Große Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Insgesamt ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ein komplexer Prozess: Zur deutlichen Senkung des Wärmebedarfs und zur Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme besteht aufgrund der Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren, die an der Wärmeversorgung beteiligt sind, erheblicher Koordinierungsbedarf.
Die KWP als strategisches Planungsinstrument ermöglicht es Kommunen, eine maßgebliche Rolle als Treiberin des Wandels einzunehmen: Durch die Aufstellung eines strategischen Fahrplans zur Erreichung einer nachhaltigen Wärmeversorgung und die systematische Ergreifung von Maßnahmen agiert sie als Verbraucherin und Vorbild, als Versorgerin und Anbieterin, als Planerin und Reguliererin sowie als Beraterin und „Promoter“.
Die KWP ist das zentrale Koordinierungsinstrument der Kommune zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Wärmesektor und kann maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Importabhängigkeit beitragen. So kann sich die Kommune nicht nur unabhängiger von Preisentwicklungen auf dem internationalen Energiemarkt machen, sondern auch regionale Wertschöpfung generieren: vor Ort vorhandene Ressourcen werden genutzt, neue Arbeitsplätze in der Region entstehen und weniger Geldmittel fließen aus der Region ab. Die Versorgung mit erneuerbaren Energien kann darüber hinaus einen Wettbewerbsvorteil für Ansiedlungsentscheidungen bedeuten und damit zur Attraktivität einer Kommune beitragen.
Selbst die kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge profitiert durch eine Kommunale Wärmeplanung: Durch eine integrierte Infrastrukturplanung kann die Kommune bei der Umsetzung Synergien zwischen der Verlegung eines Wärmenetzes mit anderen Infrastrukturprojekten nutzen, wie z.B. Breitbandausbau und Modernisierung oder Neubau von Abwässerkanälen und Straßen.
Die Festlegung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsstrategien sowie für das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses ermöglicht den Prozess der Wärmewende langfristig lokal oder auch regional zu verankern.
Durch die Ausweisung von Eignungsgebieten und die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen und Handlungsstrategien kann Planungssicherheit für Investitionen bei Energieversorgungsunternehmen, aber auch für das lokale Handwerk geschaffen werden. Ebenso gibt die KWP Orientierung für Gebäudeeigentümer.
Bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) handelt es sich um einen fortlaufenden rollierenden Prozess, um die Wärmewende vor Ort strategisch zu gestalten.
Für Kommunen, die laut Landesgesetz verpflichtet sind, eine KWP durchzuführen, werden Konnexitätszahlungen für die Pflichtaufgabe zur Verfügung gestellt. Kommunen, die nicht verpflichtet sind, eine KWP durchzuführen, können über die Kommunalrichtlinie Fördermittel beantragen.
Ein politischer Beschluss zur Erstellung einer KWP ist dringend zu empfehlen, um den Stellenwert des Themas zu Wärmewende zu verdeutlichen sowie finanzielle und personelle Ressourcen für die KWP zu sichern. Gleichzeitig wird der Rahmen u. a. mit Zielstellung und Planungsprämissen gesetzt und so klargemacht, dass der Prozess aktiv vorangetrieben und die Ergebnisse in der künftigen Praxis berücksichtigt werden sollen.
Die Projektleitung für die Erstellung der KWP und Koordinierung der Umsetzung sollte in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein und die kommunalen Akteurinnen und Akteure frühzeitig aktiv in den Prozess ein mit einbinden. Gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren werden grundlegende Vorarbeiten und laufende Prozesse wie Konzepte, Beteiligungs- und Arbeitsabläufe identifiziert. Basierend darauf und auf begleitenden Beschlüssen und Vorgaben aus Landesgesetzen bzw. Förderrichtlinien wird die Zielstellung und Ausgestaltung der KWP konkretisiert.
Mit Blick auf vorhandene Expertisen und zeitliche Ressourcen entscheidet die Projektleitung gemeinsam mit den zu beteiligenden Akteurinnen und Akteuren, ob die KWP vollständig von der Kommunalverwaltung erstellt oder ob Arbeitspakete oder die vollständige Planung an externe Dienstleistende vergeben wird. In letzterem Fall ist eine Ausschreibung durchzuführen.
