FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen (Frequently Asked Questions), die aktuell an uns herangetragen werden – von gesetzlichen Anforderungen bis zu KWW-Mustervorlagen. Die FAQ bieten kommunalen Akteurinnen und Akteuren eine schnelle Orientierung, wie wir ihre Kommune unterstützen können.
Bei weiteren Anliegen können Sie unsere Suchfunktion oder unser Kontaktformular nutzen.

Nein. Die Regelungen des GEG zur verpflichtenden Einbindung von erneuerbaren Energien in die Gebäudeheizung treten nicht vorzeitig in Kraft, wenn der Wärmeplan bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist des GEG in einer Kommune veröffentlicht wird. Auch, wenn es häufig anders berichtet wird.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich: Heizungsgesetz) sind zentrale Bausteine für die Wärmewende. Während das WPG die Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet, richtet sich das GEG zur Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Die Fristen zur Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung decken sich mit den zentralen Fristen des GEG.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für eine erfolgreiche Kommunikation dieses Zusammenhangs sowie Textbausteine für verschiedene Kanäle.
Der § 26 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) spricht nur von einer „Entscheidung“ über die Ausweisung. Die Rechtsform selbst ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Die Ausweisung kann damit grundsätzlich in allen Rechtsformen erfolgen, die das Kommunalrecht der Länder ermöglicht und die für die Ausweisung von Gebieten geeignet sind. Das sind in der Regel Satzungen oder gebietsbezogene Allgemeinverfügungen.
Für die Ausweisung durch eine kommunale Satzung spricht, dass sie als gewohntes Instrument auch einer entsprechenden demokratischen Legitimierung durch das Kommunalparlament unterliegt. Zudem passt der abstrakt-generelle Charakter einer Satzung zur Ausweisung eines Gebietes zum Normzweck des Paragrafen. Die konkreten Zuständigkeiten sowie das entsprechende Verfahren regelt das jeweilige Landesrecht.
Eine Vorlage zur Formulierung eines Beschlusses finden Sie auf der Seite der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH.
Für die KWP sollten unserer Erfahrung nach Kommunen mit circa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens eine Vollzeitstelle und Großstädte mindestens zwei Vollzeitstellen planen. Möglich ist auch, dass sich zwei Personen die Projektleitung teilen und als Tandem arbeiten.
Weiterführende Informationen zu personellen Kapazitäten und Kompetenzen für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans finden Sie hier.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) beginnt in der Regel mit einem politischen Beschluss zur Erstellung eines Wärmeplans. Dieser Beschluss legt Ziele, Umfang sowie den Zeitrahmen der Planung fest und stellt die notwendigen finanziellen Ressourcen sicher. Rein juristisch ist ein solcher Gemeinderatsbeschluss notwendig, weil nach § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG) der fertige Wärmeplan durch das zuständige kommunale Gremium beschlossen werden muss. Das Gesetz legt zwar nicht ausdrücklich fest, welches Gremium dies ist, verweist aber auf die Regelungen des jeweiligen Kommunalrechts. Da die Wärmeplanung keine laufende Verwaltungstätigkeit darstellt, sondern eine strategische Entscheidung mit langfristiger Tragweite ist, fällt sie in die Allzuständigkeit der gewählten Vertretung – also des Gemeinde- oder Stadtrats. Zudem ist für die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Beschluss des kommunalen Parlaments erforderlich, da nur dieses über die kommunalen Finanzmittel entscheidet.
Rein praktisch ist der Beschluss ebenfalls zentral, da er der Verwaltung das politische Mandat zur Planung und späteren Umsetzung erteilt. Er schafft eine klare Grundlage für die ämterübergreifende Zusammenarbeit, regelt Zuständigkeiten und ermöglicht eine gezielte Bereitstellung von Personal, Zeit und Finanzmitteln. Außerdem stellt der Beschluss sicher, dass alle Beteiligten von Anfang an auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.
