Finanzierung und Kosten der KWP
Was kostet die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)? Hier erhalten Sie Informationen über die Grundlagen der Finanzierung sowie eine Orientierung zu den Kosten Ihrer KWP.

Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung
Deutschland ist föderal strukturiert. Jedes Bundesland hat eigene Regeln, wie die Kommunale Wärmeplanung finanziert werden kann. Geld fließt unter anderem von Bundesseite. Der Bund fördert aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit 500 Mio. Euro die KWP. Das Geld ist zweckgebunden an die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen. Die Fördermittel sind bis 2028 befristet und fließen direkt in die entsprechenden Landeshaushalte.
Bereits heute verpflichten manche Landesgesetze Kommunen, die KWP durchzuführen. Mit dieser Verpflichtung lassen die Länder ihre Kommunen aber nicht allein. In diesen Fällen erhalten die Gemeinden dafür vom Land Konnexitätszahlungen. Der Vorteil: Die Kommunen erhalten damit automatisch einen Pauschalbetrag ohne langwierige Antragsverfahren. Welche Kommunen KWP-verpflichtet sind, wie es um die entsprechenden Konnexitätszahlungen steht und welche Förderberatung angeboten wird, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Bundesländer mit verpflichtender KWP
Laut § 27 KlimaG BW sind in Baden-Württemberg Stadtkreise und Große Kreisstädte in diese Pflicht involviert. Diese erhielten in den ersten vier Jahren ab dem Jahr 2020 jährlich eine pauschale Zuweisung (Konnexitätszahlung) in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 0,19 Euro je Einwohnerin und Einwohner zur Finanzierung der Kosten, die durch die Verpflichtung des erwähnten Paragrafen entstanden.
Ab 2024 erfolgt eine Zuweisung in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr – zuzüglich 0,06 Euro je Einwohnerin und Einwohner (§ 34 Abs. 2 KlimaG BW).
Zu vertiefenden Förderfragen kontaktieren Sie die KEA Klimaschutz- und Energieberatung BW GmbH.
In Bayern ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften zum 02.01.2025 in Kraft getreten und regelt die Kommunale Wärmeplanung der bayerischen Kommunen. Informationen, unter anderem zur Finanzierung, finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Das Land Brandenburg hat im Juli 2024 die Verordnung über die Zuständigkeit und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV) erlassen. Weitere Informationen zu Umsetzung und Finanzierung in den Brandenburger Kommunen finden Sie auf dieser Webseite.
Seit dem 29.11.2023 gilt in Hessen die KWP-Pflicht für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wie hoch die Konnexitätszahlungen des Landes an die Gemeinden ausfallen und wie diese ausgestaltet sein werden, ist noch nicht per Rechtsverordnung geklärt.
Zu vertiefenden Förderfragen kontaktieren Sie die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH.
In Niedersachsen trat mit 01.01.2024 die Regelung in Kraft, dass jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, zu einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet ist.
Das Land stellt für die Erstaufstellung 2024 insgesamt 11,7 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Ab 2026 fördert das Land ein Klimaschutzmanagement mit 2,02 Mio. Euro und das Erstellen eines Entsiegelungskatasters mit 1,94 Mio. Euro.
Zu vertiefenden Förderfragen kontaktieren Sie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH.
In Nordrhein-Westfalen ist die Landesregelung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) am 20.12.2024 in Form des Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – WPG) in Kraft getreten. Weiterführende Informationen zur Finanzierung und weiteren Ausgestaltung der KWP im Bundesland finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Im Saarland ist das Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Wärmeplanungsumsetzungsgesetz – WPUG) am 29.11.2024 in Kraft getreten. Regelungen zur Finanzierung und der weiteren Ausgestaltung im Saarland können Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie nachlesen.
Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPAG) im Juli 2024 Regelungen auf Grundlage des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes erlassen, die die weitere Ausgestaltung in den Kommunen sowie die finanzielle Ausstattung bei der Wärmeplanung regeln. Einen Überblick mit allen relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Wichtig zu wissen: KWP-Förderprogramme vom Bund gibt es seit Ende 2023 nicht mehr. Die Förderung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ist seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes ausgelaufen.
Kosten der Kommunalen Wärmeplanung
Die folgenden Faktoren beeinflussen die Kosten der Kommunalen Wärmeplanung:
- angestrebter Detailgrad des Kommunalen Wärmeplans
- der Betrachtungsrahmen, ggf. inkl. des Stromsektors
- die Prozessausgestaltung
- die Datenbeschaffung
- umfassende Vorbereitung wie Konzepte oder Beteiligungsprozesse
- Größe und Einwohnerzahl der Kommune
Setzt eine Kommune im Vorfeld bereits auf Energiewende und Klimaschutz, kann die KWP auf diese Maßnahmen aufbauen. Fachgutachten, Akteursbeteiligung oder die Detailbetrachtung des regionalen Stromsektors führen hingegen zu Mehrkosten. Diese Investitionen zu Beginn des Planungsprozesses sorgen allerdings dafür, dass der Kommunale Wärmeplan letztlich kosteneffizient erarbeitet wird.
Wir raten Ihnen dazu, alle Beteiligten so umfassend wie möglich über den Prozess der KWP zu informieren. Zum einen werden so Arbeitsprozesse effizienter, Beteiligungen aktiver und Synergien einfacher nutzbar. Zum anderen schaffen Sie so von Beginn an eine Vertrauensbasis. Eine offene Kommunikation legt die Basis, damit Sie von allen Beteiligten relevante Daten ohne zusätzlichen Aufwand erhalten. Effiziente Arbeitsprozesse sorgen letztlich auch dafür, dass keine doppelten Arbeiten ausgeführt werden. Zudem erhöht eine breite Akteursbeteiligung die Akzeptanz der KWP-Maßnahmen.
Regionale Zusammenarbeit kann ein wichtiger Kostenfaktor sein. Setzen Sie bei der individuellen Kostenrecherche auch auf die Erfahrungen anderer Kommunen. Vernetzen Sie sich mit denjenigen, die bereits eine KWP ausgeschrieben und vergeben haben. Fragen Sie direkt bei Ihrer Landesenergieagentur nach den entsprechenden Kommunen und deren Kontaktdaten.
Für eine realistische Einschätzung der Kosten und potenzieller Förderungen orientieren Sie sich am besten an den Konnexitätszahlungen der Länder, die bereits landesrechtliche Regelungen verabschiedet haben. Neben den Länderzahlungen können Sie auch bei den entsprechenden Dienstleistungsunternehmen Kostenvoranschläge oder Richtpreisangebote einholen. So erhalten Sie möglichst aktuelle Preisinformationen.
Wie viel kostet die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?
Eine Antwort auf diese Frage können Sie beispielsweise diesem Diagramm aus unserer Kommunenbefragung 2024 entnehmen. Dort finden Sie die (durchschnittlichen) Nettokosten pro Einwohnerin und Einwohner differenziert für verschiedene Gemeindegrößen aufgeschlüsselt.

