Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht erfolgt. Aktuelle Informationen, Leitfäden sowie institutionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie in der Übersicht.(Stand: September 2025)

Landesgesetz
Handlungsleitfaden
Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesenergieagentur
Ermächtigung zur Datenerhebung/Rechtsgrundlage
Ja, auf Basis von § 11 LTranspG können Kehrbuchdaten der Bezirksschornsteinfeger angefordert werden. Kosten für die Aufbereitung der Daten sind zu tragen.
Energieatlas/Wärmekataster
Betreiber des Wärmekatasters
Landesklimaschutzgesetz
Fördermittelberatung
Finanzielle Förderung / Konnexitätszahlung
Unterstützungsmaterial und -angebot