Im Folgenden wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beschrieben. Wärmenetzplanungen bieten sich als Instrument der Umsetzungsplanung im Zusammenspiel mit dem strategischen Instrument der Kommunalen Wärmeplanung an. Außerdem erhalten Sie hier Informationen zum Zuschuss KfW 432 (Energetische Stadtsanierung) sowie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
(Potenzielle) Wärmenetzbetreiber von Netzen mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten können Maßnahmen zur Neuerrichtung oder Transformation bestehender Netze beantragen. Die Wärmenetze müssen zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, um in allen BEW-Modulen förderfähig zu sein.
März 2026
(Potenzielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen, gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen dienen der Neuerrichtung von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie dem Umbau bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme. Dabei untersuchen und bewerten sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Vorhaben. In Modul 1 sind darüber hinaus Planungsleistungen, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, förderfähig. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2 – 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Untersuchungsgegenstand ist das Wärmenetzsystem und dessen Umgebung.
Basierend auf Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen können über die BEW der Neubau bzw. die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.
Die Förderquote für Modul 1 beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine aussagekräftige Projektskizze zu erstellen, müssen bereits erste Untersuchungen und Ideenkonzeptionierungen für die Neuerrichtung bzw. erste Ideen für den Umbau von Wärmenetzen bestehen.
Informationen zum Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Die Förderung von Transformationsleistungen im Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wurde zum 1. April 2026 eingestellt. Gleiches gilt für die im Rahmen dieses Moduls förderfähigen Planungsleistungen, die sich an den Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI orientieren.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2: Die systemische Förderung eines Wärmenetzes (Investitionsförderung)
März 2026
Die Förderung im Modul 2 erstreckt sich auf Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Wärmenetzes: von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zur Übergabe der Wärme an die angeschlossenen Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie zur Steigerung der Effizienz des Netzes beitragen. Die Inbetriebnahme des Wärmenetzes hat grundsätzlich zeitnah nach Abschluss des Förderzeitraums zu erfolgen. Wird die vorgegebene Frist nicht eingehalten, kann dies förderrechtliche Konsequenzen bis hin zur Rückforderung der Fördermittel nach sich ziehen.
Die Förderquote liegt in Modul 2 bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Modul-2-Anträge ist kein vorheriger Modul-1-Antrag erforderlich, aber ein qualifizierter Trafoplan oder MBS (mit abgeschlossener Leistungsphase (LPh) 3 und Kostenberechnung/indikativen Angeboten) muss beigefügt werden.
Weitere Informationen zum Modul 2 – Die systemische Förderung eines Wärmenetzes (Investitionsförderung) finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 3: Förderung von Einzelmaßnahmen an einem Wärmenetz
März 2026
Kurzfristig umsetzbare Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen werden über Modul 3 gefördert. Dabei sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomassekessel
- Wärmespeicher
- Rohrleitungen für
- den Anschluss von EE-Erzeugern
- die Integration von Abwärme
- die Erweiterung von Wärmenetzen
- Wärmeübergabestationen
- Planungsleistungen angelehnt an die LPh 5 bis 8 für die beantragte Einzelmaßnahme
Weitere Informationen zum Modul 3 – Förderung von Einzelmaßnahmen an einem Wärmenetz finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 4: Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen
März 2026
Das Modul 4 enthält eine Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen bzw. PVT-Anlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die auf dem in Modul 2 bzw. 3 eingereichten Trafoplan basieren. Zudem muss der Antragsteller identisch zu Modul 2 bzw. 3 sein. Für die volle Förderdauer muss der Antrag vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
Gefördert werden bis zu 100.000 Euro.
Weitere Informationen zum Modul 4 – Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (KfW 432)
März 2026
Die nachfolgenden und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung beschleunigen, gefördert. Sie können sowohl Sach- als auch Personalausgaben finanzieren. Die Förderung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Sach- und Personalkosten. Finanzschwächere Kommunen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet bekommen.
Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:
A. integriertes Quartierskonzept
Ein integriertes Quartierskonzept zeigt, wie Sie
- kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen,
- erneuerbare Energien einsetzen,
- Quartiere an den Klimawandel anpassen,
- grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen
- und digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen.
Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:
- Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
- konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Wenn Ihnen bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vorliegt, können Sie Zuschüsse für das Sanierungsmanagement separat beantragen.
B. Sanierungsmanagement
Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren
Finanzieren können Sie dabei:
- eigene Beschäftigte (Fachpersonal)
- Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte
- Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros
Weitergehende Informationen zur energetischen Stadtsanierung entnehmen Sie bitte der Webseite der KfW. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare zum Download.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
April 2026
Mit der BEG werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen. Je nach Programmteil erfolgt die Förderung entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die BEG gliedert sich in mehrere Teilprogramme:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG WG wird in der Regel als Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden zu einem Effizienzhausstandard bereitgestellt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Erreichung eines Effizienzhausstandards beitragen, einschließlich der damit verbundenen Bauneben- und Wiederherstellungskosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen zu Wohnflächen im Rahmen einer energetischen Sanierung berücksichtigt werden. Die Finanzierung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Kredits mit Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhausstandard abhängt. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden.
Die BEG NWG richtet sich an die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden wie Bürogebäuden, Schulen oder Gewerbeimmobilien. Ziel ist es, Gebäude durch umfassende Maßnahmen auf einen Effizienzgebäudestandard zu bringen und so den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Die Förderung erfolgt in der Regel über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzgebäudestandard und den förderfähigen Investitionskosten ab. Im Gegensatz zur BEG WG gelten hier andere energetische Bewertungsmaßstäbe und Effizienzstandards.
Kommunen können zudem im Zuge des BEG WG und BEG NWG über die KfW einen Zuschuss beantragen, welcher nicht zurückerstattet werden muss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes, sowie der Höhe der förderfähigen Kosten ab.
Das BEG EM fördert Einzelmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus in Gebäuden führen, mit einem finanziellen Zuschuss. Förderbar sind folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung.
Zudem sind Umfeldmaßnahmen förderbar, welche Maßnahmen sind, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme der im Zuge dessen installierten Anlagen zwingend erforderlich sind. Für einige Maßnahmen ist es verpflichtend, einen Energie-Effizienzexperten hinzuzuziehen. Die Antragsstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über ein Onlineformular.
Da die Kommunale Wärmeplanung durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den darauf aufbauenden landesrechtlichen Regelungen eine verpflichtende Aufgabe geworden ist, gibt es keine bundesweite Förderung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung mehr. Die Wärmeplanerstellung ist nun über Konnexitätszahlungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Finanzierung und Kosten der KWP
Was kostet die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)? Hier erhalten Sie Informationen über die Grundlagen der Finanzierung sowie eine Orientierung zu den Kosten Ihrer KWP.

KWW-Talk: Möglichkeiten der nachhaltigen Finanzierung für eine sozialverträgliche Wärmewende
Im KWW-Talk auf der Großen KWW-Konferenz 2024 stellten wir Beispiele aus der Praxis vor, die bereits erfolgreich erprobt wurden. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten haben wir die Einsatz- und Verzahnungsmöglichkeiten diskutiert.