Nach der Organisationsphase zur KWP können für die Erstellung der Planung vier Prozessschritte unterschieden werden:
1. Die Bestandsanalyse umfasst eine systematische und qualifizierte Erhebung des Wärmebedarfs oder aktuellen Wärmeverbrauchs in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie der aktuellen Versorgungsstruktur und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, systematisch und qualifiziert erhoben, um deren Sanierungsstand abzuschätzen.
2. Die Potenzialanalyse erfasst auf der einen Seite die in der Kommune nutzbaren Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und auf der anderen Seite nutzbare Potenziale für die Versorgung durch erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme zur Deckung des Bedarfs. Das Wort „nutzbar“ meint, dass bestehende Nutzungsrestriktionen berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. das Naturschutz-, Wasser- und Denkmalschutzrecht sowie die zeitliche Verfügbarkeit und Saisonalität bestimmter Wärmequellen oder bekannte zukünftige Entwicklungen, wie Ansiedelung von Betrieben oder die Dekarbonisierung der Abwärme liefernden Prozesse. Es ist sinnvoll, Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung zu modellieren. So können Handlungsmöglichkeiten zur Senkung und zeitlichen Deckung des Bedarfs inklusive Speicherung und Flächenbedarf dargestellt und mit Entscheidungsträgern diskutiert werden.
3. Das Zielszenario basiert auf der Bestands- und Potenzialanalyse und stellt für das Zieljahr die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar. Hierbei wird das Untersuchungsgebiet in Eignungsgebiete für eine leitungsgebundene und eine dezentrale Wärmeversorgung und ggf. Gebiete mit weiterem Untersuchungsbedarf eingeteilt.
4. Die Wärmewendestrategie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Diese beziehen sich auf den Handlungsbereich der Kommunen u. a.
o als Verbraucher und Vorbild bei den kommunalen Liegenschaften,
o als Versorger und Anbieter von Energieversorgung, Wohneigentum, Abfall- und Abwasserentsorgung,
o als Planer und Regulierer im Rahmen der Bauleitplanung und dem Erlass kommunaler Satzungen und
o als Berater und Promoter im gesamten Bereich Kommunale Wärmewende.
Darüber hinaus wird das Monitoring, die Fortschreibung und die Verstetigung des Prozesses beschrieben. Für Gebiete, die perspektivisch mit einem Wärmenetz erschlossen werden sollen, ist es ratsam, Übergangslösungen anzubieten bis das Wärmenetz verfügbar ist. Für das weitere Vorgehen ist es dringend empfehlenswert, Verantwortlichkeiten und Prioritäten für die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses festzulegen.
Erfahrungen aus bereits durchgeführten kommunalen Wärmeplanungen zeigen, dass bei der Erstellung einer KWP insbesondere die Prozessorganisation mit Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteuren, Information der Öffentlichkeit und Festlegung von Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsstrategien sowie für das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses sowie die Erarbeitung einer gesicherten Datengrundlage und eines strategischen Fahrplans im Vordergrund stehen.
Ein politischer Beschluss des kommunalen Wärmeplans ist dann eine essentielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt. Um die Verbindlichkeit für die Umsetzung auch außerhalb des unmittelbaren Handlungsbereiches der Kommune herzustellen, sollten die Kommunen ihren kompletten Handlungsspielraum gezielt einsetzen und diese Handlungsbereiche gut miteinander verzahnen.
Im Zuge der rollierenden Planung wird der kommunale Wärmeplan regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben, um gewonnene Erkenntnisse und ggf. geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sicherzustellen.
Die frühzeitige Akteursbeteiligung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine umsetzungsorientierte Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die relevanten Akteurinnen und Akteure sollten mit passenden Beteiligungsformaten – vom Informieren, über das Aktivieren und Konsultieren bis zum Mitgestalten – involviert werden.
Bereits durchgeführte KWPs zeigen, dass die aktive Einbindung der Akteurinnen und Akteure entscheidend ist, um deren Expertise voll zu nutzen, ihre Bereitschaft und ihr Verständnis für die Umsetzung zu stärken und Verantwortlichkeiten für Handlungsstrategien und Maßnahmen festzulegen. Eine erfolgreiche Umsetzung der KWP kann und wird gelingen, wenn sie vor Ort als Gemeinschaftsprojekt verstanden und akzeptiert wird. Eine der ersten Überlegungen ist daher, welche Akteure sind in welcher Weise an dem Prozess zu beteiligen? Bei der Überlegung ist zu berücksichtigen, dass Akteurinnen und Akteure, die aktiv am Prozess beteiligt sind, durch ihr Fachwissen den Prozess und dessen Ergebnis verbessern und wichtige Türöffner und Fürsprecher für die Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit sein können.