Auch beim fertigen Wärmeplan ist der politische Beschluss notwendig: Er gibt grünes Licht für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und signalisiert politischen Rückhalt. Die frühzeitige und regelmäßige Einbindung der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger ist deshalb entscheidend, um politische Hürden rechtzeitig zu erkennen und auszuräumen. Mit dem Beschluss wird der Plan zudem offiziell und kann öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden.
Eine Vorlage für einen Beschluss des Wärmeplans finden Sie auf der Seite der PD - Berater der öffentlichen Hand.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Beteiligung der Fachakteurinnen und -akteure sowie der Öffentlichkeit stellen wir Ihnen zusammengefasst auf unserer Seite zur Akteursbeteiligung im Abschnitt “Mindestanforderungen einer Zusammenarbeit” vor.
Hilfreiche Informationen zur Ausgestaltung einer erfolgreichen Akteursbeteiligung erhalten Sie in unserem KWW-Leitfaden zur Akteursbeteiligung. Ergänzend bieten wir folgende Grafik zur Orientierung an (KWW-Akteursleitfaden, S. 12). Bitte beachten Sie die Ausführungen zum vereinfachten Verfahren im Fließtext auf der Website.

Nein. Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Interessensgruppen sieht das Wärmeplanungsgesetz (WPG) nur bei der Auslegung des Wärmeplanentwurfs vor. Der § 13 Abs. 4 WPG sieht vor, dass die Öffentlichkeit vor der Beschlussfassung über den Planentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Eine verpflichtende Beteiligung nach jedem Prozessschritt ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Ein digitaler Zwilling ist ein virtuelles Abbild der Kommune in einem digitalen Kartenwerk. Mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) wird die Erfassung, Speicherung, Analyse und Darstellung von geografischen Daten ermöglicht.
Der digitale Zwilling ist ein zentrales Instrument zur Bewältigung der vielschichtigen kommunalen Versorgungs- und Entwicklungsaufgaben sowie der hierzu erforderlichen Abstimmung der Fachplanungen.
Aus diesem Grund sind auch die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erhobenen Geodaten in das Geoinformationssystem zu integrieren, das von der Kommunalverwaltung genutzt wird. Das hilft, die Wärmeplanung effizienter und nachhaltiger zu gestalten (vgl. Smart Data Services 2024).
Aktuell wird durch die zuständigen Bundesministerien der Datenstandard „XWärmeplan“ für die Wärmeplanung entwickelt. Der Standard definiert, wie die aus der Wärmeplanung resultierenden Geoinformationen dargestellt und beschrieben werden müssen. Sobald der Standard in Kraft tritt, sollte dieser angewendet werden.
Das KWW unterstützt Kommunen mit folgenden Angeboten:
KWW-Musterleistungsverzeichnisse
Das KWW stellt für viele Bundesländer länderspezifische Musterleistungsverzeichnisse auf seiner Webseite zum Download bereit. Ein Musterleistungsverzeichnis (MLV) erleichtert Kommunen die Ausschreibung von Dienstleistungen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Es dient als Vorlage für die Vergabe der gesamten Leistung oder Teilleistungen an externe Dienstleister, die qualifiziert sind, Kommunale Wärmepläne zu erstellen.
Die MLV bieten Hilfestellung bei der Ausschreibung, indem sie:
- die Leistungsbestandteile konkretisieren, transparent machen und
- für eine Vergleichbarkeit von Angeboten sorgen bzw. inhaltliche und qualitative Unterschiede von Bewerbern leichter erkennen lassen.
KWW-Dienstleisterverzeichnis
Eine weitere Hilfestellung bei der Auftragsvergabe ist das KWW-Dienstleisterverzeichnis. Es dient als Übersicht potenzieller Dienstleistungsunternehmen und ermöglicht es Kommunen, die Anbieter nach Leistungsspektrum und Region zu filtern.
Sollten Sie Hinweise zum Bearbeitungsstand der Kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Kommune haben, informieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Der Atlas wird regelmäßig aktualisiert.
