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Übergangs­lösungen für Wärmenetz­gebiete

Der Auf- und Ausbau der Fern- und Nahwärmenetze nimmt Zeit in Anspruch. Daher kann es passieren, dass alte Öl- oder Gasheizungen ausfallen, noch bevor Hauseigentümerinnen und -eigentümer die Möglichkeit haben, an das Wärmenetz angeschlossen zu werden. Für diesen Fall ermöglichen Übergangslösungen dennoch einen zukünftigen Anschluss an das Wärmenetz und sichern eine hohe Hausanschlussquote.

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Vorteile für Kommunen und Haushalte

Die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ist abhängig von der Anschlussquote. Gleichzeitig hat der Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oft lange Planungs- und Realisierungszeiten. In dieser Zeit kann es zum Ausfall von alten Öl- und Gasheizungen im Gebäudebestand kommen. Die Bereitstellung von Übergangsheizungen vermeidet, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer durch eine erzwungene Investitionsentscheidung in eine dezentrale Heizlösung wie eine Wärmepumpe als potenzielle Fernwärmekunden verloren gehen. So können Wärmenetzausbau und Heizungsumstellung zeitlich synchronisiert werden.

Eine typische Übergangslösung ist die Mietheizung bzw. ein Contracting: Für Zeiträume von bis zu zehn Jahren wird eine Gasheizung gemietet, die bei Anschluss des Gebäudes an die Fernwärme wieder ausgebaut wird. Teilweise wird im Rahmen des Contracting auch Einbau, Wartung und Energieversorgung der Übergangslösung sowie später des Fernwärmeanschlusses als Komplettpaket angeboten.  

Insbesondere für schwer sanierbare Immobilien stellt der Anschluss an das Wärmenetz häufig eine Option mit guten Wärmevollkosten dar, weil auf unverhältnismäßig aufwendige und teure Sanierungsarbeiten am Gebäude verzichtet werden kann. Ein Ausfall der alten Heizung vor der Verfügbarkeit eines Fernwärmeanschlusses bedeutet zumeist erhöhte finanzielle Risiken. Gleichzeitig bestehen vor einem solchen Szenario häufig Ängste, welche die Akzeptanz der Wärmewende gefährden. Die Bereitstellung von Übergangslösungen entlastet die Hauseigentümerinnen und -eigentümer von den Kosten und dem Sanierungsaufwand einer dezentralen Gebäudeversorgung und ermöglicht den Anschluss an die Fernwärme. 

Übergangs­lösungen im Wärmeplanungsprozess adressieren

Während der Bestandsanalyse werden die dezentralen Heizungsanlagen erfasst. Basierend auf den Kehrbuchdaten kann ermittelt werden, wie alt diese Anlagen in den bestehenden und geplanten Wärmenetzgebieten sind. So ergibt sich ein Bild, wie viele Ausfälle aufgrund des Anlagenalters bis zum Neu- und Ausbau der Wärmenetze zu erwarten sind. 

Während der Kommunalen Wärmeplanung ist es darüber hinaus sinnvoll, mit dem Wärmenetz- oder Energieversorgungsunternehmen in Austausch zu treten, ob das Angebot von Übergangslösungen machbar ist. 

Regelungen des GEG zu Übergangs­fristen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ab 2026 in Städten mit über 100.000 sowie ab 2028 in Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnenden keine Öl- und Gasheizungen mehr neu verbaut werden dürfen. Für den Fall, dass ein Haushalt eine Übergangslösung bis zum Anschluss an das Wärmenetz braucht, sieht das GEG zwei Optionen vor: 

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Übergangsfrist nach GEG Vorgaben während der Übergangsfrist
In §71j gibt es eine allgemeine Übergangsfrist von 5 Jahren. Für diesen Zeitraum darf übergangsweise eine Öl- oder Gasheizung verbaut werden, im Anschluss muss das Gesetz durch Anschluss an ein Wärmenetz oder bspw. den Einbau einer Wärmepumpe erfüllt werden.
In §71j wird eine explizite Übergangsfrist von 10 Jahren gewährt für den Aus – und Neubau von Wärmenetzen.

Für diesen Zeitraum darf übergangsweise eine Öl- oder Gasheizung verbaut werden, Voraussetzung hierfür sind allerdings Anforderungen an den Energieversorger:

 

1. Der Energieversorger muss mit den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern Lieferverträge für Nah- oder Fernwärme abschließen, die eine Lieferung spätestens in 10 Jahren vorsehen.

 

2. Der Energieversorger muss für das entsprechende Gebiet einen Netzausbau- oder Dekarbonisierungsfahrplan vorliegen haben.

 

3. Der Energieversorger muss sich gegenüber den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern verpflichten, das Wärmenetz spätestens innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss in Betrieb zu nehmen.

 

Beispielhafte Übergangslösungen für Wärmenetzgebiete

Pop-Up Heizung der Enercity AG

Die Enercity AG in Hannover bietet Pop-Up Heizungen an, wenn die alte Heizungsanlage ausfällt, bevor ein Fernwärmeanschluss verfügbar ist. Für den Übergangszeitraum vermietet Enercity den Kundinnen und Kunden eine Heizungsanlage und übernimmt Auf- und Abbau sowie Wartung. Die Kundinnen und Kunden zahlen ab Inbetriebnahme der Pop-Up-Heizung bereits den Fernwärmepreis

Heizungs-Contracting der Stadtwerke Bochum

Die Stadtwerke Bochum bieten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Mietlösungen für Wärmepumpen sowie Gasheizungen. Einbau sowie Betrieb und Wartung der Anlage übernehmen die Stadtwerke Bochum, Laufzeiten der Mietverträge liegen in der Regel bei 10 Jahren und können bei Bedarf kürzer oder länger gewählt werden.

Übergangsheizungen der Stadtwerke Aachen

Die Stadtwerke Aachen bieten eine Mietlösung für Gas-Brennwertkessel für Haushalte, die in wenigen Jahren auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen wollen, zeitnah aber Ersatz für ihre alte Heizung benötigen.

Weiterführende Informationen

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KWW-Datenkompass zur Kommunalen Wärmeplanung

Nutzen Sie unseren KWW-Datenkompass als Werkzeug zur Datenabfrage: Er zeigt Ihnen mögliche Datenquellen und Ansprechpartner auf. Entstanden ist der Datenkompass auf der Grundlage der Anlage 1 des WPGs. Es gibt für jedes Bundesland, außer der Stadtstaaten, einen Datenkompass.