Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Ziele, Inhalte und die Entwicklung des Zielszenarios. Als Teil des Zielszenarios finden Sie hier auch Informationen zur Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete. Diese Einteilung ist nicht für Gebiete relevant, die nach der Eignungsprüfung als Gebiete zur dezentralen Wärmeversorgung ausgewiesen wurden. Für diese kann eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden.

Empfehlungen für ein gutes Zielszenario im Wärmeplan
- Schon bei der Auftragsvergabe, aber auch im Rahmen des KWP-Prozesses, ist darauf zu achten, dass umfassende zeitliche und personelle Ressourcen für die Entwicklung des Zielszenarios eingeplant sind.
- Das Zielszenario sollte neben den Ortskenntnissen die Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage nehmen, um einen möglichst realistischen Zielpfad zu konzipieren. Klimaneutralität ist hier die Zielmarke, doch Kosten, Risiken, Entwicklungsprognosen und Akteursbeteiligungen sind notwendige Rahmenbedingungen sowie Einflussfaktoren.
- Das Zielszenario sollte eine teilgebietsscharfe Planung und Umsetzung ermöglichen. Dafür ist eine konsensuale Abstimmung mit den im Wesentlichen betroffenen Akteuren sinnvoll.
- In Gebieten mit dezentraler Versorgung darf sich die Kommune nicht mit dem Hinweis „hier seien die Eigentümer zuständig“ zurückziehen. Gerade diese Gebiete benötigen aufgrund der Vielzahl der Akteurinnen und Akteure eine umfassende Beratung und Unterstützung für ihre individuellen oder auch gemeinschaftlichen Wärmelösungen.
- Ein gutes Zielszenario liefert eine solide Grundlage für Machbarkeitsstudien und Umsetzungsschritte. Es liefert Indikatoren für den nachfolgenden Umsetzungsprozess oder ist direkt die Grundlage für eine konkrete Maßnahme sowie für das anschließende Monitoring.
Das Zielszenario in der Kommunalen Wärmeplanung
Das Zielszenario kann als Herz der gesamten Kommunalen Wärmeplanung (KWP) angesehen werden. Es baut auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse auf. Aus mehreren Szenarien wird ein Zielszenario ausgewählt. Das Zielszenario liefert die Grundlage für die Umsetzungsstrategie mit den zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Folglich steht das Zielszenario im Zentrum des gesamten Prozesses. Für die Zielszenario-Entwicklung sind daher umfassende Ressourcen einzuplanen.
Während die Bestands- und Potenzialanalysen meist durch einen Dienstleister erfolgen, werden beim Zielszenario die Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik und, wo vorhanden, auch der kommunale Energieversorger in den Bewertungs- und Entwicklungsprozess integriert.
Die Aufgabe besteht darin, auf Basis von gezeigten Bedarfen und Potenzialen ein realistisches, optimales, klimaneutrales, versorgungssicheres und kostengünstiges Szenario abzustimmen. Dabei wird nicht nur die Kommune in ihrer Gesamtheit betrachtet. Vielmehr erfolgt eine detaillierte, kartenbasierte, teilräumliche Auffächerung in eine Vielzahl von Baublöcken, Ortsteilen oder Quartieren, in sogenannten Raumtypen oder Clustern, die sich voneinander abgrenzen lassen. Idealerweise bekommt somit jeder Teilraum sein eigenes kleines Zielszenario, worin angegeben wird, welche wahrscheinlichste Versorgungsoption für diesen Raum empfohlen wird.
Zu betonen ist, dass die Zukunft offen ist. Ein Zielszenario beschreibt also ein Wärmeversorgungsziel, das mit Priorität realisiert werden soll. Veränderte Rahmenbedingungen und nachgelagerte Analysen können jedoch zu weiteren Anpassungen führen.
Gesetzliche Grundlage im Überblick
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Zielszenarios ergeben die aus den Paragraphen 17 bis 19 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), die für die Entwicklung des Zielszenarios sowie die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete maßgeblich sind.
Der Leitfaden Wärmeplanung soll als Anleitung bei der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung nach dem WPG dienen. Er ist rechtlich unverbindlich.

