Kommunale Wärmeplanung - Schritt für Schritt
Mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gestalten Sie die Wärmewende als Teil der Energiewende in Ihrer Kommune: langfristig, koordiniert und kosteneffizient. Sie ist ein strategisches Planungsinstrument, das Ihnen bei der Organisation und Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen hilft und Sie in mehreren Schritten durch diesen wichtigen Prozess führt. Hier erhalten Sie einen Überblick über diesen Planungsprozess.

Ihr Fahrplan für die Wärmewende
Die KWP ist Ihr Fahrplan, die Wärmeversorgung Ihrer Gemeinde bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Damit ist sie ein wichtiger Teil des sektorübergreifenden Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – gliedert den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung in die folgenden Schritte. Aus diesen resultiert der Kommunale Wärmeplan. Er ist die Basis für anschließende Detailplanungen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet.
Kommunale Wärmeplanung im Überblick
- Vorbereitung: Was sollte vorab geklärt sein?
- Bestandsanalyse: Wie hoch sind der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Bedarf in den Quartieren?
- Potenzialanalyse: Was sind mögliche Wärmequellen und Wärmespeicher? Wo eignet sich ein Wärmenetz? Welche anderen Netze müssen ausgebaut werden? Wo lässt sich Energie einsparen?
- Entwicklung eines Zielszenarios: Wie sieht die Wärmeversorgung Ihrer Kommune in Zukunft aus? Auf welche Schwerpunkte wird gesetzt?
- Umsetzungsstrategie: Welche Maßnahmen werden wann und von wem in Angriff genommen?

Richtiges Verfahren der Kommunalen Wärmeplanung
Welche Verfahren der Wärmeplanung stehen Ihrer Kommune offen? Welches eignet sich für die Ziele vor Ort? Wir erläutern die Unterschiede zwischen verkürzter Wärmeplanung, kleiner Wärmeplanung und vereinfachtem Verfahren sowie die gegebenenfalls nötige Eignungsprüfung.
Vorbereitung
Bevor Sie in die Analysephasen starten, legen Sie die Grundlagen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Dazu ist ein politischer Beschluss notwendig, der die Ziele, Finanzierung, das Personal und eine mögliche gemeinsame Durchführung der KWP mit anderen Gemeinden (Interkommunale Wärmeplanung) festlegt.
Es lohnt sich, kommunale Akteurinnen und Akteure wie Stadtwerke oder Wohnungsbaugesellschaften bereits in dieser frühen Phase in den Planungsprozess einzubinden. So steigern Sie die Transparenz, Qualität und Akzeptanz der Wärmeplanung und der späteren Umsetzungsmaßnahmen. Auf Basis der Abstimmung mit allen Beteiligten konkretisieren Sie die Zielstellung und Ausgestaltung der KWP. Jetzt befassen Sie sich auch mit der Eignungsprüfung, der Wahl des passenden Verfahrens und der Vergabe einzelner Leistungen oder der gesamten Planung an externe Unternehmen.
Vorbereitungsphase (1/7)
Koordinierung, Begleitung und Beteiligung durch die Gemeinde (2/7)
Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse (§ 15 WPG) erheben Sie systematisch und qualifiziert den aktuellen Wärmeverbrauch und den absehbaren Wärmebedarf. Dazu gehören:
- Raumwärme
- Warmwasser
- Prozesswärme
- aktuelle Versorgungsstruktur
- Emission von Treibhausgasen
- Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden (inklusive Energieklassen, Baualtersklassen, Sanierungsstand)
Bestandsanalyse (3/7)
Potenzialanalyse
Wie der Name schon sagt, untersuchen Sie mit der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) alle lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen.
Außerdem erfassen Sie damit auch nutzbare Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung, um den zukünftigen Wärmebedarf zu decken; ebenso Möglichkeiten, um Spitzenlasten aufzufangen. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, ob Einschränkungen für die Nutzung der Wärmeerzeugungsanlagen (beispielsweise Verbrennungsverbote) zu berücksichtigen sind. Zusätzlich enthält die Potenzialanalyse auch eine Einschätzung darüber, wie viel Energie durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden und bei gewerblichen oder industriellen Prozessen eingespart werden kann.
