KWW-Musterleistungsverzeichnisse (MLV) zur Kommunalen Wärmeplanung
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die KWW-Musterleistungsverzeichnisse (MLV) zur Verfügung. Welches MLV Sie verwenden, hängt davon ab, nach welcher Maßgabe Sie die Kommunale Wärmeplanung durchführen – gemäß Wärmeplanungsgesetz, entsprechend eines Landesgesetzes oder nach der Kommunalrichtlinie.

Das KWW-Musterleistungsverzeichnis (MLV) erleichtert Kommunen die Ausschreibung von Dienstleistungen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Es dient als Vorlage für die Vergabe der gesamten Leistung oder Teilleistungen an externe Dienstleister, die qualifiziert sind, Kommunale Wärmepläne zu erstellen.
Es bietet Hilfestellung bei der Ausschreibung, indem es:
- die Leistungsbestandteile konkretisiert, transparent macht und somit letztlich
- für eine Vergleichbarkeit von Angeboten sorgt bzw. inhaltliche und qualitative Unterschiede von Bewerbern leichter erkennen lässt.
Die in den zwei Fassungen des Verzeichnisses bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information und werden ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Einige der Informationen können veraltet sein und stellen möglicherweise nicht den aktuellen Stand dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Insbesondere wird keine Gewähr für eine konkrete Förderfähigkeit der jeweiligen dargestellten Leistungen im Verzeichnis übernommen.

KWW-MLV (WPG)
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) orientiert sich am Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für diese Fassung wurde das KWW-MLV (NKI) ergänzt und überarbeitet: Es enthält neue Positionen und Empfehlungen sowie Querverweise zum Leitfaden Kommunale Wärmeplanung. Dieses MLV wurde 2025 überarbeitet.

KWW-MLV (NKI)
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis nach Kommunalrichtlinie (NKI) richtet sich an alle Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie eingereicht haben. Es listet alle Inhalte auf, die das Leistungsverzeichnis bzw. der Kommunale Wärmeplan mindestens enthalten muss, um den Anforderungen des NKI-Förderprogramms zu entsprechen.
Länderspezifische Musterleistungsverzeichnisse
An dieser Stelle finden Sie die verfügbaren KWW-Musterleistungsverzeichnisse nach Landesgesetzgebung.
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Brandenburg (MLV Brandenburg) wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) und den landesspezifischen Anforderungen aus der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV). Sie können das MLV Brandenburg über unsere Infothek herunterladen.
Die Anlaufstelle in Brandenburg ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL).
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) wurde in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Wärmewende NRW der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG). Sie können das MLV NRW über unsere Infothek herunterladen.
Die Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen ist die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate/ Kompetenzzentrum Wärmewende Nordrhein-Westfalen.
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Rheinland-Pfalz (MLV RLP) wurde in Abstimmung mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG). Sie können das MLV RLP über unsere Infothek herunterladen.
Die Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Sachsen (MLV Sachsen) wurde in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO). Sie können das MLV Sachsen über unsere Infothek herunterladen.
Die Auflaufstellen in Sachsen sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (E-Mail-Adresse: waermeplanung@smwa.sachsen.de) und die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH (E-Mail-Adresse: info@saena.de).
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Schleswig-Holstein (MLV SH) wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein sowie der IB.SH Energieagentur erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein. Sie können das MLV SH über unsere Infothek herunterladen.
Die Anlaufstellen in Schleswig-Holstein sind die IB.SH Energieagentur, Energie- und Klimaschutzinitiative (E-Mail-Adresse: eki@ib-sh.de) und das Wärmekompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) c/o BKZ.SH e.V. (E-Mail-Adresse: info@bkzsh.de).
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis Thüringen (MLV TH) wurde in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) sowie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) erstellt. Es orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sowie an den landesspezifischen Anforderungen aus dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG). Sie können das MLV TH über unsere Infothek herunterladen.
Die Anlaufstellen in Thüringen sind das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (E-Mail-Adresse: referat32@tmuen.thueringen.de) und die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) (E-Mail-Adresse: info@thega.de).
KWW-Dienstleisterverzeichnis (DLV)
Diese filterbare Liste erleichtert Kommunen passende Dienstleistende für ihre Kommunale Wärmeplanung zu finden.