Um ein grobes Bild der Kosten für eine Kommunale Wärmeplanung zu erhalten, beleuchten wir dieses Thema in unserer jährlichen KWW-Kommunenbefragung. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kosten der KWP pro Person eng mit der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner verflochten sind. Das bedeutet, je weniger Menschen in einer Kommune leben, desto höher liegen im Verhältnis zu einwohnerreichen Gemeinden und Städten die Kosten. Sie sollten sich aber auch immer vor Augen führen, dass die Kosten regional stark variieren können. An der Erhebung nahmen 180 Personen teil. Sie hat also durchaus Aussagekraft, kann dennoch nicht als repräsentativ eingestuft werden. Sie zeigt aber eine klare Tendenz.

Förderung zur Planung der Wärmewende
Im Folgenden wird das bundesweite Förderprogramm 'Transformationspläne und Machbarkeitsstudien' kurz beschrieben. Wärmenetzplanungen bieten sich als Instrument der Umsetzungsplanung im Zusammenspiel mit dem strategischen Instrument der Kommunalen Wärmeplanung an.

KWW-Talk: Möglichkeiten der nachhaltigen Finanzierung für eine sozialverträgliche Wärmewende
Im KWW-Talk auf der Großen KWW-Konferenz 2024 stellten wir Beispiele aus der Praxis vor, die bereits erfolgreich erprobt wurden. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten haben wir die Einsatz- und Verzahnungsmöglichkeiten diskutiert.