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Gesetzgebung im Wärmesektor

Der Wärmesektor wird von diversen Gesetzen berührt. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick der Gesetzgebung auf EU-, Bundes- und Länderebene.

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Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten und verpflichtet alle Länder bundesweit zur Kommunalen Wärmeplanung. Das Gesetz schafft die Grundlage für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland.

Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Ausnahme bilden Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, in denen die Erstellung des Wärmeplans Gegenstand einer Förderung aus Mitteln des Bundes war (NKI). Dort gilt der 30. Dezember 2026 als Fertigstellungsfrist. In Gemeindegebieten mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern muss die Erstellung des Wärmeplans bis zum 30. Juni 2028 erfolgen. Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit sich zusammenzuschließen, um in einem sogenannten Konvoi-Verfahren einen gemeinsamen Wärmeplan zu erstellen.

Außerdem gibt das Wärmeplanungsgesetz Ziele für die Erzeugung der Wärme in Wärmenetzen vor: Ab dem 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination hieraus gespeist werden. Bis 2030 muss dieser Anteil auf 30 Prozent und bis 2040 auf bis zu 80 Prozent. Ziel ist ein vollständiges fossilfreies Wärmenetz bis 2045.

Am 27. Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen. Fragen dazu beantworten wir in folgenden FAQ.

FAQ zur kleinen Wärmeplanung

Diese FAQ wurde auf Grundlage des Regierungsentwurfs vom 27. Mai 2026 erstellt. Bitte beachten Sie, dass nun das parlamentarische Verfahren folgt, in dem sich noch Änderungen ergeben können. (Stand: 12. Juni 2026)

Übersetzung des WPG in Landesrecht

Weitere Regulierungen im Wärmesektor

Bundesebene

Am 29.07.2026 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (GModG) in Kraft getreten und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GModG regelt neben allgemeineren Fragen zu Gebäuden auch die Beheizung. 

Zentral sind die in § 43 GModG genannten Anforderungen an Gas- und Ölheizungen, die sogenannte „Biotreppe“. Ziel des Gesetzes ist eine höhere Wahlfreiheit bei den Heizungstechnologien bei gleichzeitiger Dekarbonisierung der Öl- und Gasversorgung. Öl- und Gasheizungen dürfen neu eingebaut werden, müssen allerdings anteilig Bioöl oder Biomethan nutzen. Diese Anteile liegen bei:

  • 10 Prozent ab 01.01.2029
  • 15 Prozent ab 01.01.2030
  • 30 Prozent ab 01.01.2035
  • 60 Prozent ab 01.01.2040

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist in seiner aktuellen Form am 18. November 2023 in Kraft getreten und schafft einen sektorübergreifenden Rahmen für die Steigerung der Energieeffizienz. Damit werden die Anforderungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt. Das EnEfG legt unter anderem Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest und verpflichtet die Bundesländer ab 2024 dazu, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Bis 2030 sollen jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 Terrawattstunden (TWh) auf Bundesebene und in Höhe von 3 TWh auf Länderebene erfolgen. Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig vermieden werden. Ist eine Vermeidung nicht möglich, soll die Abwärme genutzt werden. 

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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert den Neubau von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Das Förderprogramm ist am 15. September 2022 gestartet und stellt bis 2026 rund 3 Milliarden Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung zur Verfügung.

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen: Gefödert werden die Sanierung von Wohngebäuden, die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen, darunter auch der Heizungstausch.

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Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Am 17. Juli 2024 ist eine Novelle des Gesetzes in Kraft getreten. Ziel ist ein klimaneutrales Deutschland bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in dem Gesetz ein umfassendes Klimaschutzprogramm verankert, das konkrete Maßnahmen enthält.

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EU-Ebene

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) hat das Ziel, auf dem Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Sie enthält Umsetzungsaufträge an die Mitgliedstaaten zur ganzheitlichen energetischen Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. In den Zielvorgaben wird zwischen Nicht-Wohngebäuden und Wohngebäuden unterschieden:

  • Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes soll in den Mitgliedsländern bis 2030 um 16 Prozent, bis 2035 um 20–22 Prozent sinken. Für die Zeit bis 2040 und danach alle fünf Jahre gilt ein national bestimmter Wert. Vergleichswert dazu ist das Jahr 2020.
  • Für Nichtwohngebäude sieht die Richtlinie die schrittweise Einführung von Mindestenergiestandards vor: Bis 2030 sollen 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz saniert werden. Vergleichswert dazu ist das Jahr 2020.
  • Für Neubauten gilt: Ab 2028 sollen öffentliche Gebäude keine Emissionen mehr ausstoßen, ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein.

