KWW-Musterleistungsverzeichnis Nordrhein-Westfalen
Das Musterleistungsverzeichnis Nordrhein-Westfalen (MLV-NRW) wurde in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Wärmewende NRW der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) vom 19. Dezember 2024. Es ist als eine Ausdifferenzierung der im WPG und LWPG beschriebenen Leistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu verstehen. Grundsätzlich sind alle Anforderungen aus dem WPG und LWPG bei der Ausschreibungserstellung zu beachten.
Die Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen ist die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate/ Kompetenzzentrum Wärmewende Nordrhein-Westfalen.
Auf dieser Seite finden Sie das Musterleistungsverzeichnis selbst einmal als PDF sowie als separate, bearbeitbare Word-Datei. Außerdem steht eine Handreichung zum Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Wärmewende NRW der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) erstellt. Sie gibt einen Überblick sowie ergänzende Hinweise zu einzelnen Positionen des KWW-Musterleistungsverzeichnisses (MLV) zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß den Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) und des Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG).
Weitere Inhalte aus der Infothek
