Wärmenetz in einer öffentlich-privaten Partner­schaft betreiben

Mit der Wahl des Betreibermodells stellen sich für die Kommune die Fragen, welchen Einfluss sie behalten will, wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, inwiefern Bürgerinnen und Bürger beteiligt und wie die Investitionen gestemmt werden sollen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen das Modell „öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)“, englisch „public private partnership“ näher vor – mit seinen typischen Merkmalen, Vorteilen und Herausforderungen.

Was ist eine öffentlich-private Partnerschaft?

Die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) ist ein Begriff für verschiedene Formen der langfristigen Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen. Eine ÖPP ermöglicht es Kommunen durch eine gemeinsame Initiative mit einem privaten Unternehmen Projekte zu etablieren, die allein nicht zu stemmen wären. In diesem Modell trägt das private Unternehmen die Verantwortung für die konkrete Leistungserbringung, in diesem Fall die Wärmeversorgung, während die Kommune die gemeinwohlorientierten Ziele sicherstellt. Die Kommune bleibt weiterhin für hoheitliche Aufgaben verantwortlich, muss diese jedoch nicht zwangsläufig selbst durchführen. Durch diese Partnerschaft können Kommunen ihre Ressourcen effizienter einsetzen und Projekte schneller sowie kostengünstiger realisieren. 

Dafür benötigen ÖPPs allerdings eine sorgfältige Vertragsvorbereitung. Eine ausgewogene und sachgerechte Risikoverteilung zwischen Behörde und privatem Partner ist erfolgsentscheidend. Im Bereich der Wärmeversorgung eignen sich ÖPP-Modelle unter anderem für kapitalintensive Vorhaben wie Geothermieanlagen, Biomasseheizwerke und Wärmenetze (BMI o.J.).

Vorteile & Herausforderungen von ÖPPs

Vorteile einer ÖPP Herausforderungen einer ÖPP

Nutzung von externem Fachwissen

komplexe Vertragsgestaltung

Verwirklichung von Wärmenetzprojekten trotz fehlendem Eigenkapital möglich

hoher Abstimmungsbedarf: technische, juristische und wirtschaftliche Expertise notwendig

Projektumsetzung oft schneller und effizienter als rein kommunale Projekte

ggf. Interessenskonflikte in der Renditeerwartungen und Wärmepreisgestaltung

technische Innovationen und Know-how durch markterfahrene Partner

teilweise Abfluss lokaler Wertschöpfung, wenn Partner nicht aus der Region

geringere Risiken für die Kommunen (dafür: Vertragsgestaltung wichtig)

entgangene Gewinne in Höhe der Beteiligung des privaten Gesellschafters

gesamtes Projekt bleibt über den gesamten Lebenszyklus in einer Hand

Kontrolle ohne professionelle Begleitung schwierig

Planungs- und Betriebssicherheit für die Kommune

Gefahr asymmetrischer Informationsverhältnisse, zum Beispiel bei Kosten- oder Technikeinschätzungen

Effizienzsteigerung im Betrieb durch privatwirtschaftliche Anreize

Risikoverteilung: Insolvenzvorsorge im ÖPP- bzw. Gesellschaftsvertrag festhalten

höherer Anteil von Eigenkapital für Projektfinanzierung möglich, je nach Budget des privaten Unternehmens

langfristige Bindung an Partner, dadurch wenig Flexibilität bei Änderungen (zum Beispiel bei technologischen Neuheiten oder politischen Zielanpassungen)

Vorteile auf Geldmarkt bei bilanzexterner Finanzierung (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 KWG)

Wirtschaftlichkeitsnachweis nötig: ÖPP muss wirtschaftlicher sein als rein öffentliche Lösung 

flexiblere Wettbewerbsteilnahme durch private Auftraggeber im Vergleich zu Kommunen, die an öffentliche Vergabeverfahren gebunden sind

öffentliche Akzeptanz kann leiden, wenn private Gewinnerwartung zu stark spürbar ist

günstigere Kreditkonditionen für Kommunen nutzbar

geringere Transparenz: Wirtschaftlichkeitsanalysen müssen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Projektverträge sind vertraulich, um die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der beteiligten Firmen zu wahren.