Neben den generellen Informationen auf unserer Webseite sowie unseren diversen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, bietet das KWW diese Unterlagen an, um Kommunen in der Wärmeplanung zu unterstützen:
Vorlagen & Arbeitshilfen mit White-Label-Dateien des KWW
- KWW-Musterleistungsverzeichnisse nach WPG und für verschiedene Bundesländer
- KWW-Akteursleitfaden mit Arbeitshilfen, auch als bearbeitbare Arbeitsdateien
Weitere Vorlagen & Arbeitshilfen
- Tool zu Datenaggregation
- KWW-Datenkompass, auch länderspezifisch
- KWW-Kommunikationshilfen mit Vorlagen
- KWW-Technikkatalog
- WPG-Leitfaden (Ortner et al.)
Weiteres KWW-Material zur Nutzung
Videos zur Einbindung auf Kommunenseiten
- 7 kurze Clips über den KWP-Prozess
- Anschauliche Einführung zur Wärmewende
- Einführung in die Organisation der Kommunalen Wärmeplanung
- Technologieübersicht zur ersten Erläuterung von Wärmewendetechnologien
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Angebote nutzen. Bitte beachten Sie, uns als Quelle kenntlich zu machen.
Nutzung von KWW-Videomaterial und Copyright-Kennzeichnung
Wenn Sie unsere YouTube-Videos auf einer Webseite oder bei Ihren Veranstaltungen einbinden möchten, können Sie das über die YouTube-URL gerne machen. Wir haben unsere Videos dafür freigegeben. Bitte setzen Sie dabei das Copyright-Zeichen „© dena/KWW“ oder „© dena/Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)“
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns über unser Kontaktformular wissen lassen, wo Sie unsere Inhalte eingebunden haben. Eine Bearbeitung der Videos ist nicht gestattet.
Nutzung von KWW-Bildmaterial und Copyright-Kennzeichnung
Bei Bildern, die wir explizit zur Nutzung durch Dritte ausweisen, beispielweise bei den Kommunikationshilfen, genügt es, wenn Sie unser Copyright-Zeichen „© dena/KWW“ oder „© dena/Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)“ an das Bild setzen. Bitte fragen Sie uns im Zweifel direkt, welche Nutzung gestattet ist. Sie muss in jedem Fall einem nicht-kommerziellen Zweck dienen.
Bei allen anderen Bildern, die wir beispielsweise zur Illustration unserer Webseite oder anderen Materialien benutzen, besteht oft ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Wir haben dafür die Lizenz erworben, dürfen die Bilder aber nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Da es auch Bilder gibt, an denen wir alle Rechte besitzen, fragen Sie uns bitte über unser Kontaktformular, ob ein bestimmtes Bild zur Nutzung überlassen werden kann.
Nutzen und zitieren von KWW-Textquellen
Zitieren Sie bitte nach den üblichen Standards. Eine Empfehlung zur Aufführung im Literaturverzeichnis finden Sie in den meisten unserer Unterlagen. Zum Beispiel:
- „Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (dena, 2025) Begleitdokument KWW-Technikkatalog Wärmeplanung.“
Wenn Sie eine unserer Webseiten nutzen, können Sie diesem Beispiel folgen:
- „Deutsche Energie-Agentur (dena) (Hrsg.) (2024): Leitfaden. Akteursbeteiligung in der Kommunalen Wärmeplanung. Berlin. Online verfügbar unter: www.kww-halle.de, Zugriff am: 11. September 2025.“
- Im Text genügt dann die Angabe der Zitatquelle in einer Fußnote oder im Fließtext in der Klammer (dena 2025, S. X).
Fragen Sie uns im Zweifel über unser Kontaktformular.
Quellen
Smart Data Services: Kommunale Wärmeplanung - Software, Digitaler Zwilling und Förderung. Online verfügbar unter: www.smart-dataservices.de, Zugriff am: 01.12.2025.
KWW-Infothek
In der Infothek finden Sie alle Produkte des KWW sowie hilfreiche Informationsmaterialien unserer Partnerinnen und Partner im Überblick.