Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend. Aktuelle Informationen, Leitfäden, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Übersicht.

In der folgenden Übersicht erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu den rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung in Schleswig-Holstein. (Stand: Mai 2023)
Landesgesetz
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Abteilung 8 - Geodateninfrastruktur und Geodatenintegration, Dezernat 83 - DANord und GDI-Systeme.
Finanzielle Förderung / Konnexitätszahlung
Landesklimaschutzgesetz
Fördermittelberatung