kommunale Garantien können Finanzierungskosten des privaten Partners senken und damit das Gesamtprojekt finanziell entlasten (Voraussetzung: Kommune verfügt über haushalterische Spielräume, einen Kassenkredit aufzunehmen und Garantieren auszusprechen)

Verlagerung des finanziellen Risikos auf die Kommune

Kommunalkredit-ähnliche Konditionen durch Forfaitierung möglich

 

Welche Arten von öffentlich-privater Partnerschaft gibt es und welche eignet sich für Wärmenetzprojekte?

Die Europäische Kommission unterscheidet zwischen zwei Arten von ÖPPs (Europäische Union 2006):

Für Wärmenetze kommen institutionalisierte ÖPPs sowie konzessionsähnliche oder reine Konzessions-ÖPP als besondere Form von ÖPPs auf Vertragsbasis stärker in Betracht, da sie den komplexen Akteursstrukturen besser gerecht werden als reine Vertrags-ÖPPs und auch einen heterogenen Infrastrukturpark (Erzeugungsanlagen an mehreren Standorten, Wärmenetze mit Wegerechten) einbinden können. ÖPPs beinhalten nicht zwangsläufig Unternehmen in privater Eigentümerschaft. Sie können auch von kommunalen bzw. öffentlichen Unternehmen ausgefüllt werden. Den Kombinationsmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen sind (fast) keine Grenzen gesetzt (dena 2024). 

Für eine ÖPP bietet die Gesellschaftsform einer GmbH (& Co. KG) Beteiligungsmöglichkeiten unterschiedlicher Akteure in unterschiedlichem Grad. Je nach Projekt ist die Aufgaben- und Risikoteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner anders gestaltet.

Welche Rolle können Genossenschaften bei ÖPPs spielen?

Genossenschaften eignen sich als ÖPP-Partner und können wesentliche strategische Partner in Wärmenetzprojekten sein. Genossenschaften arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip: Sie müssen zwar Gewinne zur Sicherung ihres Betriebs erzielen, streben aber keine Gewinnmaximierung an. Dies führt in der Praxis häufig zu niedrigeren Wärmepreisen. Durch die demokratische Struktur genießen sie Vertrauen. In ÖPP-Konstellationen agieren Genossenschaften oft direkt als Betreiberin oder häufiger als Gesellschafterin in einer Projektgesellschaft, etwa als Kommanditistin in einer GmbH & Co. KGs.

Auch Wohnungsbaugenossenschaften können private ÖPP-Partner sein, zum Beispiel beim Errichten und Betreiben eines Nahwärmenetzes in Kooperation mit der Kommune. Voraussetzung ist finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit.

Insgesamt spricht nichts dagegen, Genossenschaften – und dabei insbesondere Wohnungsgenossenschaften, in ÖPP-Strukturen einzubinden, sofern alle Beteiligten die Rollen klar definieren und die wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben ist.

Welchen Einfluss hat die Kommune auf die ÖPP?

Die Kommune definiert zu Beginn für sich die Ziele, Anforderungen und energetischen Standards, darunter beispielsweise Dekarbonisierungsgrad und Preisgestaltung. Im ÖPP- bzw. Gesellschaftsvertrag wird in der Regel festgelegt, welcher Akteur die Entscheidungen zu Netz-Ausbau, Tarifen, Betrieb und so weiter trifft. Die Kommune kann bestimmte Leistungen und Nachweise im Vertrag verankern und somit auch während der Projektlaufzeit einfordern. Das ermöglicht ihr eine gewisse Steuerung.

Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen mit kommunaler Beteiligung hängt der Einfluss der Kommune davon ab, wie viele Gesellschaftsanteile sie hält. Im Gesellschaftsvertrag kann der Kommune ein höheres Stimmrecht bei Beschlussfassungen zugeschrieben werden, als es ihren Gesellschaftsanteilen eigentlich entspräche. Grundsätzlich gilt, dass erst ab einer Mehrheit in der Gesellschafterversammlung ein maßgeblicher Einfluss auf die Investitions- und Geschäftspolitik besteht. Aber auch bei einer kommunalen Mehrheit hängt die Einflussnahme vom Willen und von der Fähigkeit ab, sich in die Entscheidungen einzubringen und sich im Zweifelsfall gegen andere Gesellschafter oder die Geschäftsführung durchzusetzen. 

Als Kommune ist es dringend zu empfehlen, sich für die Gesellschaftervereinbarungen rechtlichen Rat einzuholen, um die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten zu bestimmen. Empfehlenswert ist außerdem, als Kommune einen Mindestanteil von 25,01 Prozent an der ÖPP zu halten. Das bedeutet, dass die Kommune eine sogenannte Sperrminorität hat. Damit kann sie bestimmte grundlegende Entscheidungen blockieren, zum Beispiel Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Auflösung der Gesellschaft und Änderung der Unternehmensstruktur.

Wer trägt welche Risiken & haftet bei Insolvenz?

ÖPP-Verträge bzw. entsprechende Gesellschaftsverträge im Wärmenetzbereich legen detailliert fest, welche Risiken von welchem Partner getragen werden. Dies ist auch notwendig, um die Finanzierbarkeit des Projektes zu erhöhen, da ungeklärte Risikoübernahmen die Einstufung des Vorhabens negativ beeinflussen. Dem ÖPP-Grundsatz des „Best-Owner-Prinzips“ folgend, übernimmt der Partner ein Risiko, der es am besten steuern kann. 

Typische vertraglich geregelte Risikobereiche sind: 

  • Bau- und Fertigstellungsrisiken, 
  • Nachfrage- und Absatzrisiko, 
  • Betriebs- und Instandhaltungsrisiken, 
  • Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsrisiken und 
  • regulatorische Risiken.

Gerät die ÖPP-Gesellschaft in die Insolvenz, haftet in erster Linie dieses Unternehmen selbst mit seinem Vermögen und nicht automatisch die Gruppe der Gesellschafter persönlich. 

Die zentrale Frage bei einer insolventen Wärmenetz-ÖPP ist die Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung. Wärmenetze dienen der Daseinsvorsorge, sodass ein Versorgungsabbruch vermieden werden muss. In gut gestalteten ÖPP-Verträgen, beziehungsweise entsprechenden Gesellschaftsverträgen sind deshalb Kündigungs- und Übergaberechte für solche Fälle vorgesehen. Tritt die Insolvenz ein, kann die öffentliche Hand den Vertrag in der Regel fristlos kündigen und je nach Vereinbarung den Netzbetrieb selbst übernehmen oder an einen Dritten übertragen.

Wem gehört die Infrastruktur?

Das Eigentum an der Infrastruktur ist je nach Modell unterschiedlich geregelt. Häufig gehört die Erzeugungs- und Verteilinfrastruktur, also die Grundstücke, das Netz und die Anlagen, während der Laufzeit dem privaten Partner. Eine Rückübertragung an die Kommune ist möglich und muss im Vertrag festgehalten sein.

Welche ÖPP-Modelle gibt es im Wärmebereich?

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) müssen unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Projektzielen und Risikoverteilungen gerecht werden. Deshalb haben sich verschiedene Modelle entwickelt, die flexibel auf die spezifischen Anforderungen von Kommunen und privaten Partnern zugeschnitten werden können.

Im Wärmesektor sind sogenannte konzessionsähnliche oder reine Konzessions-ÖPP und ÖPP-Gesellschaften besonders etabliert. In Einzelfällen können beide Modelle auch miteinander verschnitten werden. Sogenannte Inhabermodelle (Kommune baut Infrastruktur selbst und bleibt Inhaberin) und Erwerbermodelle (Dritter errichtet und Kommune erwirbt Infrastruktur) kommen eher seltener und eher dann zum Einsatz, wenn für die Kommune das Eigentum am Netz eine herausragende Rolle spielt. Dies liegt vor allem daran, dass diese Modelle in der Regel mit langfristigen, festen Zahlungszusagen der Kommune verbunden sind und das Absatzrisiko weitgehend bei der öffentlichen Hand verbleibt.

