen den Weg von der Kommunalen Wärmeplanung hin zur Umsetzung konkreter Wärmenetze gestalten können – und welche Rolle die BEW-Förderung dabei spielt. Die Präsentationen sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Infothek. Im Video können Sie sich die Veranstaltung anschauen:

Finanzierung von Wärmenetzen

Die Realisierung eines Wärmenetzes ist eine komplexe Investition, die sowohl technisches Know-how als auch eine sorgfältige betriebswirtschaftliche Kalkulation erfordert. Eine solide Finanzierung ist entscheidend für die Realisierbarkeit und langfristige Wirtschaftlichkeit des Projekts. Kommunen, Stadtwerke oder private Betreiber benötigen dazu ein gutes Verständnis über Kapitalquellen, Kostenstrukturen, Fördermöglichkeiten und typische Risiken.

Neben einem Überblick zum Thema finden Sie auf dieser Seite auch eine Checkliste zur Finanzierung von Wärmenetzen.

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Der Wirtschaftsplan als Grundgerüst für Investitionsentscheidungen

Der Wirtschaftsplan (häufig auch Business Case oder Wirtschaftlichkeitsberechnung genannt) bildet die finanzielle Grundlage des Projekts. Er beinhaltet unter anderem: 

  • Investitionskosten (Erzeugungsanlagen, Netzbau, Planung, Genehmigung etc.) 
  • Betriebskosten (Personal, Wartung, Energiebezug, Instandhaltung) 
  • Finanzierungsstruktur (Eigen-/Fremdkapital, Zuschüsse) 
  • Einnahmeseite (Wärmeverkauf, Anschlussgebühren, ggf. Fördermittel) 
  • Amortisationsdauer, Kapitaldienstfähigkeit und internen Zinsfuß (IRR) 

Der Plan zeigt, ob das Wärmenetz wirtschaftlich tragfähig ist, in welchem Zeitraum sich die Investition amortisiert und wie sensitiv die Kalkulation auf Preis- oder Nachfrageänderungen reagiert. 

Kapitalarten im Überblick: Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine

Bei der Finanzierung von Wärmenetzen kommen in der Regel die folgenden drei Kapitalformen zum Einsatz. Die richtige Kombination dieser hängt von Projektgröße, Risikoprofil und Förderzugängen ab.

Der risikotragende finanzielle Anteil, der von Eigentümern oder Gesellschaftern eingebracht wird, bildet die Basis für Investitionen sowie die Aufnahme von Fremdkapital und letztlich von Fördermitteln. Eine angemessene Eigenkapitalbasis (meist 10 bis 25 Prozent) signalisiert finanzielle Solidität und erhöht die Kreditwürdigkeit. Je nach Finanzierungsform erfüllt es unterschiedliche Funktionen. Bei Unternehmenskrediten stärkt es die Bonität. In der Projektfinanzierung wirkt es zusätzlich als Risikopuffer, falls die laufenden Erträge nicht ausreichen, um die Kreditverpflichtungen zu decken. Typische Quellen sind kommunale Haushaltsmittel, Eigenmittel von Stadtwerken, Einlagen von Genossenschaftsmitgliedern oder Beteiligungen privater Partner.

Wird von externen Kapitalgebern – zum Beispiel als klassisches Bankdarlehen, Förderkredit oder bei größeren Projekten als Kapitalmarktinstrument (Anleihe, Schuldscheindarlehen) – mit festem Rückzahlungsplan und vertraglich vereinbarten Zinsen bereitgestellt. Da Fremdkapitalgeber im Vergleich zu Eigenkapitalgebern ein geringeres Risiko tragen (zum Beispiel durch vorrangige Bedienung), kann Fremdkapital günstiger als Eigenkapital beschafft werden. Voraussetzung sind jedoch häufig Sicherheiten, etwa Grundpfandrechte oder kommunale Garantien.

Bei dieser Kapitalform handelt es sich um eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Mezzanine-Kapital kann die Eigenkapitalquote verbessern, wenn es bilanzrechtlich als eigenkapitalähnlich angerechnet wird. Es ist in der Regel teurer als Fremdkapital, bietet dafür aber mehr Flexibilität. Im Falle einer Insolvenz werden zunächst andere Verbindlichkeiten bedient, beispielsweise aus dem aufgenommenen Fremdkapital. Ist dann noch Geld übrig, wird das Mezzanine-Kapital erst nachrangig zurückgezahlt, aber immer noch vor den Eigenkapitalgebern. Zu dieser Kapitalart zählen unter anderem Nachrangdarlehen, die beispielsweise im Rahmen von Crowdfunding eingeworben werden können, sowie stille Beteiligungen.

Typische Risikoarten bei Wärmenetzen

Ein Wärmenetz ist eine langfristige Investition – mit spezifischen wirtschaftlichen und technischen Risiken. Diese sollten möglichst früh erkannt und durch vertragliche, technische und wirtschaftliche Maßnahmen abgesichert werden (zum Beispiel durch Mindestabnahmeverträge, Rücklagenbildung, Versicherungen oder Risikoteilung mit Partnern).

