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KWW-Muster­leistungs­verzeichnisse (MLV) zur Kommunalen Wärmeplanung

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die KWW-Musterleistungsverzeichnisse (MLV) zur Verfügung. Welches MLV Sie verwenden, hängt davon ab, nach welcher Maßgabe Sie die Kommunale Wärmeplanung durchführen – gemäß Wärmeplanungsgesetz, entsprechend eines Landesgesetzes oder nach der Kommunalrichtlinie.

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KWW-MLV (WPG)

Das KWW-Musterleistungsverzeichnis gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) orientiert sich am Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für diese Fassung wurde das KWW-MLV (NKI) ergänzt und überarbeitet: Es enthält neue Positionen und Empfehlungen sowie Querverweise zum Leitfaden Kommunale Wärmeplanung. Dieses MLV wurde 2025 überarbeitet.

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KWW-MLV (NKI)

Das KWW-Musterleistungsverzeichnis nach Kommunalrichtlinie (NKI) richtet sich an alle Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie eingereicht haben. Es listet alle Inhalte auf, die das Leistungsverzeichnis bzw. der Kommunale Wärmeplan mindestens enthalten muss, um den Anforderungen des NKI-Förderprogramms zu entsprechen.

Länderspezifische Musterleistungsverzeichnisse

An dieser Stelle finden Sie die verfügbaren KWW-Musterleistungsverzeichnisse nach Landesgesetzgebung.

KWW-Dienstleisterverzeichnis (DLV)

Diese filterbare Liste erleichtert Kommunen passende Dienstleistende für ihre Kommunale Wärmeplanung zu finden. 

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