Inhabermodelle wie das Betriebsführungsmodell und das Pachtmodell sind im Wärmenetzbereich aber eher selten, weil sie die zentralen finanziellen und wirtschaftlichen Risiken meist nicht vom öffentlichen auf den privaten Partner verlagern.

Contracting-Modelle

Contracting-Modelle sind ein Instrument der öffentlich-privaten Zusammenarbeit, das sich speziell auf Energieversorgung und Effizienzsteigerung konzentriert. Anders als klassische ÖPP-Modelle, die vor allem auf die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen abzielen, steht beim Contracting die wirtschaftliche und technische Optimierung von Energieerzeugung und -nutzung im Vordergrund. Je nach Ausgestaltung kann der Contractor dabei Energie liefern oder Einsparungen garantieren.

Energieliefer-Contracting (ELC)

Energiespar-Contracting (ESC)

ESC mit ELC verknüpfen 

  • privater Contractor plant, finanziert, baut und betreibt Wärmeversorgung (z. B. Nahwärme)
  • Nutzer zahlen einen langfristigen Preis pro Wärmeeinheit
  • Anlagen bleiben meist Eigentum des Contractors
  • Ziel: Rendite durch Wärmeverkäufe

Zu beachten

  • transparente Verträge
  • faire Preisformel (z. B. Indexbindung)
  • Absicherung von Instandhaltung, Effizienz und Versorgung
  • Kommune schließt Vertrag mit Contractor zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude
  • Contractor plant, investiert, führt Maßnahmen durch
  • Contractor garantiert Einsparungen
  • Contractor übernimmt Wartung und Betriebsführung
  • mehrere Gebäude können gebündelt werden
  • eignet sich gut zur Steigerung der Energieeffizienz, weniger als alleinige Finanzierung für Wärmenetze

ESC allein deckt eine Wärmenetz-Finanzierung nicht gut ab. Eine Verknüpfung mit ELC kann sinnvoll sein:

  • ELC für Wärmenetz
  • ESC für Gebäudeeffizienz

Beispiel

  • Stadt Nidda

Was sind die Voraussetzungen für eine ÖPP?

ÖPPs kommen oft bei größeren Infrastrukturprojekten wie Wärmenetzen in Frage, wenn in der Kommune Know-how, personelle und finanzielle Ressourcen fehlen und wenn es keine Stadtwerke gibt, die die Realisierung eines Wärmenetzes übernehmen können oder wollen.

Trotz knapper Ressourcen ist es elementar, dass Kommunen in grundlegenden technischen, wirtschaftlichen, vertraglichen, rechtlichen und Management-Themen informierte Entscheidungen treffen können und entsprechend Know-how aufbauen. Für die genauere Planung und Umsetzung eines Wärmenetzes, aber auch zu Rechts- und Managementfragen sollte externe Beratung genutzt werden. 

Vor dem Start eines ÖPP-Vorhabens muss die Kommune die Ziele definieren, die sie mit dem Wärmenetz vorrangig verfolgt, zum Beispiel eine nachhaltige Wärmeversorgung, Kosteneffizienz oder Versorgungssicherheit. Dieses Zielbild ist mit den privaten Partnern abzustimmen und juristisch relevante Eckpunkte, wie Verantwortlichkeiten, Risiken, Laufzeiten und Vergütungsmodelle sollten im ÖPP- bzw. Gesellschaftsvertrag mit allen Konsequenzen festgehalten werden. Es ist ratsam hierfür Fachleute und spezialisierte Rechtsberatungen einzubinden.

Idealerweise verfügt die Kommune über geeignete Flächen oder Infrastruktur, die für die Wärmeversorgung genutzt werden können. Denn für den Bau des Wärmenetzes werden Flächen für Trassen, Hausanschlüsse und gegebenenfalls zentrale Anlagen benötigt. Der genaue Flächenbedarf hängt vom Projektumfang ab. 

