Förderung zur Planung der Wärmewende
Im Folgenden wird das bundesweite Förderprogramm 'Transformationspläne und Machbarkeitsstudien' kurz beschrieben. Wärmenetzplanungen bieten sich als Instrument der Umsetzungsplanung im Zusammenspiel mit dem strategischen Instrument der Kommunalen Wärmeplanung an.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) | Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Juni 2023
(Potentielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen, gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen können der Neuerrichtung von Wärmenetzen mit mind. 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme und dem Umbau von bestehenden Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme, indem sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit untersuchen und darzustellen. In Modul 1 sind darüber hinaus Planungsleistungen, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, förderfähig. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2-4 der HOAI. Untersuchungsgegenstand ist das Wärmenetzsystem und dessen Umgebung.
Basierend auf Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen können über die BEW der Neubau bzw. die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.
Die Förderquote für Modul 1 beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine aussagekräftige Projektskizze zu erstellen, müssen bereits erste Untersuchungen und Ideenkonzeptionierungen für die Neuerrichtung bzw. erste Ideen für den Umbau von Wärmenetzen bestehen.
Informationen zum Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien finden Sie auf der Webseite der BAFA. Dort finden Sie zudem auch die weiteren Module für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen. Das sind: Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, Modul 3 – Einzelmaßnahmen sowie Modul 4 – Betriebskostenförderung.
Da die Kommunale Wärmeplanung durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den darauf aufbauenden landesrechtlichen Regelungen eine verpflichtende Aufgabe geworden ist, gibt es keine bundesweite Förderung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung mehr. Die Wärmeplanerstellung ist nun über Konnexitätszahlungen der einzelnen Bundesländer geregelt.