Große Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Zur deutlichen Senkung des bisherigen und zur Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme besteht aufgrund der Vielzahl am Prozess beteiligter Akteure erheblicher Koordinierungsbedarf.
Die KWP als strategisches Planungs- und zentrales Koordinierungsinstrument ermöglicht es Kommunen, eine maßgebliche Rolle als Treiberin des Wandels einzunehmen: Durch die Aufstellung eines strategischen Fahrplans zur Erreichung einer nachhaltigen Wärmeversorgung und die systematische Ergreifung von Maßnahmen agieren sie als Verbraucher und Vorbild, als Versorger und Anbieter, als Planer und Regulierer sowie als Berater und „Promoter“.
Die KWP kann zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Wärmesektor, zur Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit beitragen. So kann sich die Kommune nicht nur unabhängiger von Preisentwicklungen auf dem internationalen Energiemarkt machen, sondern auch regionale Wertschöpfung generieren: vor Ort vorhandene Ressourcen werden genutzt, neue Arbeitsplätze in der Region entstehen und weniger Geldmittel fließen aus der Region ab. Die Versorgung mit erneuerbaren Energien kann darüber hinaus einen Wettbewerbsvorteil für Ansiedlungsentscheidungen bedeuten und damit zur Attraktivität einer Kommune beitragen.
Auch die kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge wird durch die KWP unterstützt: Eine integrierte Infrastrukturplanung ermöglicht der Kommune Synergien zu nutzen, indem die Verlegung eines Wärmenetzes mit anderen Infrastrukturprojekten, wie dem Breitbandausbau oder der Modernisierung oder des Neubaus von Abwasserkanälen und Straßen verbunden wird.
Die Festlegung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsstrategien sowie für das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses hilft, den Prozess der Wärmewende langfristig lokal bzw. regional zu verankern.
Durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen und Handlungsstrategien kann Planungssicherheit für Investitionen von Energieversorgungsunternehmen, des lokalen Handwerks und der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern geschaffen werden. Durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für dezentrale Wärmeversorgung wird den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern klar kommuniziert, dass in diesem Teilgebiet kein öffentliches Wärmenetz errichtet werden soll, sondern sich um eine eigene Wärmeversorgungslösung kümmern müssen. Die KWP gibt den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern somit Orientierung und möglichst Technologieklarheit darüber, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung vor Ort aussehen kann.
Bevor mit der eigentlichen Wärmeplanung begonnen werden kann, sind im Rahmen der Vorbereitungsphase einige Fragestellungen vor Ort zu klären, um den Prozess der Wärmeplanung von Anfang an gut aufzusetzen.
Ein Beschluss oder eine Entscheidung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben. Durch einen politischen Beschluss zur Durchführung kann der Stellenwert des Themas verdeutlicht, finanzielle und personelle Ressourcen für die KWP gesichert sowie Zielstellungen und Planungsprämissen gesetzt werden. Auch sollte im Zuge dessen erwogen werden, ob die KWP gemeinsam mit anderen Gemeinden durchgeführt werden könnte.
Die Projektleitung für die Erstellung der KWP und die Koordinierung der Umsetzung sollte in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein. Sie sollte die kommunalen Akteure frühzeitig aktiv in den Prozess einbinden. So kann das vorhandene Wissen genutzt und der Prozess vor Ort verankert werden. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren werden grundlegende Vorarbeiten und laufende Prozesse wie Konzepte, Beteiligungs- und Arbeitsabläufe identifiziert, auf denen aufgebaut werden kann. Basierend darauf und auf begleitenden Beschlüssen und Vorgaben aus Landesgesetzen bzw. Förderrichtlinien wird die Zielstellung und Ausgestaltung der KWP konkretisiert. In der Regel werden die vollständige Planung oder zumindest einzelne Arbeitspakete an externe Dienstleister vergeben. Aufbauend auf den Überlegungen zur Prozessgestaltung und vorhandenen Prozessen wird im Falle einer Vergabe an einen externen Dienstleister eine Ausschreibung durchgeführt.
