AVBFernwärmeV in der Praxis – Bedeutung und Herausforderungen
Wärmelieferung findet regelmäßig auf der Grundlage von Musterverträgen statt. Diese stellt das Wärmeversorgungsunternehmen. Das führt dazu, dass für solche Vertragsverhältnisse automatisch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) gilt. Und zwar nicht nur bei klassischer Fernwärmelieferung mit Hilfe von Wärmenetzen, sondern auch bei dezentraler Wärmelieferung, oft auch als Wärme-Contracting bezeichnet. Die AVBFernwärmeV gilt in relativ wenig veränderter Form seit mehr als 45 Jahren und hat sich als verlässliche Grundlage für die Praxis der Wärmeversorgung bewährt. Sie kann also als „Grundgesetz der Wärmeversorgung“ bezeichnet werden. Die in ihr enthaltenen Vorgaben für Preisänderungsklauseln beschäftigen Praxis und Gerichte seit 15 Jahren intensiv. Seit 2021 gilt der geänderte § 3, der es Kundinnen und Kunden ermöglicht, den laufenden Vertrag einseitig ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Konsequenzen für das Versorgungsunternehmen zu seinen Gunsten zu verändern.
Das Seminar der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) vermittelt die Funktion der AVBFernwärmeV beim Abschluss von Wärmelieferungsverträgen, der Laufzeit der Verträge, der Bestimmung der Leistungspflichten, die Schwierigkeiten mit den einseitigen Anpassungsrechten der Kundinnen und Kunden nach § 3 AVBFernwärmeV, der Grundstücksnutzung und Zutrittsrecht, den Pflichten der Kundinnen und Kunden in Bezug auf seine Anlagen, der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, Abschlagszahlungen, Zurückbehaltungsrechte, Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsrückständen und weitere praktische Fragen.
Zielgruppe der Veranstaltung sind insbesondere Stadtwerke.
Die Teilnahmegebühr beträgt 185€.
Eine Anmeldung über den untenstehenden Link ist erforderlich.