Wärmenetze durch ein privates Energieversorgungsunternehmen betreiben
Mit der Wahl des Betreibermodells stellen sich für die Kommune die Fragen, welchen Einfluss sie behalten will, wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, inwiefern Bürgerinnen und Bürger beteiligt und wie die Investitionen gestemmt werden sollen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen das Modell „Privatwirtschaftlicher Betrieb“ näher vor – mit seinen typischen Merkmalen, Vorteilen und Herausforderungen.

Was ist ein privates Energieversorgungsunternehmen?
Das Betreibermodell eines privaten Energieversorgungsunternehmen kann verschiedene Formen und Abstufungen annehmen. Beispielsweise muss ein neu zu gründendes kommunales Unternehmen nicht zwingend vollständig im Besitz der Kommune sein. Auch private Energieversorger können als Anteilseigner eingebunden werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale Energiegenossenschaften oder bereits etablierte Gesellschaften als strategische Partner, beispielsweise als Kapitalgeber in Form eines Kommanditisten, einer GmbH & Co. KG zu beteiligen. Eine häufig gewählte Umsetzungsform für Infrastrukturprojekte wie Nahwärmenetze ist zudem die Gründung einer Projektgesellschaft – eines rechtlich eigenständigen Unternehmens, das eigens für das jeweilige Vorhaben gegründet wird.
Grundsätzlich unterscheidet sich ein rein privates Energieversorgungsunternehmen (EVU) beispielsweise von Stadtwerken in kommunaler Trägerschaft bzw. mit kommunaler Beteiligung (beachte Exkurs: Der Begriff „Stadtwerke“) aufgrund ihrer Eigentümerstruktur, Zielsetzungen und Gewinnorientierung: Während kommunale Stadtwerke grundsätzlich öffentliche Interessen und eine sichere, bezahlbare Versorgung verfolgen, agieren private Energieversorgungsunternehmen ohne kommunale Beteiligung renditeorientierter und unterliegen weniger dem kommunalpolitischen Einfluss. Gleichzeitig unterliegen auch kommunale Stadtwerke in der Realität einem gewissen Renditedruck, da zum Beispiel über die Einnahmen aus einem Wärmenetz der ÖPNV oder Schwimmbadbetrieb querfinanziert werden soll.
Ein privates EVU ist ein kommerzieller Akteur, der den Aufbau und Betrieb von Energie- bzw. Wärmenetzen als unternehmerische Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Eigentum und Entscheidungsgewalt liegen in der Regel vollständig beim Unternehmen selbst – sei es eine GmbH, AG oder GmbH & Co. KG. Eine Mitbestimmung durch Dritte (zum Beispiel durch die Kommune oder die Bürgerschaft) erfolgt nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist (siehe Unterseite ÖPP). Auch Projektgesellschaften, die eigens für das Projekt gegründet wurden, sind in unterschiedlicher Form eine weitverbreitete Organisationsform privater Betreibermodelle für kleinere, neu zu errichtende Wärmenetze. Der Grad an Mitbestimmung der einzelnen Parteien in einer Projektgesellschaft ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich.
Bei privaten Betreibermodellen liegen Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb weitgehend in der Hand des Unternehmens, sodass die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune begrenzt sind. Entscheidungen zu technischen Standards, Preisgestaltung oder Netzausbau trifft in der Regel der Betreiber. Die Kommune kann vor allem in der frühen Projektphase über Vertragsverhandlungen oder die Vergabe von Wegerechten Rahmenbedingungen setzen, hat danach jedoch meist nur noch eine begleitende Rolle. Damit sinkt auch die Möglichkeit, strategische Ziele wie Preisstabilität oder Bürgerbeteiligung aktiv durchzusetzen.
