Kom­mu­nale Wärme­planung - Schritt für Schritt

Mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gestalten Sie die Wärmewende als Teil der Energiewende in Ihrer Kommune: langfristig, koordiniert und kosteneffizient. Sie ist ein strategisches Planungsinstrument, das Ihnen bei der Organisation und Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen hilft und Sie in mehreren Schritten durch diesen wichtigen Prozess führt. Hier erhalten Sie einen Überblick über diesen Planungsprozess.

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Ihr Fahrplan für die Wärmewende

Die KWP ist Ihr Fahrplan, die Wärmeversorgung Ihrer Gemeinde bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Damit ist sie ein wichtiger Teil des sektorübergreifenden Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – gliedert den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung in die folgenden Schritte. Aus diesen resultiert der Kommunale Wärmeplan. Er ist die Basis für anschließende Detailplanungen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet.

Der Prozess der KWP im Überblick

  • Vorbereitung: Was sollte vorab geklärt sein? 
  • Bestandsanalyse: Wie hoch sind der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Bedarf in den Quartieren?
  • Potenzialanalyse: Was sind mögliche Wärmequellen und Wärmespeicher? Wo eignet sich ein Wärmenetz? Welche anderen Netze müssen ausgebaut werden? Wo lässt sich Energie einsparen? 
  • Entwicklung eines Zielszenarios: Wie sieht die Wärmeversorgung Ihrer Kommune in Zukunft aus? Auf welche Schwerpunkte wird gesetzt?
  • Umsetzungsstrategie: Welche Maßnahmen werden wann und von wem in Angriff genommen?

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Richtiges Verfahren der Wärmeplanung wählen

Welche Verfahren der Wärmeplanung stehen Ihrer Kommune offen? Welches eignet sich für die Ziele vor Ort? Wir erläutern die Unterschiede zwischen verkürzter Wärmeplanung, kleiner Wärmeplanung und vereinfachtem Verfahren sowie die gegebenenfalls nötige Eignungsprüfung. 

zu den Verfahren und zur Eignungsprüfung
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Vorbereitung

Bevor Sie in die Analysephasen starten, legen Sie die Grundlagen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Dazu ist ein politischer Beschluss notwendig, der die Ziele, Finanzierung, das Personal und eine mögliche gemeinsame Durchführung der KWP mit anderen Gemeinden (Interkommunale Wärmeplanung) festlegt.

Es lohnt sich, kommunale Akteurinnen und Akteure wie Stadtwerke oder Wohnungsbaugesellschaften bereits in dieser frühen Phase in den Planungsprozess einzubinden. So steigern Sie die Transparenz, Qualität und Akzeptanz der Wärmeplanung und der späteren Umsetzungsmaßnahmen. Auf Basis der Abstimmung mit allen Beteiligten konkretisieren Sie die Zielstellung und Ausgestaltung der KWP. Jetzt befassen Sie sich auch mit der Eignungsprüfung, der Wahl des passenden Verfahrens und der Vergabe einzelner Leistungen oder der gesamten Planung an externe Unternehmen.

Kommunale Wärmeplanung erklärt (1/7)

Kommunale Wärmeplanung erklärt (2/7)

Bestandsanalyse

In der Bestandsanalyse (§ 15 WPG) erheben Sie systematisch und qualifiziert den aktuellen Wärmeverbrauch und den absehbaren Wärmebedarf. Dazu gehören:

  • Raumwärme
  • Warmwasser
  • Prozesswärme
  • aktuelle Versorgungsstruktur
  • Emission von Treibhausgasen
  • Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden (inklusive Energieklassen, Baualtersklassen, Sanierungsstand)

Kommunale Wärmeplanung erklärt (3/7)

Potentialanalyse

Wie der Name schon sagt, untersuchen Sie mit der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) alle lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen. 

Außerdem erfassen Sie damit auch nutzbare Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung, um den zukünftigen Wärmebedarf zu decken; ebenso Möglichkeiten, um Spitzenlasten aufzufangen. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, ob Einschränkungen für die Nutzung der Wärmeerzeugungsanlagen (beispielsweise Verbrennungsverbote) zu berücksichtigen sind. Zusätzlich enthält die Potenzialanalyse auch eine Einschätzung darüber, wie viel Energie durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden und bei gewerblichen oder industriellen Prozessen eingespart werden kann.