• Die Kommunen sind die federführenden Akteurinnen bei der KWP. Das beinhaltet insbesondere die Koordinierung des Prozesses, um die gesetzten Ziele gemeinwohlorientiert und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung zu erreichen.
• Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister können Prioritäten bei der Bearbeitung innerhalb der Verwaltung setzen und – unter Weisung des Gemeinde-/Stadt-/Kreisrates – über die Abstimmung in der Gesellschaftsversammlung Einfluss auf kommunale Unternehmen ausüben.
• Wichtige Entscheidungen, wie z. B. die Beschlussfassung einer KWP und die Verabschiedung des Gemeindehaushalts, sind von Gemeinde-/Stadt-/Kreisräten mehrheitlich zu beschließen. Da Entscheidungen und Beschlüsse dieser Gremien essentiell für die Erstellung und Umsetzung der KWP sind, ist es sehr sinnvoll, dass diese ihren Entscheidungsraum verstehen.
• Die Kommunalverwaltungen haben die Aufgabe, den Prozess der KWP zu koordinieren und ihn unter Berücksichtigung von gewonnen Erkenntnissen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
• Eine ambitionierte und motivierte Projektleitung sollte daher in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein.
• Diese Projektleitung bindet die relevanten Fachämter der Kommunalverwaltung aktiv in den Prozess ein. Zu den dafür nötigen Fachämtern der Kommunalverwaltung zählen alle Ämter, die für die Planung, Genehmigung und Umsetzung der KWP inhaltlich und organisatorisch entscheidend sind.
Auch Akteurinnen und Akteure außerhalb der Kommunalverwaltung und -politik spielen eine entscheidende Rolle für den Prozess. Eine Einbeziehung regionaler Akteursgruppen soll eine langfristig gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung ermöglichen, indem Bedenken abgewogen und Chancen gemeinsam erkannt werden.
• Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber sind als direkte Planungsbetroffene für die Entwicklung der Energieinfrastruktur aktiv in den Prozess einzubinden.
• Weitere direkte Planungsbetroffene sind Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und Mietende von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
• Bürgerinnen und Bürger, Energieberaterinnen und Energieberater, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Fördermittelgeber und Geldinstitute können als mittelbare Planungsbetroffene wahrgenommen werden.
• Lokale Unternehmen können sowohl für den Wärmebedarf als auch für die Bereitstellung von unvermeidbarer Abwärme eine Rolle spielen.
Aufgrund der schieren Anzahl der Akteurinnen und Akteure können nicht alle den Prozess der KWP mitgestalten oder im Prozess konsultiert werden. Es bietet sich daher an, die Öffentlichkeit über die KWP zu informieren und lokale Wohnungsunternehmen und -genossenschaften mit einer Vielzahl an Gebäuden, potenzielle Abwärmelieferanten und weitere Akteursgruppen über ihre Verbände, Vereine und weitere Organisationsformen, wie relevante Initiativen und Genossenschaften, aktiv in den Prozess bzw. Prozessschritte einzubinden. Aus den konkreten Verhältnissen vor Ort kann sich die aktive Einbindung weiterer Akteurinnen und Akteure oder Akteursgruppen empfehlen.
Welche Akteure in welcher Form und Intensität einzubinden sind, hängt neben der Akteurskonstellation vor Ort u. a. auch davon ab, ob die KWP von einer Stadt oder Gemeinde für das eigene Stadt- bzw. Gemeindegebiet, oder von einem Konvoi oder einem Gemeindeverbund erarbeitet werden soll.
In welcher Form und Intensität die Akteure beteiligt werden, hängt von unterschiedlichen Aspekten, wie bspw. ihrer vorhandenen Expertise, ihrer Einstellung und ihrem Stellenwert im Prozess ab. Um Akteurinnen und Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommunalverwaltung für den Prozess zu identifizieren und deren mögliche Rollen zu diskutieren, ist es sinnvoll, zu Beginn eine Akteursanalyse durchzuführen und bilateral Gespräche mit den Akteurinnen und Akteure zu führen.