Die Richtlinie ist Bestandteil des EU-Maßnahmenpakets "Fit for 55" zur Erreichung der Klimaziele.

Weitere Informationen dazu sind auch hier zu finden.

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Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) trat am 25. Oktober 2012 in Kraft, um das für 2020 gesetzte Energieeffizienzziel der EU zu erreichen: eine Verringerung des Primärenergieverbrauchs im Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber einer zugrunde gelegten Referenzentwicklung. Im Jahr 2018 wurde erstmals eine Neufassung der EED verabschiedet, um den Energieverbrauch europaweit, besonders im Hinblick auf die Periode zwischen 2021 und 2030, weiter zu senken.

Die Novellierung vom 10. Oktober 2023 sieht bis 2030 eine Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs der EU um 11,7 Prozent vor, gemessen am im Jahr 2020 geschätzten Energieverbrauch für das Jahr 2030 (EU-Referenzszenario 2020).

Das jährliche Endenergieeinsparziel wird von 2024 bis 2030 schrittweise angehoben. Die Mitgliedstaaten sollen in diesem Zeitraum neue jährliche Einsparungen in Höhe von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gewährleisten, die bis zum 31. Dezember 2030 schrittweise auf 1,9 Prozent steigen sollen.

Die Richtlinie ist Bestandteil des EU-Maßnahmenpakets "Fit for 55" zur Erreichung der Klimaziele.

Mehr Informationen dazu sind auch hier zu finden.

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Die Neugestaltung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) hebt den Zielwert für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch (Bruttoenergieverbrauch) in den EU-Mitgliedstaaten von 32,5 Prozent auf 42,5 Prozent bis 2030 an. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden.

Verbindliche Sektorziele stellen außerdem sicher, dass erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen. Die Richtlinie gibt vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien zwischen 2021-2025 jährlich um 0,8 Prozentpunkte und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte wachsen muss. Unter anderem kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel hinzu, das einen Anteil von 49 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 beim Heizen und Kühlen von Gebäuden festlegt.

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Das EU-ETS ist das weltweit erste internationale Emissionshandelssystem und seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Es befindet sich aktuell in der vierten Handelsperiode (2021-2030).

Ziel ist es, die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie zu reduzieren. Ein Grenzwert bestimmt, wie viele Treibhausgas-Emissionen die Anlagen ausstoßen dürfen (Cap & Trade Prinzip). Die Mitgliedstaaten berechtigen die Anlagen kostenlos oder über Versteigerungen zum Ausstoß von Treibhausgasen. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen auch Norwegen, Island und Liechtenstein am EU-Emissionshandel teil. Erfasst werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil, seit 2024 auch der Seeverkehr.

In Folge der Überarbeitung der ETS-Richtlinie im Jahr 2023 führt die EU 2027 einen neuen, zunächst vom EU-ETS 1 getrennten Emissionshandel (EU-ETS 2) ein. Er gilt für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen.

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Regulierungen und Orientierung in der Wärmeversorgung | KWW-Lotsenprogramm: Vertiefungswissen

In diesem Teil der Vertiefungsvideos zum KWW-Lotsenprogramm werden die Ziele und Vorgaben der Europäischen Union thematisiert – darunter zentrale Instrumente wie die geplante Ausweitung des Emissionshandels der EU auf den Gebäudesektor.

Das Gebäudeforum Klimaneutral, ebenfalls ein Projekt der Deutsche Energie-Agentur GmbH, bietet weiterführende Informationen rund um die EU-Vorgaben für den Gebäudesektor. 

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Warum Wärmewende?

Keine Energiewende ohne Wärmewende. Und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist die Basis für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

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KWP-Prozess

Die KWP ist ein rollierender Prozess, den Sie regelmäßig aktualisieren und fortschreiben – bis die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Ihrer Kommune erreicht ist. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Phasen der KWP.

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Technologien für die KWP

Fernwärme, Inselnetze, Biogas, Wärmepumpen, Aquathermie - die Technologien zur erneuerbaren Wärmeversorgung sind vielfältig. Unsere Klickstrecke gibt Ihnen einen groben Überblick über die Wärmetechnologien.