Im Folgenden wird das bundesweite Förderprogramm Transformationspläne und Machbarkeitsstudien beschrieben. Wärmenetzplanungen bieten sich als Instrument der Umsetzungsplanung im Zusammenspiel mit dem strategischen Instrument der Kommunalen Wärmeplanung an. Außerdem erhalten Sie hier Informationen zum Zuschuss KfW 432 (Energetische Stadtsanierung).
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Dezember 2025
(Potentielle) Wärmenetzbetreiber können die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen, gefördert bekommen. Diese Wärmenetzplanungen können der Neuerrichtung von Wärmenetzen mit mind. 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme und dem Umbau von bestehenden Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme, indem sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit untersuchen und darzustellen. In Modul 1 sind darüber hinaus Planungsleistungen, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, förderfähig. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2-4 der HOAI. Untersuchungsgegenstand ist das Wärmenetzsystem und dessen Umgebung.
Basierend auf Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen können über die BEW der Neubau bzw. die Transformation von Bestandswärmenetzen (Modul 2) sowie Einzelmaßnahmen an bestehenden Wärmenetzen (Modul 3) und Betriebskosten (Modul 4) gefördert werden.
Die Förderquote für Modul 1 beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine aussagekräftige Projektskizze zu erstellen, müssen bereits erste Untersuchungen und Ideenkonzeptionierungen für die Neuerrichtung bzw. erste Ideen für den Umbau von Wärmenetzen bestehen.
Informationen zum Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien finden Sie auf der Webseite der BAFA. Dort finden Sie zudem auch die weiteren Module für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen. Das sind: Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, Modul 3 – Einzelmaßnahmen sowie Modul 4 – Betriebskostenförderung.
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (KfW 432)
Dezember 2025
Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung beschleunigen, gefördert. Sie können sowohl Sach- als auch Personalausgaben finanzieren.
Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:
A. integriertes Quartierskonzept
Ein integriertes Quartierskonzept zeigt, wie Sie
- kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen, erneuerbare Energien einsetzen, Quartiere an den Klimawandel anpassen, grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen und digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen.
Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:
- Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energie¬verbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energie¬einsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamt¬energie¬bilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
- konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft¬lichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Wenn Ihnen bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vorliegt, können Sie Zuschüsse für das Sanierungsmanagement separat beantragen.
B. Sanierungsmanagement
Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- als zentraler Ansprech¬partner für Finanzierung und Förderung fungieren
Finanzieren können Sie dabei:
- eigene Beschäftigte (Fachpersonal)
- Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte
- Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros
Weitergehende Informationen zur energetischen Stadtsanierung entnehmen Sie bitte der Webseite der KfW. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare zum Download.
Da die Kommunale Wärmeplanung durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den darauf aufbauenden landesrechtlichen Regelungen eine verpflichtende Aufgabe geworden ist, gibt es keine bundesweite Förderung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung mehr. Die Wärmeplanerstellung ist nun über Konnexitätszahlungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Finanzierung und Kosten der KWP
Was kostet die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)? Hier erhalten Sie Informationen über die Grundlagen der Finanzierung sowie eine Orientierung zu den Kosten Ihrer KWP.

KWW-Talk: Möglichkeiten der nachhaltigen Finanzierung für eine sozialverträgliche Wärmewende
Im KWW-Talk auf der Großen KWW-Konferenz 2024 stellten wir Beispiele aus der Praxis vor, die bereits erfolgreich erprobt wurden. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten haben wir die Einsatz- und Verzahnungsmöglichkeiten diskutiert.