Für Akteure, die den Prozess der KWP aktiv mitgestalten, ist es sehr empfehlenswert, eine Projektgruppe unter Federführung der Projektleitung zu gründen. Diese Projektgruppe ist sinnvollerweise in Entscheidungen zur Ausgestaltung des Prozesses, wie bspw. ob Arbeitspakete oder die vollständige Planung an externe Dienstleister vergeben werden sollen, einzubeziehen. Es ist zielführend, dass die Projektgruppe nicht nur an der Erstellung, sondern darüber hinaus auch aktiv an der Umsetzung, dem Monitoring und der Fortschreibung der KWP beteiligt ist.
Durch einen interkommunalen Ansatz bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) kann gemeinsam sowohl externes als auch internes Fachpersonal für das Thema finanziert, akquiriert und genutzt werden. Zur Realisierung der Wärmewende ist es entscheidend, langfristige Organisationsstrukturen vor Ort zu haben, die den Prozess der Wärmewende vor Ort koordinieren und vorantreiben. Zudem kann durch einen Zusammenschluss kleinen Gemeinden eine strategische Planung ermöglicht werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits gemeinsam Vorüberlegungen bzw. Prozesse zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur gemeinsamen Erschließung von großen erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen und zur Realisierung eines gemeinsamen Wärmeverbundes angestellt bzw. angestoßen werden können.
Darüber hinaus können Lösungen für „Flächendruck und -verteilung“ und „Potenzialverteilung“ in der Region erarbeitet und die Überplanung von begrenzten regionalen erneuerbaren Wärme- und unvermeidbaren Abwärmequellen vermieden werden. Denn der Bau von erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeichern für große Fernwärmenetze kann einen erheblichen Flächenbedarf erfordern. In städtisch geprägten Regionen herrscht im Vergleich zu ländlich geprägten Regionen oft eine große Flächenkonkurrenz, der nur bedingt durch Mehrfachnutzung der Flächen begegnet werden kann. Für die Erschließung raumbedeutsamer Vorhaben, wie u.a. Tiefengeothermie oder Freiflächen-Solarthermie können durch eine Integration in die Raumordnung Flächen gesichert und Vorranggebiete ausgewiesen werden. Das erleichtert die Planung und Genehmigung. Darüber hinaus kann die Datenerhebung auf übergeordneter Ebene für die Bestands- und Potenzialanalyse effizienter gestaltet werden.
Insbesondere für kleine Gemeinden kann es sinnvoll sein, sich zusammenschließen und gemeinsam eine interkommunale KWP zu erarbeiten. Sie können so auch eine sektorübergreifende Planung für das Gemeindegebiet oder eine Wärmenetzplanung durchführen. Die Entscheidung, hängt u. a. davon ab:
• welche Vorarbeiten zu dem Thema Wärmewende bereits vor Ort gemacht wurden,
• ob große Wärmequellen, wie Tiefengeothermie oder unvermeidbare Abwärme in der Region verfügbar sind,
• wie die Kommunalverwaltungen aufgestellt und
• wie die Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltungen bereits miteinander kooperieren.
Bei einem Zusammenschluss ist jedoch zu beachten, dass die Anzahl und Heterogenität der zu beteiligenden Akteure, den Abstimmungsbedarf und ggf. die Dauer des Prozesses erhöht. Bei zu vielen Beteiligten kann der Prozess schnell komplex und herausfordernd werden.
Eine Erkenntnis aus dem Projekt „Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung“ des Landkreises Lörrach ist daher, wie im Endbericht zu lesen, dass die Entscheidung bezüglich der Größe und Zusammensetzung eines Planungskonvois für eine interkommunale Wärmeplanung erst nach einer gründlichen Vorab-Analyse getroffen werden sollte. Im 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach wurde nochmal betont, dass aufgrund des hohen Koordinierungsaufwandes eine KWP nicht auf Landkreis-Ebene, sondern besser mit einer kleineren Konvoi-Größe durchgeführt werden sollte. Bei einem Zusammenschluss ist es ratsam, den Prozess an bestehende Infrastruktur-, Verwaltungs- und Organisationsstrukturen, wie bspw. Gemeindeverwaltungsverbunde, gemeinsame Energieversorger oder gemeindeübergreifende Projekte (z. B. Breitbandausbau), zu knüpfen.