Zudem ist das kommunale Aufsichtsrecht (Gemeindeordnungen) zu beachten. Laut diesem ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich des ÖPP-Vorhabens mit einer rein kommunalen Durchführung und Finanzierung verpflichtend. Dabei müssen sowohl Leistungszeitraum als auch Leistungsbeschreibung beider Vorhaben gleich sein. Da ÖPPs in der Regel zudem zu langfristigen finanziellen Verpflichtungen führen, werden sie in den meisten Bundesländer und ihren Gemeindeordnungen als kreditähnliche Geschäfte eingestuft und sind damit genehmigungspflichtig.

Weiterhin ist das EU-Vergaberecht zu beachten. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird empfohlen.

Wie können Kommunen die Gründung einer ÖPP unterstützen?

Die Kommune hat drei wesentliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich neuer Wärmenetze:

Wie kann das Projekt finanziert werden?

ÖPP-Projekte werden typischerweise mit hohem Fremdkapitalanteil und vergleichsweise geringem Eigenkapital realisiert. In speziellen Finanzierungsstrukturen wie einer Forfaitierung mit Einredeverzicht, bei der die Zahlungspflichten der öffentlichen Hand an einen Finanzierer abgetreten werden, kann die Eigenkapitalquote reduziert werden.

Forfaitierung

Bei der Forfaitierung mit Einredeverzicht garantiert die öffentliche Hand dem Finanzierer die vertraglichen Zahlungen über die Projektlaufzeit, ohne später Einreden geltend zu machen. Dieses Modell ermöglicht eine nahezu vollständige Fremdfinanzierung, da die Bank nur das Risiko des öffentlichen Auftraggebers trägt und nicht das Projektrisiko. Auch im Falle eines Scheiterns des Projektes ist es unwahrscheinlich, dass der öffentliche Auftraggeber zahlungsunfähig wird. Hierdurch können fast kommunalkredit-ähnliche Konditionen erzielt werden, wovon beide Partner profitieren. Für die Stadt besteht aber jederzeit die Möglichkeit, gegenüber dem ÖPP-Partner Regress anzumelden.

Praxisbeispiele für öffentlich-private-Partnerschaften

Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Karlsruhe, die über die städtischen Holding KVVH-Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH 80 Prozent der Anteile hält, sowie der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, die über die übrigen 20 Prozent der Anteile verfügt. Als Unternehmen hat die Stadtwerke Karlsruhe GmbH weitere Beteiligungen und Tochterunternehmen. Die GmbH betreibt ein Fernwärmenetz, das zu 60 Prozent aus industrieller Prozessabwärme und zusätzlicher Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird. Hauptlieferanten der Abwärme sind die Mineralölraffinerie Oberrhein, das Rheinhafen-Dampfkraftwerk und die Maxauer Papierfabrik.

Naturwärme Kirchweidach-Halsbach ist ein Joint Venture der Gemeinde Kirchweidach im Landkreis Altötting mit dem dort ansässigen Gemüsebauunternehmen Steiner. Die Gesellschafteranteile liegen zu 15 Prozent bei der Kommune und zu 85 Prozent beim Gemüsebauunternehmen. Gemeinsam haben sie eine Geothermie-Bohrung im Bereich der Nachbargemeinde Halsbach begonnen.

Die Stadtwerke Görlitz AG ist ein kommunales Versorgungsunternehmen, das die Stadt Görlitz mit Fernwärme beliefert. Es handelt sich um eine ÖPP, bei dem die Stadt Görlitz durch eine Beteiligung von 25,1 Prozent und E.ON mit 74,9 Prozent der Anteile an dem Unternehmen beteiligt sind. Die Stadtwerke Görlitz betreiben nicht nur ein Fernwärmenetz, sondern bieten auch eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen, darunter die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die öffentliche Beleuchtung. Das Fernwärmenetz wird hauptsächlich mit Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativen Energiequellen betrieben.

Quellen

Wärmenetze errichten und betreiben

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