Förderung zur Planung der Wärmewende
Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie
Juni 2023
Städte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse* können die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleistende gefördert bekommen. Kommunale Wärmepläne können als zentrale Koordinierungsinstrumente und strategisches Planungsinstrument zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme im Stadt- bzw. Gemeindegebiet dienen. Untersuchungsgegenstand für die kommunale Wärmeplanung ist das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet.
Bei Antragstellung bis 31.12.2023 beträgt die Förderquote 90 % und für finanzschwache sowie Städte und Gemeinden aus den Braunkohlerevieren nach § 2 Strukturstärkungsgesetz 100% der förderfähigen Kosten. Ab 01.01.2024 beträgt die Regelförderquote 60% und die erhöhte Förderquote 80%.
* dürfen im Bewilligungszeitraum nicht verpflichtet sein, eine Wärmeplanung durchzuführen und dürfen noch kein gefördertes Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für ihr Stadt- oder Gemeindegebiet vorliegen haben
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW 432) – A: Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts
Juni 2023
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und interkommunale Zusammenschlüsse können die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte durch fachkundige Dritte gefördert bekommen bzw. können die Zuschüsse weiterleiten. Inte-grierte Quartierskonzepte können als zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Aktivitäten der Energieeinsparung, dem Einsatz erneuerbarer Energien, der Mobilität, der Infrastrukturentwicklung und der Anpassung an den Klimawandel im Quartier dienen. Untersuchungsgegenstand ist das Quartier.
Über das Förderprogramm kann darüber hinaus Fachpersonal für die Koordinierung des Quartierskonzeptes finanziell gefördert werden. Im Rahmen der KfW-Programme 201 und 202 können darüber hinaus die Umsetzung von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher sowie Wärmenetze im Quartier gefördert werden.
Die Förderquote für Quartierskonzepte beträgt 75% der förderfähigen Kosten.
Die Kolleginnen und Kollegen der KfW stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) | Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Juni 2023
(Potentielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen, gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen können der Neuerrichtung von Wärmenetzen mit mind. 75% erneuerbaren Energien und Abwärme und dem Umbau von bestehenden Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme, indem sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit untersuchen und darzustellen. In Modul 1 sind darüber hinaus Planungsleistungen, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, förderfähig. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2-4 der HOAI. Untersuchungsgegenstand ist das Wärmenetzsystem und dessen Umgebung.
Basierend auf Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen können über die BEW der Neubau bzw. die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.
Die Förderquote für Modul 1 beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Um eine aussagekräftige Projektskizze zu erstellen, müssen bereits erste Untersuchungen und Ideenkonzeptionierungen für die Neuerrichtung bzw. erste Ideen für den Umbau von Wärmenetzen bestehen.
Die Kolleginnen und Kollegen der BAFA stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Über diese Bundesförderprogramme hinaus gibt es weitere Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene mit eigenem Förderschwerpunkt bzw. mit Zuschüssen zu Bundesförderprogrammen, wie beispielsweise die FAQs der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Die Förderprogramme auf Landesebene sind unter Aktueller Blick in die Bundesländer zu finden.