Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird das WPG durch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) in Landesrecht überführt. Aktuelle Informationen, institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Regelungen zu Konnexitätszahlungen und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht. (Stand: Juli 2026)

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