Nach der Vorbereitungsphase zur KWP können für die Erstellung der Planung fünf Prozessschritte unterschieden werden:
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Die Eignungsprüfung untersucht, ob Teilgebiete vorhanden sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet sind. Für diese Teilgebiete kann eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden. Die verkürzte Wärmeplanung ermöglicht es, in den folgenden Prozessschritten nur bestimmte Aspekte für die Teilgebiete zu untersuchen.
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Die Bestandsanalyse umfasst eine systematische und qualifizierte Erhebung des Wärmebedarfs oder aktuellen Wärmeverbrauchs in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie der aktuellen Versorgungsstruktur und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, systematisch und qualifiziert erhoben, um deren Sanierungsstand abzuschätzen. Im Rahmen der verkürzten Wärmeplanung können die identifizierten Teilgebiete nur auf erhöhtes Einsparpotenzial hin untersucht werden.
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Die Potenzialanalyse erfasst sowohl die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs als auch die zur Verfügung stehenden nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Deckung des Bedarfs. Das Wort „nutzbar“ meint, dass bestehende Nutzungsrestriktionen berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. das Naturschutz-, Wasser- und Denkmalschutzrecht sowie die zeitliche Verfügbarkeit und Saisonalität bestimmter Wärmequellen, außerdem bekannte zukünftige Entwicklungen, wie Ansiedelung von Betrieben oder die Dekarbonisierung der Abwärme liefernden Prozesse. Es ist sinnvoll, Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung zu modellieren. So können Handlungsmöglichkeiten zur Senkung und zeitlichen Deckung des Bedarfs inklusive Speicherung und Flächenbedarf dargestellt und mit Entscheidungsträgern diskutiert werden. Im Rahmen der verkürzten Wärmeplanung kann die Untersuchung auf Potenziale zur dezentralen Wärmeversorgung beschränkt werden.
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Das Zielszenario basiert auf der Bestands- und Potenzialanalyse und stellt für das Zieljahr (laut WPG spätestens 2045) die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar. Laut WPG wird das Untersuchungsgebiet in Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete, Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung und Gebiete mit weiterem Untersuchungsbedarf, sogenannte „Prüfgebiete“, eingeteilt. Für diese Teilgebiete wird differenziert nach der Wärmeversorgungsart die Eignung von “sehr wahrscheinlich geeignet” über “wahrscheinlich geeignet” und “wahrscheinlich ungeeignet” bis “sehr unwahrscheinlich geeignet” angegeben. Gemäß WPG ist zudem die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung anhand von Indikatoren, wie dem Endenergieverbrauch der gesamten und leitungsgebundenen Wärmeversorgung sowie aus Gasnetzen, den Treibhausgasemissionen und der Anzahl der an Wärme- und Gasnetz angeschlossenen Gebäude, für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 darzustellen. Im Rahmen der verkürzten Wärmeplanung können Teilgebiete unter Dokumentation der Ergebnisse der Eignungsprüfung als voraussichtliche Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden.
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Die Wärmewendestrategie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Handlungsbereich der Kommunen wird dabei u. a. in folgenden Funktionen berührt:
- als Verbraucher und Vorbild (kommunalen Liegenschaften),
- als Versorger und Anbieter von Energieversorgung, Wohneigentum, Abfall- und Abwasserentsorgung,
- als Planer und Regulierer im Rahmen der Bauleitplanung und dem Erlass kommunaler Satzungen und
- als Berater und Promoter im gesamten Bereich der kommunale Wärmewende.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Wärmewendestrategie das Monitoring, die Fortschreibung und die Verstetigung des Prozesses beschrieben. Für Gebiete, die perspektivisch mit einem Wärmenetz erschlossen werden sollen, ist es ratsam, Übergangslösungen anzubieten, bis das Wärmenetz verfügbar ist. Für das weitere Vorgehen ist es dringend empfehlenswert, Verantwortlichkeiten und Prioritäten für die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses festzulegen.
Erfahrungen aus bereits durchgeführten kommunalen Wärmeplanungen zeigen, dass bei der Erstellung einer KWP insbesondere folgende Themen im Vordergrund stehen sollten:
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die Schaffung einer soliden Datengrundlage,
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die Prozessorganisation mit aktiver Beteiligung der relevanten Akteure,
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die Festlegung von Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsstrategien sowie für das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses und
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die Erarbeitung eines gemeinsamen strategischen Fahrplans.