Das Zielszenario stellt für das beplante Gebiet als Ganzes, aber auch ausdifferenziert in seine Teilräume, die angestrebte, langfristige Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Die Darstellung erfolgt auf der Grundlage von Indikatoren nach Anlage 2 Abschnitt III. Besonders wichtige Indikatoren sind hier der Endenergieverbrauch der gesamten und der leitungsgebundenen Wärme, die Treibhausgasbilanz sowie Anzahl und Anteil der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
Das Zielszenario ist zu begründen und muss mit den folgenden Elementen im Einklang stehen:
- der Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete nach § 18,
- der Festlegung der angestrebten Zielversorgungsarten in den Wärmeversorgungsgebieten für das Zieljahr nach § 19 sowie
- den Zielen des § 1 Absatz 2 einer kosteneffizienten, treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gerecht werden.
Auf Basis von Indikatoren wird eine Gebietseinteilung für die Wärmeversorgung vorgenommen. Sie ist zudem auch noch für die Jahre 2030, 2035 und 2040 darzustellen.
Das Zielszenario ist auf diesen Grundlagen zu entwickeln:
- Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 (falls diese überhaupt zur Anwendung gekommen ist)
- Bestandsanalyse nach § 15
- Potenzialanalyse nach § 16
- Berücksichtigung der geplanten Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 und der geplanten Zielversorgungsarten nach § 19
Betroffene Akteurinnen und Akteure müssen Stellungnahmen abgeben können. Aus mehreren entwickelten Szenarien ist das verbindliche Zielszenario auszuwählen und zu begründen.
Im Wärmeplan wird das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt:
- Die planungsverantwortliche Stelle teilt das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein. Dabei wird geprüft, welche Wärmeversorgungsart sich für welches Teilgebiet am besten eignet (zentrales Wärmenetz, dezentrale Wärmeversorgung oder eventuell auch Wasserstoffnetz).
- Die Bewertung erfolgt unter anderem auf Basis der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und von prognostizierten Treibhausgasemissionen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch von Dritten, dass ein Gebiet einer bestimmten Versorgungsart zugeordnet wird. Die Zuordnung löst auch keine Verpflichtung aus, dass in einem Teilgebiet eine bestimmte Versorgungsart genutzt oder bereitgestellt werden muss.
- Es gibt in den Jahren 2030, 2035 und 2040 Betrachtungszeitpunkte für die unterschiedlichen Szenarien.
- Netzbetreiber können Vorschläge für die Wärmeversorgung in bestimmten Teilgebieten machen.
- Gebiete mit besonders hohem Energieeinsparpotenzial sollen zusätzlich als Sanierungsgebiete ausgewiesen werden.
Für jedes Wärmeversorgungsgebiet ist im Wärmeplan darzustellen, welche Art der Wärmeversorgung (Energiequelle) im Zieljahr vorrangig bestehen soll. Dabei soll eine dieser vier Eignungsstufen zugeordnet werden:
Die Wärmeversorgungsart ist für dieses Teilgebiet im Zieljahr …
- sehr wahrscheinlich geeignet.
- wahrscheinlich geeignet.
- wahrscheinlich ungeeignet.
- sehr wahrscheinlich ungeeignet.
Die angestrebte Art der Wärmeversorgung soll mit einer treibhausgasneutralen Versorgung im Zieljahr vereinbar sein.
Der Weg zum Zielszenario
Zielszenario als strategisches Steuerungsinstrument für die Umsetzung
Die Vertretenden aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung, die in die Entwicklung des Zielszenarios eingebunden sind, besitzen eine entscheidende Schlüsselfunktion für die Auswahl der Zielszenarien für die unterschiedlichen Gebiete und die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen. Eine nähere Betrachtung dazu finden Sie in unserem Magazinbeitrag „Warum die Wärmewende die Kommunalpolitik braucht und wie Mandatstragende unterstützt werden können“.
Vorteilhaft ist, wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hier die Regie übernehmen. Der Sachverstand für die Entscheidungen muss in kurzer Zeit aufgebaut werden. Die Beratungen durch Dienstleister und Energieversorger sind immer notwendig und hilfreich, aber durchaus mit einem zu berücksichtigenden Eigeninteresse verbunden. Gegebenenfalls ist daher auch eine neutrale Expertise zum Beispiel durch eine Energieagentur hilfreich.
Im Verwaltungshandeln kommt es folglich darauf an, für diesen Entscheidungsprozess hinreichend Zeit und Ressourcen einzuplanen. Ein längerer Zeitraum mit verschiedenen Sitzungen erscheint angemessen. Versierte Dienstleistende räumen daher der Entwicklung und Abstimmung des Zielszenarios einen ähnlich hohen Aufwand ein, wie der Datenerfassung während der Bestandsanalyse.
