Förderung zur Planung der Wärmewende
Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie
April 2023
Städte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse* können die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleistende gefördert bekommen. Kommunale Wärmepläne dienen als zentrale Koordinierungsinstrumente und strategisches Planungsinstrument zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme im Stadt- und/oder Gemeindegebiet.
Die Förderquote beträgt bis Ende 2023 90 % und für finanzschwache sowie Städte und Gemeinden aus den Braunkohlerevieren nach § 2 Strukturstärkungsgesetz 100% der förderfähigen Kosten. Ab 2024 beträgt die Regelförderquote 60 % und die erhöhte Förderquote 80%.
* Diese dürfen im Bewilligungszeitraum nicht verpflichtet sein, eine Wärmeplanung durchzuführen und dürfen noch kein gefördertes Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für ihr Stadt- oder Gemeindegebiet vorliegen haben.
Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG gerne zur Verfügung.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) | Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
April 2023
(Potentielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen dienen der Transformation bestehender Wärmenetze hin zur vollständigen THG-Neutralität bzw. dem Bau neuer Wärmenetze mit mind. 75% erneuerbaren Energien und Abwärme im Wärmenetzgebiet und dessen Umgebung.
Basierend auf Machbarkeitsstudien oder Transformationsplänen** können über die BEW der Neubau und die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.
Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
** Diese müssen nicht über die BEW gefördert worden sein, müssen jedoch die Kriterien gemäß technischem Merkblatt zur Förderrichtlinie erfüllen.
Die Kolleginnen und Kollegen der BAFA stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW 432) – A: Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts
April 2023
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie interkommunale Zusammenschlüsse können die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte durch fachkundige Dritte gefördert bekommen. Integrierte Quartierskonzepte dienen als zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Aktivitäten der Energieeinsparung, dem Einsatz erneuerbarer Energien, der Mobilität, der Infrastrukturentwicklung und der Anpassung an den Klimawandel im Quartier.
Über das Förderprogramm kann darüber hinaus Fachpersonal für die Koordinierung des Quartierskonzeptes finanziell gefördert werden. Im Rahmen des KfW-Programms 201 und 202 können darüber hinaus die Umsetzung von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher sowie Wärmenetze im Quartier gefördert werden.
Die Förderquote beträgt 75% der förderfähigen Kosten.
Die Kolleginnen und Kollegen der KfW stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.
Über diese Bundesförderprogramme hinaus gibt es weitere Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene mit eigenem Förderschwerpunkt bzw. mit Zuschüssen zu Bundesförderprogrammen. Die Förderprogramme auf Landesebene sind unter Aktueller Blick in die Bundesländer zu finden.