Ein politischer Beschluss des kommunalen Wärmeplans ist laut WPG vorgesehen und eine essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt. Um die Verbindlichkeit für die Umsetzung auch außerhalb des unmittelbaren Handlungsbereiches der Kommune herzustellen, sollten die Kommunen ihren kompletten Handlungsspielraum gezielt einsetzen und diese Handlungsbereiche gut miteinander verzahnen.
Im Zuge der rollierenden Planung wird der kommunale Wärmeplan regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben, um gewonnene Erkenntnisse und ggf. geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sicherzustellen. Das WPG sieht vor, dass der Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre überprüft und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen überwacht werden. Laut WPG ist der Wärmeplan bei Bedarf fortzuschreiben.
Warum Akteursbeteiligung?
Die frühzeitige Akteursbeteiligung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine umsetzungsorientierte Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die relevanten Akteure sollten mit passenden Beteiligungsformaten – vom Informieren, über das Aktivieren und Konsultieren bis zum Mitgestalten – involviert werden.
Bereits durchgeführte KWP zeigen, dass die aktive Einbindung der Akteure entscheidend ist, um deren Expertise voll zu nutzen, ihre Bereitschaft und ihr Verständnis für die Umsetzung zu stärken und Verantwortlichkeiten für Handlungsstrategien und Maßnahmen festzulegen. Eine erfolgreiche Umsetzung der KWP kann und wird gelingen, wenn sie vor Ort als Gemeinschaftsprojekt verstanden und akzeptiert wird. Akteure, die aktiv am Prozess beteiligt sind, können durch ihr Fachwissen den Prozess und dessen Ergebnis verbessern und wichtige Türöffner und Fürsprecher für die Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit sein. Eine der ersten Überlegungen ist daher, welche Akteure in welcher Weise am Prozess zu beteiligen sind.
Was ist die Rolle der Kommunen?
Die Kommunen sind die federführenden Akteure bei der KWP. Das beinhaltet insbesondere die Koordinierung des Prozesses, um die gesetzten Ziele gemeinwohlorientiert und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung zu erreichen. Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister können Prioritäten bei der Bearbeitung innerhalb der Verwaltung setzen und – unter Weisung des Gemeinde-/Stadt-/Kreisrates – über die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung Einfluss auf kommunale Unternehmen ausüben.
Wichtige Entscheidungen, wie z. B. die wesentlichen Ergebnisse und nächsten Schritte der Wärmeplanung und die Verabschiedung des Gemeindehaushalts, sind von Gemeinde-/Stadt-/Kreisräten mehrheitlich zu beschließen. Da Entscheidungen und Beschlüsse dieser Gremien essenziell für die Erstellung und Umsetzung der KWP sind, ist es wichtig, dass diese ihren Entscheidungsraum verstehen. Die Kommunalverwaltungen haben die Aufgabe, den Prozess der KWP zu koordinieren und ihn unter Berücksichtigung von gewonnen Erkenntnissen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Eine motivierte Projektleitung sollte daher in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein. Diese Projektleitung bindet die relevanten Fachämter der Kommunalverwaltung aktiv in den Prozess ein. Zu den dafür nötigen Fachämtern der Kommunalverwaltung zählen alle Ämter, die für die Planung, Genehmigung und Umsetzung der KWP inhaltlich und organisatorisch entscheidend sind.
Welche Akteure außerhalb der Kommune sollten beteiligt werden?
Auch Akteure außerhalb der Kommunalverwaltung und -politik können eine entscheidende Rolle für den Prozess spielen. Die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteursgruppen soll eine langfristig gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung ermöglichen, indem gemeinsam Bedenken abgewogen und Chancen erkannt und ergriffen werden.
Das WPG sieht vor, dass Akteure nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des Zielszenario-Entwurfs und der Wärmewendestrategie die Möglichkeit haben, den Wärmeplan einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Öffentlichkeit sollte auch darüber hinaus regelmäßig über den Fortschritt der KWP informiert werden.