Potenzialanalyse (4/7)
Zielszenario entwickeln
Im Zielszenario (§ 17 und § 19 WPG) beschreiben Sie, wie die lokale Wärmeversorgung der Zukunft aussehen wird: Welche erneuerbaren Energien und welche unvermeidbare Abwärme werden genutzt? Wo entsteht ein Wärmenetz? Wo sind dezentrale Lösungen zum Beispiel mittels Wärmepumpen sinnvoll? Damit entsteht ein Überblick darüber, woher die Wärme kommen soll, wie sie in die verschiedenen Gebiete verteilt wird und welche Netze die Wärmeerzeugung dabei unterstützen.
Zielszenarioentwicklung (5/7)
Umsetzungsstrategie
Die Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) ist der strategische Fahrplan inklusive investiver Maßnahmen, um die Wärmeversorgung in Ihrer Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral umzubauen. Allerdings konzentriert sich diese Umsetzungsstrategie nur auf die Maßnahmen, die Sie als die planungsverantwortliche Stelle unmittelbar selbst realisieren können.
Trotzdem betreffen diese Maßnahmen auch Handlungsbereiche anderer Akteure, die involviert sind und aktiv beteiligt werden sollten. Zum Beispiel benennen Sie die nächsten Schritte für den Auf- oder Ausbau von Wärmenetzen oder den Ausbau des Stromnetzes zur Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung strombasierter Heizungen – beispielsweise Wärmepumpen. Hier wären unter anderem Stadtwerke und kommunale Unternehmen der Energieversorgung, der Wohnungswirtschaft oder der Abfall- und Abwasserentsorgung relevant.
Umsetzungsstrategie und Wärmeplan (6/7)
Kommunaler Wärmeplan
Der Kommunale Wärmeplan ist das Ergebnis dieses Planungsprozesses. Er fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus den einzelnen Schritten textlich, grafisch und kartografisch zusammen (Anlage 2 WPG). Dazu zählen:
- Ergebnisse der Eignungsprüfung
- Bestands- und Potenzialanalyse
- Zielszenario
- Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- Darstellung der Wärmeversorgungsart für das Zieljahr
- Umsetzungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 2 WPG)
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnenden vor, den EU-Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle” in die KWP zu integrieren (§ 21 WPG). Damit müssen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – zum Beispiel Gebäudesanierungen – berücksichtigt werden. Zudem soll bewertet werden, ob und wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und andere von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgehenden Initiativen vor Ort aktiv zur Wärmeversorgung beitragen können.
In unserer Infothek finden Sie eine Mustergliederung, an der Sie sich bei der Aufbereitung Ihres Wärmeplandokumentes orientieren können.
Der Wärmeplan wird durch das zuständige Gremium bzw. die zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Auf den Wärmeplan aufbauend, gehen Sie als nächstes in die Detailplanungen. Hierzu gehören zum Beispiel ein Quartierplan, eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz oder auch Pläne für die Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Wärmeplan übermitteln
Die Wärmeplanungs-Daten der Kommunen enthalten großes Potenzial für die weitere Planung und Umsetzung der bundesweiten Wärmewende. Wo und wie Sie die Ergebnisse Ihrer Kommunalen Wärmeplanung übermitteln, zeigt unsere Übersicht zur Erfassung der Wärmeplanergebnisse.
Monitoring und Fortschreibung
Ist der Kommunale Wärmeplan erstellt, folgt ein regelmäßiges Monitoring. Dabei werden alle Einzelmaßnahmen unter den dann aktuellen Bedingungen geprüft und ggf. neu angepasst.
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre zu evaluieren, neu zu bewerten und fortzuschreiben (§ 25 WPG). So lassen Sie neue Erkenntnisse oder neue Bedingungen in den Plan einfließen und stellen sicher, dass das Ziel einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen bis 2045 erreicht wird.
Rollierender Prozess (7/7)
Antworten auf häufige Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden einen Wärmeplan erarbeiten. Der Wärmeplan zeigt, wie die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Diese Umstellung ist die Wärmewende. Sie ist der wichtigste Hebel der Energiewende. Bis 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral sein.