Auch die gesamte Infrastruktur – von den Wärmeerzeugungsanlagen über das Leitungsnetz bis zu den Übergabestationen – liegt in der Regel im Eigentum des Betreibers. Das verschafft diesem eine weitreichende Entscheidungsfreiheit bei Betrieb, Wartung, Modernisierung und Ausbau. Für die Kommune bedeutet dies zwar geringere Einflussmöglichkeiten, gleichzeitig entfällt jedoch die Notwendigkeit eigener Investitionen in Bau und Betrieb des Netzes. Dadurch werden kommunale Haushalte entlastet, und finanzielle Risiken wie Kostensteigerungen oder technische Ausfälle liegen beim Betreiber. Für den Falle einer Insolvenz des privaten Energieversorgers kann sich die Kommune im Vorfeld die Vorkaufsrechte und Rückübertragungsoptionen vertraglich sichern. Wichtig ist, vorab Regelungen für Krisen- und Übergangsszenarien zu treffen (zum Beispiel Netzübernahme durch Kommune).
Wie ist ein Wärmenetz in privater Hand strukturiert?
- Privates Energieversorgungsunternehmen als Betreiber: Planung & Projektentwicklung; Finanzierung; Bau & Inbetriebnahme; Betrieb; Wartung und Abrechnung; Kundenservice
- Eigentum: Netz, Erzeugungsanlagen und Übergabestationen können unterschiedliche Eigentümerstrukturen haben. Für die Betriebskostenförderung der BEW-Förderung (Modul 4) ist es jedoch von Vorteil, wenn sich dies in einem Eigentümer bündelt.
- Verträge: Unter anderem Wärmelieferverträge mit den Endkundinnen und Endkunden (zum Beispiel Haushalte, Gewerbe, öffentliche Gebäude).
Was sind die Voraussetzungen für den privaten Betrieb eines Wärmenetzes?
Damit ein privater Energieversorger erfolgreich als Betreiber eines Wärmenetzes auftreten kann, sind verschiedene organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen:
- Zentrale Grundlage ist eine vertragliche Absicherung der langfristigen Wärmeabnahme durch genügend Anschlussnehmer, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen.
- Der Energieversorger muss über die nötige Fachkompetenz in der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Wärmenetzen verfügen sowie Zugang zu geeigneten Wärmequellen wie etwa Abwärme oder Geothermie haben.
- Weiterhin ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kommune erforderlich, insbesondere im Hinblick auf Flächensicherung, Genehmigungen und potenzielle städtebauliche Verträge.
- Fördermöglichkeiten und gesetzliche Rahmenbedingungen – etwa im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – müssen geprüft und eingeplant werden.
- Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, der durch transparente Kommunikation und faire Vertragskonditionen gefördert werden kann.
Vorteile & Herausforderungen des privaten Betriebs von Wärmenetzen
Vorteile | Herausforderungen |
hohe Professionalität und technische Expertise | geringe lokale Mitbestimmung und daher ggf. fehlende Akzeptanz |
| schnelle Umsetzung und Projektsteuerung sowie hohe Flexibilität | andere Renditeerwartung (bspw. im Gegensatz zu Genossenschaften oder Stadtwerken in kommunaler Hand) kann zu höherem Wärmepreis für Abnehmerinnen und Abnehmer führen |
| Zugang zu Kapital und Erfahrungswerten | ggf. Ausschluss einzelner Gebiete aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit |
| geringe bis keine kommunalen Ressourcen notwendig | geringe Einflussnahme der Kommune |
Wie können Kommunen beim Aufbau eines privatwirtschaftlichen Wärmenetzes unterstützen?
Die Kommune hat drei wesentliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich neuer Wärmenetze. Sie kann:
- Projekte initiieren, indem sie geeignete Rahmenbedingungen schafft und aktiv Anstöße gibt;
- investieren, indem sie sich finanziell beteiligt und Mittel bereitstellt; sowie
- flankieren, indem sie Projekte in allen Phasen begleitet und mit kommunalen Ressourcen unterstützt (vgl. dena 2023).
Wie kann die Kommune die Umsetzung eines Wärmenetzes durch private Energieversorger initiieren?
- Eine Kommune kann zunächst den örtlichen Wärmebedarf sowie vorhandene Potenziale identifizieren, beispielsweise in der Kommunalen Wärmeplanung oder in Stadtentwicklungs- und Klimaschutzkonzepten.