Die Kosten für die Erstellung einer Kommunalen Wärmplanung (KWP) hängen u. a. von der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses selbst sowie vorhandener Vorarbeiten wie Konzepten, Beteiligungs- und Arbeitsprozessen ab. Bereits erfolgte Vorarbeiten oder laufende Prozesse vor Ort zur Wärmewende können die Kosten der darauf aufbauenden KWP senken. Bereits durchgeführte KWPs zeigen, dass die Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort entscheidend ist, um einen umsetzungsorientierte KWP zu erhalten. Dies erhöht zwar die Kosten der Erstellung der KWP, kann auf lange Sicht jedoch eine Kosteneinsparung darstellen, da durch eine gute Akteursbeteiligung Arbeitsprozesse effizienter gestalten werden können.
Praxisbeispiele einer KWP wie von der Stadt Rostock, dem Landkreis Lörrach, dem Landkreis Emsland sowie den Landkreisen Friesland und Wittmund verdeutlichen, dass die Kosten für die Erstellung einer KWP eine große Bandbreite haben und von den konkreten Leistungen bestimmt werden.
Die Frage zu den Kosten der Erstellung einer KWP lässt sich daher nur zusammen mit den individuellen Gegebenheiten sowie der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses beantworten.
Kommunen, die laut Landesgesetzen verpflichtet sind, eine KWP durchzuführen, werden Konnexitätszahlungen für die Pflichtaufgabe zur Verfügung gestellt. Die Landesgesetze, die Kommunen zur Durchführung einer KWP verpflichten sind unter „Aktueller Blick in die Bundesländer" zu finden.
Kommunen, die nicht verpflichtet sind, eine KWP durchzuführen, können Fördermittel beantragen – bis Ende 2023 mit einer deutlich erhöhten Förderquote. Weitere Informationen dazu sind unter der Frage „Welche Fördermittel gibt es für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung?“ zu finden.
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit kann über die Kommunalrichtlinie über den Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ gefördert werden. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt sind in der Kommunalrichtlinie und im Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie zu finden.
Auf der Webseite klimaschutz.de werden Antworten auf häufig gestellte Fragen – sowohl allgemein zur Kommunalrichtlinie als auch speziell zum Förderschwerpunkt „Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung“ – beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite klimaschutz.de zu finden.
Insbesondere für kleine Gemeinden kann es sinnvoll sein, dass diese sich zusammenschließen und gemeinsam eine interkommunale KWP erarbeiten oder dass diese eine sektorübergreifende Planung für das Gemeindegebiet oder eine Wärmenetzplanung durchführen. Für größere Gemeinden bieten sich die folgenden Förderprogramme zur Umsetzung der Wärmeplanung im Quartier und zum Neu- bzw. Umbau von Wärmenetzen an.
Für eine Wärmenetzplanung werden im Rahmen der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ Machbarkeitsstudien und Transformationspläne gefördert. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind in der Richtlinie und im Merkblatt zu finden. Auf der Webseite zum Förderprogramm werden Antworten auf häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der BAFA gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite zu finden.
Für eine sektorübergreifende Planung werden im Rahmen des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ integrierte Quartierskonzepte gefördert. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind im Merkblatt zu finden. Auf der Webseite zum Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ werden Antworten auf häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der KfW gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite zu finden.
Einen Überblick zu den Förderprogrammen „Kommunale Wärmeplanung“, „Energetische Stadtsanierung“ und „Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien“ finden Sie hier.
Über diese Bundesförderprogramme hinaus gibt es weitere Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene mit eigenem Förderschwerpunkt bzw. mit Zuschüssen zu Bundesförderprogrammen. Die Förderprogramme auf Landesebene sind unter „Aktueller Blick in die Bundesländer“ zu finden.