Energie- und Wärmenetzbetreiber sind als direkte Planungsbetroffene für die Entwicklung der Energieinfrastruktur aktiv in den Prozess einzubinden und insbesondere als zentrale Umsetzer relevant. Deshalb sind sie laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) auch frühzeitig und fortlaufend bei der Erstellung der KWP zu beteiligen.
Weitere relevante Planungsbetroffene sind Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Energieberaterinnen und Energieberater und Handwerkerinnen und Handwerker. Mietende von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Bürgerinnen und Bürger sowie Fördermittelgeber und Geldinstitute können als mittelbare Planungsbetroffene wahrgenommen werden. Lokale Unternehmen können sowohl mit Blick auf ihren Wärmebedarf als auch bei der Bereitstellung von unvermeidbarer Abwärme eine wesentliche Rolle spielen.
Welche Akteure sollten aktiv beteiligt werden?
Aufgrund der schieren Anzahl der Akteure können nicht alle Planungsbetroffenen den Prozess der KWP aktiv mitgestalten.
Es bietet sich an neben der Kommune und den Energie- und Wärmenetzbetreibern, lokale Wohnungsunternehmen und -genossenschaften mit einer Vielzahl an Gebäuden, potenzielle Abwärmelieferanten und potenzielle Multiplikatoren über ihre Verbände, Vereine und weitere Organisationsformen, wie relevante Initiativen und Genossenschaften, aktiv in den Prozess bzw. Prozessschritte einzubinden. Aus den konkreten Verhältnissen vor Ort kann sich die aktive Einbindung weiterer Akteure oder Akteursgruppen empfehlen.
Welche Akteure einzubinden sind, hängt neben der Akteurskonstellation vor Ort u. a. auch davon ab, ob die KWP von einer Stadt oder Gemeinde selbst, oder von einem Konvoi oder einem Gemeindeverbund erarbeitet wird. Die Art und Intensität, in der die Akteure beteiligt werden, kann von Aspekten, wie ihrer vorhandenen Expertise, ihrer Einstellung und ihrem Stellenwert im Prozess abhängen.
Wie können relevante Akteure, die den Prozess aktiv mitgestalten, identifiziert werden?
Um Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommunalverwaltung für den Prozess zu identifizieren und deren mögliche Rollen zu diskutieren, ist es sinnvoll, zu Beginn eine Akteursanalyse durchzuführen, im Rahmen derer bilaterale Gespräche mit den Akteuren geführt werden.
Auf welche Weise können diese Akteure aktiv beteiligt werden?
Für Akteure, die den Prozess der KWP aktiv mitgestalten, ist es dann sehr empfehlenswert, eine Projektgruppe unter Federführung der Projektleitung zu gründen. Diese Projektgruppe ist sinnvollerweise in Entscheidungen zur Ausgestaltung des Prozesses, wie bspw. die Vergabe der Planung an externe Dienstleister, einzubeziehen. Es ist zielführend, dass die Projektgruppe nicht nur an der Erstellung, sondern darüber hinaus auch aktiv an der Umsetzung, dem Monitoring und der Fortschreibung der KWP beteiligt ist.
Durch einen interkommunalen Ansatz bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) kann gemeinsam sowohl externes als auch internes Fachpersonal für das Thema finanziert, akquiriert und genutzt werden. Zur Realisierung der Wärmewende ist es entscheidend, langfristige Organisationsstrukturen vor Ort zu haben, die den Prozess der Wärmewende vor Ort koordinieren und vorantreiben. Zudem kann durch einen Zusammenschluss kleinen Gemeinden eine strategische Planung ermöglicht werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits gemeinsam Vorüberlegungen bzw. Prozesse zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur gemeinsamen Erschließung von großen erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen und zur Realisierung eines gemeinsamen Wärmeverbundes angestellt bzw. angestoßen werden können.