- Um fundierte Entscheidungsgrundlagen für mögliche Investitionen zu schaffen, besteht die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien zu beauftragen und dabei auf bestehende Förderprogramme (BEW-Förderung Modul 1) zurückzugreifen.
- Zudem kann die Kommune eine aktive Rolle bei der Vernetzung übernehmen, etwa indem sie den Kontakt zu potenziellen Betreibern – wie privaten Energieversorgungsunternehmen – initiiert und gegebenenfalls als Moderatorin zwischen relevanten Akteuren wie Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Hauseigentümerinnen und -eigentümern fungiert.
- Öffentlichkeitsarbeit in Form von Informationsveranstaltungen kann ebenfalls ein hilfreiches Instrument sein, um das Projekt bekannt zu machen und die Anschlussbereitschaft zu erhöhen.
- Schließlich kann die Kommune als Ankerkundin auftreten oder weitere kommunale Einrichtungen zur Wärmeabnahme einbinden, um dem Projekt wirtschaftliche Stabilität zu geben.
Wie kann die Kommune investieren oder finanziell mitwirken?
Die Kommune sollte ausreichend Haushaltsmittel für Projekte einplanen, um die Finanzierung zeitig zu sichern. Zudem kann die Kommune zur Investitionssicherung das Risiko für Projektträger über Ausfallbürgschaften oder durch Landesfonds minimieren. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich an der Mitfinanzierung von Vorleistungen zu beteiligen – beispielsweise durch die Unterstützung bei Planungskosten, der Erschließung von Trassen oder begleitenden Aktivierungsmaßnahmen von Abnehmerinnen und Abnehmern. Eine weitere Option ist die Beteiligung an Projektgesellschaften in Form einer Minderheitsbeteiligung, wodurch die Kommune Mitsprache- und ggf. Gewinnbeteiligungsrechte erhält, ohne selbst operatives Risiko zu tragen. Darüber hinaus kann sie projektinitiierende Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln – etwa aus dem Bundesprogramm effiziente Wärmenetze (BEW) – unterstützen und so die Finanzierung erleichtern.
Wie kann die Kommune den Prozess begleiten und steuern?
Die Kommune kann flankierend tätig werden, indem sie transparente Vergabeverfahren oder Festlegungen in den Gestattungs- und Wegenutzungsrechten vornimmt, in denen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Bei der Suche nach geeigneten Betreibern wird in der Regel eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Kommune kann die Vergabe von Gestattungs- bzw. Wegenutzungsrechten für den Betrieb des Wärmenetzes steuern und dabei vorsehen, dass bestehende lokale Strukturen und Akteure – wie beispielsweise lokale Genossenschaften – aktiv in den Prozess eingebunden werden. Eine solche Vorgabe sollte in jedem Fall vorab rechtlich geprüft werden. Darüber hinaus kann sie vertragliche Rahmenbedingungen setzen, etwa in Bezug auf Versorgungssicherheit, Preisgestaltung, ökologische Standards oder Monitoringpflichten, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Versorgung langfristig zu sichern. Indem die Kommune beispielsweise geeignete Flächen für Energieanlagen oder Trassen bereitstellt und Genehmigungsverfahren beschleunigt, kann sie auch den Zugang zu Grundstücken und öffentlichen Wegen erleichtern. Die Anpassung kommunaler Satzungen, etwa durch den Erlass einer Fernwärmesatzung oder – sofern rechtlich zulässig – eines Anschluss- und Benutzungszwangs, unterstützt den Ausbau und die Nutzung von Wärmenetzen ebenfalls gezielt.
Finanzierung eines privatwirtschaftlichen Wärmenetzes
Wenn ein Wärmenetz vollständig von einem EVU realisiert wird, liegt die Finanzierung des Projekts vollständig in der Verantwortung des Unternehmens. Die Kommune übernimmt keine direkten Investitionen, kann aber flankierend unterstützen – etwa durch die Wärmeplanung, die Vergabe von Wegenutzungsrechten oder Öffentlichkeitsarbeit.