Um die Vorteile, wie in der Frage „Was sind Vorteile einer Kommunalen Wärmeplanung?“ dargestellt, auszuschöpfen, sollte die Projektleitung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) und Koordinierung der Umsetzung in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein. Die Projektleitung bindet die relevanten Akteure mit ein, koordiniert den Prozess der Erstellung der KWP und informiert die Öffentlichkeit. Wenn Arbeitspakete oder die gesamte Wärmeplanung an externe Dienstleistende vergeben werden, erstellt die Projektleitung Ausschreibungsunterlagen und bildet die Schnittstelle zwischen externen Dienstleistenden und Kommune. Erfahrungen zufolge sollte die Projektleitung mit mind. einer halben Vollzeitstelle in einer Kommune mit 20.000 Einwohnenden und in Großstädten mit mind. einer ganzen Vollzeitstelle gelingen.
Die Aufgaben im Kontext der KWP sind vielschichtig und erfordern umfangreiche Fachkenntnisse der unterschiedlichen Ämter. Daher ist es entscheidend, dass die Projektleitung die relevanten Fachämter frühzeitig aktiv an dem Prozess der KWP beteiligt und im Rahmen der KWP Verantwortlichkeiten für die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses festgelegt werden. Zu den Aufgaben im Rahmen der Erstellung und Umsetzung der KWP zählen u. a. die Beteiligung der relevanten Akteure an dem Prozess, die Information der Öffentlichkeit, das Vorantreiben der energetischen Sanierung, die Koordination der Infrastrukturentwicklung, die Sicherung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung, die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme, das Akquirieren und Bereitstellen von finanziellen Mitteln und ggf. die Vergabe von Leistungen an Externe. Da es sich bei der KWP um einen fortlaufenden, rollierenden Prozess bis zum Erreichen einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme handelt, sind langfristige Organisationsstrukturen zu schaffen.
Zur Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und für das Energiemanagement der kommunalen Liegenschaften können über die Kommunalrichtlinie Fachpersonal zeitlich begrenzt gefördert werden.
Für die Planung und Umsetzung auf Quartiersebene können über das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ Fachpersonal für das Sanierungsmanagement zeitlich begrenzt gefördert werden.
Für den Wissensaufbau sind regionale, landesweite und bundesweite Stellen, die die Kommunen bei der Gestaltung der Wärmewende unterstützen und einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen zu dem Thema ermöglichen, entscheidend. Über die Kommunalrichtlinie können bspw. Gemeindeverbünde Fachpersonal für das Klimaschutzmanagement zur Unterstützung der angehörigen Gemeinden und Städte beim Klimaschutz und Klimaschutz-Netzwerke externes Fachpersonal, das die Vernetzung zu einem Handlungsfeld managt, zeitlich begrenzt gefördert bekommen.
Um die Vorteile der Kommunalen Wärmplanung (KWP) (LINK der Frage „Was sind Vorteile einer Kommunalen Wärmeplanung?“) bestmöglich auszuschöpfen, sollte die Projektleitung für dessen Erstellung sowie für die Koordinierung der Umsetzung in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein.
Zu den Aufgaben der Projektleitung gehören dabei die Einbindung der Akteurinnen und Akteure, die Koordination des Planungsprozesses und die Information der Öffentlichkeit. Wenn Arbeitspakete oder die gesamte Wärmeplanung an externe Dienstleistende vergeben werden, erstellt die Projektleitung Ausschreibungsunterlagen und bildet die Schnittstelle zwischen externen Dienstleistenden und Kommune. Unseren Erfahrungen zufolge sollte die Projektleitung mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in einer Kommune mit 20.000 Einwohnenden und in Großstädten mit mindestens einer ganzen Vollzeitstelle gelingen.
Die Aufgaben im Kontext der KWP sind vielschichtig und erfordern umfangreiche Fachkenntnisse der unterschiedlichen Ämter. Daher ist es entscheidend, dass die Projektleitung die relevanten Fachämter frühzeitig aktiv an dem Prozess der KWP beteiligt und im Rahmen der KWP Verantwortlichkeiten für die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung des Prozesses festgelegt werden. Zu den gemeinsamen Aufgaben im Rahmen der Erstellung und Umsetzung der KWP zählen u. a.:
• die Beteiligung der relevanten Akteure an dem Prozess,
• die Information der Öffentlichkeit,
• das Vorantreiben der energetischen Sanierung,
• die Koordination der Infrastrukturentwicklung,
• die Sicherung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung,
• die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung,
• Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme,
• das Akquirieren und Bereitstellen von finanziellen Mitteln und
• ggf. die Vergabe von Leistungen an Externe.