RisikoUrsache
Nachfrageunzureichende Anschlussquote oder geringerer Wärmebedarf als geplant; Risikominderung durch kommunale Ankerkunden möglich
Preissteigende Brennstoff-, Strom- oder Betriebskosten, die nicht ausreichend weitergegeben werden können
Technologietechnische Ausfälle, Reparaturbedarf oder Fehlplanung
Recht und RegulierungÄnderungen in Förderbedingungen, Preisregulierung (AVBFernwärmeV), Steuerrecht
BaukostenrisikoBaukostensteigerungen durch Preisänderungen, Nachträge, etc.
BauzeitrisikoVerzögerungen infolge von Genehmigungsverfahren, Lieferengpässen, Witterung oder Personalmangel

Weitere Hinweise zur erfolgreichen Finanzierung

  • frühe Projektentwicklung mit Szenarien: Ein belastbarer Business Case sollte auch konservative und Worst-Case-Szenarien abbilden. 
  • professionelle Finanzierungsberatung: Gerade bei größeren Projekten empfiehlt sich die Einbindung von Fachbüros für Projektfinanzierung oder Fördermittelmanagement. 
  • langfristige Perspektive: Wärmenetze refinanzieren sich oft über mindestens 20 Jahre. Die Finanzierung muss diese Laufzeit absichern können. 
  • transparente Kommunikation: Klare Informationen zu Kosten, Nutzen und Fördermitteln fördern die Akzeptanz in der Bürgerschaft, bei Anschlussnehmern und politischen Gremien. 

Fazit

Eine erfolgreiche Finanzierung von Wärmenetzen basiert auf einem sorgfältig aufgebauten Wirtschaftsplan, der die richtigen Kapitalquellen kombiniert, Fördermittel ausschöpft und Projektrisiken realistisch einschätzt. Nur mit fundierter Planung lassen sich die Investitionen langfristig wirtschaftlich und sozialverträglich tragen – unabhängig davon, ob das Projekt kommunal, privat oder partnerschaftlich realisiert wird.

Checkliste: Finanzierung eines Wärmenetzes

Wirtschaftsplan erstellen

  • Gesamtkosten (Investition, Betrieb, Instandhaltung) vollständig kalkuliert 
  • Einnahmenseite realistisch geplant (Wärmeverkauf, ggf. Anschlussbeiträge, Fördermittel) 
  • Kapitalbedarf (inkl. Reservepuffer) ermittelt 
  • Wirtschaftlichkeitskennzahlen berechnet (zum Beispiel Amortisationszeit, Kapitaldienstfähigkeit, IRR) 
  • Sensitivitätsanalyse erstellt (zum Beispiel bei sinkender Anschlussquote oder steigenden Betriebskosten) 

Finanzierungsstruktur klären

  • Eigenkapitalanteil festgelegt (zum Beispiel Kommune, Stadtwerk, Investor) 
  • Fremdkapital eingeplant (Bankdarlehen, Anleihen, KfW-Kredite) 
  • Einsatz von Mezzanine-Kapital geprüft (Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) 
  • bei Bedarf: Gründung einer Projektgesellschaft zur Trennung von Risiken und Bilanzierung 

Fördermittel prüfen und beantragen

  • passende Förderprogramme identifiziert (zum Beispiel BEW oder Landesprogramme) 
  • Förderfähigkeit des Projekts geprüft (technisch, formal) 
  • Zuständigkeit für Antragstellung geklärt (Kommune, Projektgesellschaft, privater Partner) 
  • Zeitplan mit Fristen für Anträge und Bewilligung eingeplant 
  • Kumulierungsmöglichkeiten mit anderen Fördermitteln geprüft 

Risiken erkennen und absichern

  • Nachfragerisiko: Maßnahmen zur Anschlussquote und Wärmelastsicherung getroffen 
  • Preisrisiko: Kalkulation mit konservativen Preisannahmen durchgeführt 
  • Technologierisiken: Anlagenkonzept validiert, Rücklagen eingeplant 
  • regulatorische Risiken: rechtliche Beratung einbezogen 
  • Bau- und Zeitrisiken: realistische Projektlaufzeit, Vertragsabsicherungen (zum Beispiel Vertragsstrafen) 

Weitere organisatorische Punkte

  • Projektentwickler oder Fachberater für Finanzierungsplanung eingebunden 
  • Abstimmung mit Politik, Verwaltung und Beteiligten frühzeitig erfolgt 
  • Beteiligungsmodell (kommunal, privat, gemischt) finalisiert 
  • Kommunikation mit Bürgerschaft und Anschlussnehmern vorbereitet 
  • wirtschaftliche Langfristperspektive (mind. 20 Jahre) berücksichtigt 

Wärmenetze errichten und betreiben

Betreibermodelle kennenlernen
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