Grundsätzlich steht privaten Energieversorgungsunternehmen eine breite Palette unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Gegensatz zu kommunalen Akteuren oder Genossenschaften haben sie zudem eine größere Bandbreite an Formen der Fremdfinanzierung.
Die gängigen Finanzierungsbausteine privater EVU werden im Folgenden aufgelistet.
Eigen- und Fremdkapital des Unternehmens
Private Energieversorgungsunternehmen finanzieren Wärmenetzprojekte in der Regel durch eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital. Das Eigenkapital stammt aus dem Unternehmenshaushalt oder aus Mitteln von Konzernmüttern, Investoren oder Partnerunternehmen. Für den größeren Teil der Finanzierung wird häufig auf Fremdkapital zurückgegriffen. Die Vergabe dieser Mittel hängt maßgeblich von der Wirtschaftlichkeit und Risikoabsicherung des Projekts ab – zum Beispiel durch gesicherte Abnahmeverträge oder hohe Anschlussquoten.
Finanzierung durch Projektgesellschaft
Für große Infrastrukturvorhaben wird üblicherweise eigens eine Projektgesellschaft (in Form einer Tochtergesellschaft) gegründet. Deren Finanzierung setzt sich in der Regel aus 20 bis 30 Prozent Eigenkapital und 70 bis 80 Prozent Fremdkapital zusammen, das direkt durch die Projektgesellschaft aufgenommen wird. Für die Umsetzenden entfällt so die Belastung ihres regulären Kreditrahmens. Die Eigenkapitalgeber haften in der Regel mit ihrer Einlage, also dem Gesellschaftsvermögen. Gegenüber den Kreditgebern haftet die Projektgesellschaft mit den Vermögenswerten des Projekts; in der Praxis können jedoch zusätzliche Sicherheiten oder Garantien der Gesellschafter verlangt werden. Eine klar abgegrenzte Struktur schafft eine transparente Projektbilanz und verbessert die Kreditkonditionen, da Banken das Vorhaben als wirtschaftlich abgeschlossene Einheit beurteilen.
Einnahmen aus Wärmeverkauf
Die langfristige Refinanzierung der Investitionen erfolgt über die laufenden Einnahmen aus dem Wärmeverkauf und ggf. einmalige Anschlussgebühren. Die Kalkulation erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien, muss jedoch den Anforderungen des Wärmelieferungsrechts (AVBFernwärmeV) genügen. Die AVBFernwärmeV regelt in § 32 Abs. 1 grundsätzlich die Laufzeit von Wärmelieferverträgen auf maximal zehn Jahre. Eine längere Laufzeit ist jedoch möglich. Hierfür muss der Wärmeanbieter dem Kunden eine echte Wahlmöglichkeit lassen zwischen dem Standardvertrag und einer Variante mit längerer Laufzeit (vgl. OLG Köln Az. 5 U 28/14).
Öffentliche Fördermittel
Auch rein private Betreiber können öffentliche Fördermittel erhalten – insbesondere aus der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Förderfähig sind Investitionen in effiziente Erzeugung, Netzbau und Integration erneuerbarer Wärmequellen. Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen und formalen Förderbedingungen.
- Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert sowohl den Neubau als auch die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Zuschüsse gibt es unter anderem für Machbarkeitsstudien, Infrastrukturinvestitionen und innovative Wärmeerzeuger. Auch private Energieversorger sind antragsberechtigt.
- KfW-Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“: Dieser Förderkredit der KfW unterstützt Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden auch Nah- und Fernwärmenetze inklusive Speicher und Verteilung. Der Kredit bietet eine langfristige Finanzierung mit niedrigen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Landesprogramme (regional unterschiedlich): Zusätzliche Fördermöglichkeiten bestehen auf Landesebene, etwa in Form von Zuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen. Diese Programme variieren je nach Bundesland hinsichtlich Höhe, Bedingungen und Antragsstellen. Eine eigenständige Recherche bei den zuständigen Landesministerien oder Energieagenturen wird empfohlen.
Welche Praxisbeispiele gibt es?