Die Bundesländer definieren, wer vor Ort für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zuständig ist. Meistens sind es die Gemeinden. Teilweise übernehmen die Aufgabe aber auch Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Wärmeplanung gemeinsam mit Nachbargemeinden durchzuführen. In der Regel holen sich Kommunen für die Erstellung ihres Wärmeplans Unterstützung von einem Dienstleistungsunternehmen.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz Wärmeplanungsgesetz oder WPG) schafft seit dem 1. Januar 2024 die gesetzliche Grundlage für die Kommunale Wärmeplanung: Gemeinden mit 100.000 oder weniger Einwohnenden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, einen Wärmeplan zu erstellen. Größere Gemeinden mussten ihren Plan bereits bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Deutschland finden Sie hier.
Wärme lässt sich nicht wie Strom über weite Strecken transportieren. Sie muss vor Ort erzeugt werden. Kommunen haben mit der Kommunalen Wärmeplanung das strategische Werkzeug in der Hand, um lokale Versorgungslösungen zu entwickeln. Denn sie kennen:
- die Gebäudestruktur vor Ort,
- die bestehende Energieinfrastruktur (zum Beispiel vorhandene Fernwärmenetze und Gasleitungen),
- lokal verfügbare erneuerbare Energien (zum Beispiel Geothermie, Solarthermie, Biomasse),
- Abwärmepotenziale von Unternehmen
- und alle relevanten Akteurinnen und Akteure (zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen).
In verschiedenen Phasen werden
- aktuelle sowie perspektivische Wärmebedarfe ermittelt,
- verschiedene Lösungsansätze für eine erneuerbare Wärmeversorgung abgewogen
- und eine Umsetzungsstrategie entwickelt.
Dafür kommen alle wichtigen lokalen Akteurinnen und Akteure zusammen, beispielsweise lokale Energieversorger oder Wohnungsgesellschaften.
Das Ergebnis ist der Wärmeplan. Er zeigt Gebiete auf, wo in der Kommune welche klimaneutralen Wärmeversorgung möglich sind. Damit ist der Wärmeplan Ausgangspunkt für die weitere Planung und bietet eine Orientierung, wie die Wärmewende vor Ort angestoßen werden kann. Spätestens alle fünf Jahre muss der Wärmeplan geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Ohne weitere Beschlüsse ist der Wärmeplan rechtlich nicht bindend.
Nutzen Sie die Clips für Ihre Kommunikation
Die Clips dieser Seite können Sie auch für Ihre Webseite oder Präsentationen nutzen. Dafür stellen wir Ihnen die Videos zum Einbinden über den YouTube-Link zur Verfügung. Die sieben Videos zu den Prozesschritten der Kommunalen Wärmeplanung finden Sie in der Playlist auf dem dena-YouTube-Kanal.
Zudem finden Sie auf dem YouTube-Kanal des KWW ein Video, dass den Kontext der Wärmewende und Sinn der Wärmeplanung mit einer Drachen-Metapher sehr anschaulich illustriert. Kommunen können dieses Video nutzen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Kommunale Wärmeplanung (KWP) einfach zu erklären.
Warum ist es sinnvoll, Akteure außerhalb der Verwaltung in der Kommunalen Wärmeplanung einzubinden? Welche Rollen spielen dabei das Kernteam und die Projektleitung? Wann benötigt man Dienstleister und wozu kann ein Beirat nützlich sein? Dieser Erklärfilm gibt eine erste Orientierung zum Thema.
Mehr Informationen
Leitfaden Wärmeplanung
Der Leitfaden Wärmeplanung (Ortner et al.) wurde 2024 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt, um Kommunen und alle andere relevanten Akteurinnen und Akteuren bei der Kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.

KWW-Starterblock: Kleine Kommunen
Der KWW-Starterblock: Kleine Kommunen bietet in wiederkehrender Form eine kompakte, praxisnahe Einführung in die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Im Fokus stand, wie Kommunen mit ihren jeweils eigenen Strukturen, Kapazitäten und Rahmenbedingungen arbeiten können. Ein besonderes Augenmerk legten wir auf typische Herausforderungen, Chancen und Entscheidungsspielräume kleiner Kommunen.