Da es sich bei der KWP um einen fortlaufenden, rollierenden Prozess bis zum Erreichen einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme handelt, sind langfristige Organisationsstrukturen zu schaffen.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Koordinierungsinstrument, um die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die KWP ist ein fortlaufender Prozess der nächsten Jahrzehnte, um die Wärmewende vor Ort – bis zum Erreichen der gesetzten Ziele – strategisch zu gestalten und ist unter Berücksichtigung von gewonnen Erkenntnissen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Die Dauer der Erstellung einer KWP hängt u. a. von den Gegebenheiten vor Ort, der Zielstellung und Ausgestaltung des Prozesses selbst, dem Abstimmungsbedarf der Akteure vor Ort, gesetzlichen Regelungen und deren Ausführung (z. B. bei der Datenerhebung) und vorhandener Vorarbeiten oder laufenden Prozessen wie Konzepten, Beteiligungs- und Arbeitsprozessen, sowohl der Kommune selbst, als auch von anderer Stelle, wie z. B. Energie- und Wärmekataster ab.
Erfahrungen aus bereits durchgeführten Wärmeplanungen zeigen, dass die Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort entscheidend ist, um einen umsetzungsorientierte KWP zu erhalten. Dies erhöht zwar die Dauer der Erstellung der KWP, kann auf lange Sicht jedoch eine Zeiteinsparung darstellen, da durch eine gute Akteursbeteiligung Arbeitsprozesse effizienter gestalten werden können. Bereits durchgeführte KWPs ergeben, dass für die Erstellung einer KWP mit bis zu zwei Jahren realistisch zu rechnen ist.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs für Umsetzungsmaßnahmen, der langen Modernisierungszyklen und der Langlebigkeit der technologischen Anlagen – alleine bei Heizungen von 20-30 Jahren gilt es, keine Zeit zu verlieren und so schnell wie möglich mit der KWP und deren Umsetzung zu beginnen, um langfristig eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erreichen.
In vielen Gesprächen mit den Kommunen haben wir deren Bedarf nach einer Übersicht und Listung potenzieller Dienstleistender für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gespiegelt bekommen und wissen somit um die Dringlichkeit einer solchen Listung. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen mit unseren Partnern und anderen Stakeholdern der KWP, wie den Landesenergieagenturen, zur Erstellung einer bundesweiten Datenbank von Fachberatenden. Der Markt ist sehr dynamisch, die Aufsetzung ist insbesondere hinsichtlich der Qualitätssicherungstiefe ein komplexes Thema. Wir hoffen, hier noch in diesem Jahr eine erste Version anzubieten, können aber leider noch keinen konkreten Zeitraum nennen.
Das KWW veröffentlicht fortlaufend auf seiner Webseite fertiggestellte Endberichte von Kommunalen Wärmeplänen. Wenn der Endbericht Ihrer Kommune noch nicht in der Liste enthalten sein sollte, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an wissen@kww-halle.de.
Darüber hinaus stellt das KWW bestehende Praxisbeispiele im Rahmen von Workshops wie dem der der Online-Workshop-Reihe „KWW-Praxisblick“ vor. Besonders dem Austausch und die Vernetzung erfahrener und interessierten kommunaler Akteurinnen und Akteure geben wir dabei viel Raum. Der 1. KWW-Praxisblick hat mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach stattgefunden. (LINKs)
Thermodynamisch gesehen schließt Wärme Kälte mit ein, da es sich um dieselbe physikalische Größe handelt. Es ist sinnvoll, größere Kühlbedarfe bzw. Kälteanlagen, wie z. B. die von Rechenzentren und Krankenhäusern, in der KWP zu berücksichtigen. Denn der Kältebedarf kann – wie der Wärmebedarf – über energetische Sanierung reduziert und der weiterhin bestehende Kältebedarf ggf. ebenfalls über ein Wärmenetz oder eine Wärmepumpe mit abgedeckt werden.
Darüber hinaus kann ggf. die unvermeidbare Abwärme von Kälte- und Kühlungs-Prozessen, in ein Wärmenetz eingebunden werden. In Schleswig-Holstein und Hamburg spricht man von einer „Wärme- und Kälteplanung“ statt von einer Wärmeplanung. Der Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie erfordert laut technischem Annex, dass die Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen, Speicher) in der Bestandsanalyse räumlich dargestellt wird.