Das Wärmenetz in Bonndorf wird von der Solarcomplex AG betrieben, einem privatwirtschaftlichen Energieversorger, der heute rund 1.200 Gesellschafter vereint – darunter Privatpersonen, Unternehmen, Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften. Das Unternehmen versteht sich als „regeneratives Stadtwerk“ mit dem Ziel, die regionale Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, und bringt umfangreiche Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb von mehr als einem Dutzend regenerativer Wärmenetze in Baden-Württemberg mit. Solarcomplex übernimmt in Bonndorf die vollständige Verantwortung für Planung, Finanzierung, Bau und langfristigen Betrieb, wodurch die Kommune selbst keine Betreiberrolle einnimmt. Die Renditeerwartung von vier Prozent auf das Grundkapital sowie die breite Gesellschafterbasis sorgen für die wirtschaftliche Grundlage.
Eine Kombination aus einem warmen und kalten Nahwärmenetz mit unterschiedlichen Erzeugungsanlagen für Bestand und Neubau: Der private Energiedienstleister werkkraft GmbH agiert als zentraler Energiedienstleister und Netzbetreiber im Münchener Werksviertel-Mitte: Der Dienstleister betreibt zwei Blockheizkraftwerke (BHKW), Pufferspeicher, Absorptionskältemaschinen und Hochtemperatur-Wärmepumpen in ihrer Energiezentrale im WERK1-Keller. Darüber hinaus betreibt die GmbH eigene Photovoltaik-Anlagen sowie einen Batteriespeicher im Mittelspannungsnetz und ist für den Netzbetrieb von Strom-, Wärme- und Kältenetzen verantwortlich. Die technische Infrastruktur nutzt dabei die bestehende Versorgungsstruktur des ehemaligen Kraftwerks Pfanni, wurde jedoch umfassend modernisiert und mit Sektorenkopplung (Strom, Wärme, Kälte) optimiert. Damit beliefert werkkraft Anwohnende, Gewerbe und Mobilitätsangebote lokal mit grüner Energie und garantiert durch das eigene Netz einen Wirkungsgrad von über 95 Prozent bei hoher CO₂-Einsparung.
Die privaten Energieversorger ENGIE Deutschland GmbH und AG und GASAG Solution Plus GmbH haben über ihr Joint Venture Quartierswerk Gartenfeld mit NTT DATA SE vereinbart, Abwärme aus zwei bestehenden Rechenzentren zu nutzen, um das Neubauquartier „Das Neue Gartenfeld“ in Berlin-Spandau zu beheizen. Über eine etwa zwei Kilometer lange Leitung wird bis zu acht Megawatt Prozesswärme (20–30 °C) in eine Energiezentrale eingespeist, wo Wärmepumpen die Temperatur auf rund 65 °C anheben. ENGIE/GASAG betreiben das Quartiersnetz, während NTT DATA als Wärmelieferant fungiert – ergänzt durch einen PowertoHeat-Kessel und einen Pufferspeicher für Lastspitzen. Das Konzept ermöglicht eine CO₂-Einsparung von rund 6.000 Tonnen pro Jahr und soll bis Ende 2026 den Betrieb aufnehmen.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Die KWW-Analyse: „Wärmenetze im Bestand errichten: Betreibermodelle und Finanzierung“ stellt Organisationsformen und Finanzierungsmöglichkeiten für Wärmenetze vor, die im Bestand errichtet werden sollen.
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Vernetzte Wärmeversorgung in Bestandsquartieren – Handlungsstrategien und Anwendungsfälle für die Initiierung, Planung und Umsetzung vor Ort (08/2023)
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Energieliefer-Contracting (ELC) | Arbeitshilfe für Vorbereiten und Durchführen von Energieliefer-Contracting
Quellen
Deutsche Energie-Agentur (2023): Vernetzte Wärmeversorgung in Bestandsquartieren. Handlungsstrategien und Anwendungsfälle für die Initiierung, Planung und Umsetzung vor Ort. Online verfügbar unter: https://www.dena.de/infocenter/vernetzte-waermeversorgung-in-bestandsquartieren/, Zugriff am: 22. Oktober 2025.
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