Darüber hinaus können Lösungen für „Flächendruck und -verteilung“ und „Potenzialverteilung“ in der Region erarbeitet und die Überplanung von begrenzten regionalen erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen vermieden werden. Denn der Bau von erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeichern für große Fernwärmenetze kann einen erheblichen Flächenbedarf erfordern. In städtisch geprägten Regionen herrscht im Vergleich zu ländlich geprägten Regionen oft eine große Flächenkonkurrenz, der nur bedingt durch Mehrfachnutzung der Flächen begegnet werden kann. Für die Erschließung raumbedeutsamer Vorhaben, wie u.a. Tiefengeothermie oder Freiflächen-Solarthermie können durch eine Integration in die Raumordnung Flächen gesichert und Vorranggebiete ausgewiesen werden. Das erleichtert die Planung und Genehmigung. Darüber hinaus kann die Datenerhebung auf übergeordneter Ebene für die Bestands- und Potenzialanalyse effizienter gestaltet werden.
Insbesondere für kleine Gemeinden kann es sinnvoll sein, sich zusammenschließen und gemeinsam eine interkommunale KWP zu erarbeiten. Sie können so auch eine sektorübergreifende Planung für das Gemeindegebiet oder eine Wärmenetzplanung durchführen. Die Entscheidung, hängt u. a. davon ab:
• welche Vorarbeiten zu dem Thema Wärmewende bereits vor Ort gemacht wurden,
• ob große Wärmequellen, wie Tiefengeothermie oder unvermeidbare Abwärme in der Region verfügbar sind,
• wie die Kommunalverwaltungen aufgestellt und
• wie die Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltungen bereits miteinander kooperieren.
Bei einem Zusammenschluss ist jedoch zu beachten, dass die Anzahl und Heterogenität der zu beteiligenden Akteure, den Abstimmungsbedarf und ggf. die Dauer des Prozesses erhöht. Bei zu vielen Beteiligten kann der Prozess schnell komplex und herausfordernd werden.
Eine Erkenntnis aus dem Projekt „Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung“ des Landkreises Lörrach ist daher, wie im Endbericht zu lesen, dass die Entscheidung bezüglich der Größe und Zusammensetzung eines Planungskonvois für eine interkommunale Wärmeplanung erst nach einer gründlichen Vorab-Analyse getroffen werden sollte. Im 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach wurde nochmal betont, dass aufgrund des hohen Koordinierungsaufwandes eine KWP nicht auf Landkreis-Ebene, sondern besser mit einer kleineren Konvoi-Größe durchgeführt werden sollte. Bei einem Zusammenschluss ist es ratsam, den Prozess an bestehende Infrastruktur-, Verwaltungs- und Organisationsstrukturen, wie bspw. Gemeindeverwaltungsverbunde, gemeinsame Energieversorger oder gemeindeübergreifende Projekte (z. B. Breitbandausbau), zu knüpfen.
Die Kosten für die Erstellung einer Kommunalen Wärmplanung (KWP) hängen u. a. von der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses selbst sowie vorhandener Vorarbeiten wie Konzepten, Beteiligungs- und Arbeitsprozessen ab. Bereits erfolgte Vorarbeiten oder laufende Prozesse vor Ort zur Wärmewende können die Kosten der darauf aufbauenden KWP senken. Bereits durchgeführte KWPs zeigen, dass die Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort entscheidend ist, um einen umsetzungsorientierte KWP zu erhalten. Dies erhöht zwar die Kosten der Erstellung der KWP, kann auf lange Sicht jedoch eine Kosteneinsparung darstellen, da durch eine gute Akteursbeteiligung Arbeitsprozesse effizienter gestalten werden können.
Praxisbeispiele einer KWP wie von der Stadt Rostock, dem Landkreis Lörrach, dem Landkreis Emsland sowie den Landkreisen Friesland und Wittmund verdeutlichen, dass die Kosten für die Erstellung einer KWP eine große Bandbreite haben und von den konkreten Leistungen bestimmt werden.
Die Frage zu den Kosten der Erstellung einer KWP lässt sich daher nur zusammen mit den individuellen Gegebenheiten sowie der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses beantworten.
