Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung
Viele Gemeinden stehen im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung vor personellen und organisatorischen Herausforderungen und beauftragen externe Dienstleistungsunternehmen mit der Erstellung. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Ausschreibung und Beauftragung der KWP
Wie alle öffentlichen Aufträge muss die KWP im Sinne eines Wettbewerbs offen und transparent vergeben werden. Es gelten die Prinzipien der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bekommt den Zuschlag.
Ob Sie einen Auftrag an externe Dienstleisterinnen und Dienstleister national oder europaweit ausschreiben müssen, hängt von der Höhe des Auftragswertes ab. Dafür müssen Sie die Kosten objektiv und nachvollziehbar im Vorfeld schätzen.
Sie können sich dabei an den Zahlen aus der KWW-Kommunenbefragung, an den Erfahrungen anderer Gemeinden oder künftig an den Konnexitätszahlungen der Bundesländer orientieren. Den Auftragswert können Sie reduzieren, indem Sie bestimmte Aufgaben selbst übernehmen oder schon erbrachte Vorarbeiten bei der Schätzung berücksichtigen.
Das wirtschaftlichste Angebot, also das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, bekommt den Zuschlag. Damit Sie nicht nur auf Grundlage des Preises, sondern auch der Qualität entscheiden können, brauchen Sie Zuschlagskriterien für diesen Prozess. Diese Kriterien können beispielsweise sein:
- Aufbau
- Methodik und deren Nachvollziehbarkeit
- Ablauf und Zeitplanung
- Beteiligungskonzept
- Organisation und Qualifikation
Weitere Eignungskriterien können sein:
- Referenzen des Unternehmens sowie Erfahrung des Dienstleistungsunternehmens in der Kommunalen Wärmeplanung oder vergleichbaren Planungen
KWW-Vergabeleitfaden
Der KWW-Vergabeleitfaden richtet sich an die planungsverantwortlichen Kommunen und deren Mitarbeitende. Er bietet ihnen eine Hilfestellung und zeigt Wege auf, wie bei der Beauftragung eines KWP-Dienstleistungsunternehmens unter Beachtung des Vergaberechts vorgegangen werden kann.
Der Leitfaden orientiert sich dabei an dem logischen Ablauf der Beschaffung von Dienstleistungen, beginnend mit Vorfragen und der Vorbereitung, über die Durchführung des Vergabeverfahrens bis hin zur Leistungsphase. Aufgezeigt werden die grundsätzlichen Aspekte und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der KWP. Maßgeblich ist die Perspektive der Praxis. Ziel ist es, eine zweckmäßige und umsetzbare Hilfestellung zu geben, ohne die rechtlichen Vorgaben zu vernachlässigen.

Praxisbeispiel: Landkreis Lörrach
Der Landkreis Lörrach hat bei seiner Ausschreibung einen sehr umfassenden Kriterienkatalog verwendet. Das KWW stellt diesen ohne rechtliche Bewertung zur Verfügung.
Musterleistungsverzeichnis nutzen
Das Leistungsverzeichnis ist das Herz der Ausschreibung. Es muss eindeutig, verständlich und umfassend formuliert sein. Es konkretisiert die Leistungsbestandteile sowie die zeitliche Abfolge und Terminierung der Leistungen und macht somit die eingehenden Angebote transparent und vergleichbar. Wir stellen verschiedene KWW-Musterleistungsverzeichnisse (kurz MLV) mit zugehörigen Handreichungen zur Verfügung:
- Das Musterleistungsverzeichnis gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) orientiert sich am Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
- Das Musterleistungsverzeichnis nach Kommunalrichtlinie (NKI) richtet sich an alle Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie eingereicht haben.
- Darüber hinaus finden Sie auf unserer Seite für alle Flächenbundesländer eigene Musterleistungsverzeichnisse, die die landesspezfischen Regelungen berücksichtigen.
Dienstleistungsunternehmen finden
Das KWW-Dienstleisterverzeichnis dient als Übersicht potenzieller Dienstleistenden und ermöglicht es Kommunen, die Anbietenden basierend auf ihren Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern.