Für die Umsetzung sollten die Kommunen die folgenden Abläufe im Auge behalten:
- Soweit vorhanden sollte vorrangig unvermeidbare Abwärme genutzt werden, die aus gewerblichen Prozessen, aus örtlichen Biogasanlagen oder aus der Abfallverbrennung kommen könnte.
- Im nächsten Schritt sollten solche Wärmequellen erschlossen werden, die mit Großwärmepumpen auf das erforderliche Temperaturniveau angehoben werden (Abfluss Kläranlage, größere Abwasserkanäle, evtl. auch Trinkwasserleitungen, Fluss- oder Seewärme, oberflächennahe Geothermie).
- In Einzelfällen und trotz hoher Kosten könnte auch die Anlage von Großspeichern (Erdbecken, Speichertürme) mit einbezogen werden, die aus großen Solarthermieflächen (wie in Bracht) versorgt werden. Auch Tiefengeothermie ist falls möglich eine teure, aber prüfbare Option.
Mehr und mehr werden aber wohl standardisierte Großwärmepumpen, die direkt die unbegrenzte Umweltwärme aus der Luft nutzen, zum Einsatz kommen. Gunstfaktor wäre hier im Winter ein regional hinreichendes Angebot an erneuerbarem Strom (Windenergie), wobei idealerweise auch ein kommunaler Windpark (wie in Breuna, Quellendorf oder Steyerberg) genutzt werden könnte.
Inwieweit Biomasse oder Holz zum Einsatz kommen sollte, wird ambivalent gesehen. Dieser Rohstoff ist knapp und wird sich mehr und mehr verteuern. Für die Abdeckung der Spitzenlast im Winter und für Notfälle könnte Holz allerdings auch zum Einsatz kommen. Die Deckung der letzten fünf bis zehn Prozent, der Spitzenlast und als Notfalloption können natürlich auch grünes Gas oder Öl genutzt werden.
Die entscheidende Frage lautet: Wie sollte die Wärmeversorgung in den diversen Teilgebieten der Kommune zukünftig aussehen? Oft ist die Entscheidung einfach. In Grenzbereichen kann es aber schwierig werden. Besonders die Prüfgebiete, die sich möglicherweise für mehrere Versorgungsarten eignen, sollten genauer betrachtet werden.
Entscheidungen in der Wärmeplanung werden nicht nur nach rationalen Kriterien getroffen. Politische Interessen, wirtschaftliche Erwägungen und soziale Faktoren spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Oft existieren in Kommune auf vorgefasste positive oder kritische Einstellungen zu Wärmenetzen.
Grundsätzlich aber sollten Kommunen sich in zentral und dezentral versorgten Gebieten kontinuierlich in der Umsetzung der Wärmewende engagieren. Bei hohen Wärmedichten und passenden Wärmequellen organisiert oder initiiert sie den Aufbau von passenden Wärmenetzen. Und auch in dezentral versorgten Gebieten kann sie viele Initiativen befördern und Maßnahmen vorantreiben.
Quellen
Ortner, Sara; Paar, Angelika; Johannsen, Lea; Wachter, Philipp; Hering, Dominik; Pehnt, Martin et al. (2024): Leitfaden Wärmeplanung. Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise für Kommunen und andere Planungsverantwortliche. Hg. v. ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Öko-Institut e.V., IER Stuttgart, adelphi consult GmbH, Becker Büttner Held PartGmbB, Prognos AG, et al. Online verfügbar unter [https://www.kww-halle.de/service/infothek/detail/leitfaden-waermeplanung-empfehlungen-zur-methodischen-vorgehensweise-fuer-kommunen-und-andere-planungsverantwortliche], zuletzt geprüft am [02.02.2026].
Handlungsoptionen für Kommunen
Auf unserer Themenseite Dezentrale Gebiete mit klimaneutraler Wärme versorgen finden Sie Maßnahmen, mit denen Kommunen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in dezentralen Gebieten unterstützen können.
Details zu Wärmenetzen finden Sie in unserem Technologiesteckbrief zu Wärmenetzen.
Praktische Entscheidungshilfen und Details zu Organisationstrukuten, um Wärmenetze zu betreiben, finden Sie unter Wärmenetze errichten & betreiben.
Wie Kommunen soziale Faktoren auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung mitdenken können, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.