Kommunen, die laut Landesgesetzen verpflichtet sind, eine KWP durchzuführen, werden Konnexitätszahlungen für die Pflichtaufgabe zur Verfügung gestellt. Die Landesgesetze, die Kommunen zur Durchführung einer KWP verpflichten sind unter „Aktueller Blick in die Bundesländer" zu finden.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ist der Förderschwerpunkt "Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung" ausgelaufen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind, befinden sich in Bearbeitung bzw. haben Zuwendungsbescheid, Nachforderungen oder Absagen erhalten. Wärmepläne, für die bis zum 1. ein Beschluss oder eine Entscheidung über die Durchführung der Wärmeplanung vorliegt, die bis spätestens 30. Juni 2026 erstellt und veröffentlicht wurden und die mithilfe von Bundes- oder Landesförderung erstellt wurden, haben nach § 5 des Wärmeplanungsgesetzes Bestandsschutz.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet daran, einen Finanzierungsbeitrag des Bundes zur Wärmeplanung umzusetzen. In einer Pressemitteilung vom BMWSB vom 11.01.2024 heißt es dazu: "Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können."
Insbesondere für kleine Gemeinden kann es sinnvoll sein, dass diese sich zusammenschließen und gemeinsam eine interkommunale KWP erarbeiten oder dass diese eine sektorübergreifende Planung für das Gemeindegebiet oder eine Wärmenetzplanung durchführen. Für größere Gemeinden bieten sich die folgenden Förderprogramme zur Umsetzung der Wärmeplanung im Quartier und zum Neu- bzw. Umbau von Wärmenetzen an.
Für eine Wärmenetzplanung werden im Rahmen der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ Machbarkeitsstudien und Transformationspläne gefördert. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind in der Richtlinie und im Merkblatt zu finden. Auf der Webseite zum Förderprogramm werden Antworten auf häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der BAFA gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite zu finden.
Über dieses Bundesförderprogramm hinaus gibt es weitere Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene mit eigenem Förderschwerpunkt bzw. mit Zuschüssen zu Bundesförderprogrammen. Unter „Aktueller Blick in die Bundesländer“ sind die Ansprechpartner für Ihr Bundesland für die Förderberatung aufgelistet.
Zur Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und für das Energiemanagement der kommunalen Liegenschaften können über die Kommunalrichtlinie Fachpersonal zeitlich begrenzt gefördert werden.
Für den Wissensaufbau sind regionale, landesweite und bundesweite Stellen, die die Kommunen bei der Gestaltung der Wärmewende unterstützen und einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen zu dem Thema ermöglichen, entscheidend. Über die Kommunalrichtlinie können bspw. Gemeindeverbünde Fachpersonal für das Klimaschutzmanagement zur Unterstützung der angehörigen Gemeinden und Städte beim Klimaschutz und Klimaschutz-Netzwerke externes Fachpersonal, das die Vernetzung zu einem Handlungsfeld managt, zeitlich begrenzt gefördert bekommen.
Über diese Bundesförderprogramme hinaus gibt es weitere Förderprogramme auf Landesebene mit eigenem Förderschwerpunkt bzw. mit Zuschüssen zu Bundesförderprogrammen. Unter „Aktueller Blick in die Bundesländer“ sind die Ansprechpartner für Ihr Bundesland für die Förderberatung aufgelistet.
Um die Vorteile der Kommunalen Wärmplanung (KWP) bestmöglich auszuschöpfen, sollte die Projektleitung für dessen Erstellung sowie für die Koordinierung der Umsetzung in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein.
Zu den Aufgaben der Projektleitung gehören dabei die Einbindung der Akteurinnen und Akteure, die Koordination des Planungsprozesses und die Information der Öffentlichkeit. Wenn Arbeitspakete oder die gesamte Wärmeplanung an externe Dienstleistende vergeben werden, erstellt die Projektleitung Ausschreibungsunterlagen und bildet die Schnittstelle zwischen externen Dienstleistenden und Kommune. Unseren Erfahrungen zufolge sollte die Projektleitung mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in einer Kommune mit 20.000 Einwohnenden und in Großstädten mit mindestens einer ganzen Vollzeitstelle gelingen.