Kommunale Wärmeplanung erklärt (4/7)

Zielszenario entwickeln

Im Zielszenario (§ 17 und § 19 WPG) beschreiben Sie, wie die lokale Wärmeversorgung der Zukunft aussehen wird: Welche erneuerbaren Energien und welche unvermeidbare Abwärme werden genutzt? Wo entsteht ein Wärmenetz? Wo sind dezentrale Lösungen zum Beispiel mittels Wärmepumpen sinnvoll? Damit entsteht ein Überblick darüber, woher die Wärme kommen soll, wie sie in die verschiedenen Gebiete verteilt wird und welche Netze die Wärmeerzeugung dabei unterstützen. 

Kommunale Wärmeplanung erklärt (5/7)

Umsetzungsstrategie

Die Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) ist der strategische Fahrplan inklusive investiver Maßnahmen, um die Wärmeversorgung in Ihrer Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral umzubauen. Allerdings konzentriert sich diese Umsetzungsstrategie nur auf die Maßnahmen, die Sie als die planungsverantwortliche Stelle unmittelbar selbst realisieren können. 

Trotzdem betreffen diese Maßnahmen auch Handlungsbereiche anderer Akteure, die involviert sind und aktiv beteiligt werden sollten. Zum Beispiel benennen Sie die nächsten Schritte für den Auf- oder Ausbau von Wärmenetzen oder den Ausbau des Stromnetzes zur Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung strombasierter Heizungen – beispielsweise Wärmepumpen. Hier wären unter anderem Stadtwerke und kommunale Unternehmen der Energieversorgung, der Wohnungswirtschaft oder der Abfall- und Abwasserentsorgung relevant.

Kommunale Wärmeplanung erklärt (6/7)

Kommunaler Wärmeplan

Durchlaufen Sie den Planungsprozess, halten Sie als Ergebnis den Kommunalen Wärmeplan für Ihre Kommune in den Händen. Er fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus den einzelnen Schritten textlich, grafisch und kartografisch zusammen (Anlage 2 WPG). Dazu zählen:

  • Ergebnisse der Eignungsprüfung 
  • Bestands- und Potenzialanalyse 
  • Zielszenario 
  • Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  • Darstellung der Wärmeversorgungsart für das Zieljahr 
  • Umsetzungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 2 WPG)

Das Wärmeplanungsgesetz schreibt Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnenden vor, den EU-Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle” in die KWP zu integrieren (§ 21 WPG). Damit müssen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – zum Beispiel Gebäudesanierungen – berücksichtigt werden. Zudem soll bewertet werden, ob und wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und andere von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgehenden Initiativen vor Ort aktiv zur Wärmeversorgung beitragen können.

In unserer Infothek finden Sie eine Mustergliederung, an der Sie sich bei der Aufbereitung Ihres Wärmeplandokumentes orientieren können. 

Der Wärmeplan wird durch das zuständige Gremium bzw. die zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Auf den Wärmeplan aufbauend, gehen Sie als nächstes in die Detailplanungen. Hierzu gehören zum Beispiel ein Quartierplan, eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz oder auch Pläne für die Umsetzung einzelner Maßnahmen.

Wärmeplan übermitteln

Die Wärmeplanungs-Daten der Kommunen enthalten großes Potenzial für die weitere Planung und Umsetzung der bundesweiten Wärmewende. Wo und wie Sie die Ergebnisse Ihrer Kommunalen Wärmeplanung übermitteln, zeigt unsere Übersicht zur Erfassung der Wärmeplanergebnisse. 

zur Ergebnisdatenerfassung

Monitoring und Fortschreibung

Ist der Kommunale Wärmeplan erstellt, folgt ein regelmäßiges Monitoring. Dabei werden alle Einzelmaßnahmen unter den dann aktuellen Bedingungen geprüft und ggf. neu angepasst. 

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre zu evaluieren, neu zu bewerten und fortzuschreiben (§ 25 WPG). So lassen Sie neue Erkenntnisse oder neue Bedingungen in den Plan einfließen und stellen sicher, dass das Ziel einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen bis 2045 erreicht wird.

Kommunale Wärmeplanung erklärt (7/7)

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