Die Aufgaben im Kontext der KWP sind vielschichtig und erfordern umfangreiche Fachkenntnisse der unterschiedlichen Ämter. Daher ist es entscheidend, dass die Projektleitung die relevanten Fachämter frühzeitig aktiv an dem Prozess der KWP beteiligt und im Rahmen der KWP Verantwortlichkeiten für die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses festgelegt werden. Zu den gemeinsamen Aufgaben im Rahmen der Erstellung und Umsetzung der KWP zählen u. a.:
• die Beteiligung der relevanten Akteure an dem Prozess,
• die Information der Öffentlichkeit,
• das Vorantreiben der energetischen Sanierung,
• die Koordination der Infrastrukturentwicklung,
• die Sicherung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung,
• die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung,
• Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme,
• das Akquirieren und Bereitstellen von finanziellen Mitteln und
• ggf. die Vergabe von Leistungen an Externe.
Da es sich bei der KWP um einen fortlaufenden, rollierenden Prozess bis zum Erreichen einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme handelt, sind langfristige Organisationsstrukturen zu schaffen.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Koordinierungsinstrument, um die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die KWP ist ein fortlaufender Prozess der nächsten Jahrzehnte, um die Wärmewende vor Ort – bis zum Erreichen der gesetzten Ziele – strategisch zu gestalten und ist unter Berücksichtigung von gewonnen Erkenntnissen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Die Dauer der Erstellung einer KWP hängt u. a. von den Gegebenheiten vor Ort, der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses selbst, dem Abstimmungsbedarf der Akteure vor Ort, gesetzlichen Regelungen und deren Ausführung (z. B. bei der Datenerhebung) und vorhandener Vorarbeiten oder laufenden Prozessen wie Konzepten, Beteiligungs- und Arbeitsprozessen, sowohl der Kommune selbst, als auch von anderer Stelle, wie z. B. Energie- und Wärmekataster ab.
Erfahrungen aus bereits durchgeführten Wärmeplanungen zeigen, dass die Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort entscheidend ist, um einen umsetzungsorientierte KWP zu erhalten. Dies erhöht zwar die Dauer der Erstellung der KWP, kann auf lange Sicht jedoch eine Zeiteinsparung darstellen, da durch eine gute Akteursbeteiligung Arbeitsprozesse effizienter gestalten werden können. Bereits durchgeführte KWPs ergeben, dass für die Erstellung einer KWP mit bis zu zwei Jahren realistisch zu rechnen ist.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs für Umsetzungsmaßnahmen, der langen Modernisierungszyklen und der Langlebigkeit der technologischen Anlagen – alleine bei Heizungen von 20-30 Jahren gilt es, keine Zeit zu verlieren und so schnell wie möglich mit der KWP und deren Umsetzung zu beginnen, um langfristig eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erreichen.
Das KWW veröffentlicht fortlaufend auf seiner Webseite fertiggestellte Endberichte von Kommunalen Wärmeplänen. Wenn der Endbericht Ihrer Kommune noch nicht in der Liste enthalten sein sollte, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an wissen@kww-halle.de.
Darüber hinaus stellt das KWW bestehende Praxisbeispiele im Rahmen von Workshops wie dem der der Online-Workshop-Reihe „KWW-Praxisblick“ vor. Besonders dem Austausch und die Vernetzung erfahrener und interessierten kommunaler Akteurinnen und Akteure geben wir dabei viel Raum. Der 1. KWW-Praxisblick hat mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach stattgefunden. (LINKs)
Thermodynamisch gesehen schließt Wärme Kälte mit ein, da es sich um dieselbe physikalische Größe handelt. Es ist sinnvoll, größere Kühlbedarfe bzw. Kälteanlagen, wie z. B. die von Rechenzentren und Krankenhäusern, in der KWP zu berücksichtigen. Denn der Kältebedarf kann – wie der Wärmebedarf – über energetische Sanierung reduziert und der weiterhin bestehende Kältebedarf ggf. ebenfalls über ein Wärmenetz oder eine Wärmepumpe mit abgedeckt werden.
Darüber hinaus kann ggf. die unvermeidbare Abwärme von Kälte- und Kühlungs-Prozessen, in ein Wärmenetz eingebunden werden. In Schleswig-Holstein und Hamburg spricht man von einer „Wärme- und Kälteplanung“ statt von einer Wärmeplanung. Der Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie erfordert laut technischem Annex, dass die Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen, Speicher) in der Bestandsanalyse räumlich dargestellt wird.