Wärmenetze durch eine Wärmegenossenschaft umsetzen

Mit der Wahl des Betreibermodells stellen sich für die Kommune die Fragen, welchen Einfluss sie behalten will, wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, inwiefern Bürgerinnen und Bürger beteiligt und wie die Investitionen gestemmt werden sollen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen das Modell „Wärmegenossenschaft“ (eingetragene Genossenschaft – eG) näher vor – mit seinen typischen Merkmalen, Vorteilen und Herausforderungen. 

Was ist eine Wärmegenossenschaft?

Eine Wärmegenossenschaft ist eine Form der gemeinschaftlichen Energieversorgung, bei der mehrere Haushalte oder Gebäude gemeinsam eine zentrale Wärmequelle nutzen, um ihre Heiz- und Warmwasserversorgung sicherzustellen. In einer solchen Gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um zusammen eine effiziente und oft auch umweltfreundlichere Energiequelle wie Geothermie, Solarthermie oder Biomasse zu nutzen. Das Wärmenetz ist Eigentum der Genossenschaft. Neben der zentralen Wärmeversorgung sind auch weitere Zwecke möglich, wie z.B. eine gemeinsame Beschaffung von Wärmepumpen, auf die in diesem Text aber nicht genauer eingegangen wird. 

Welche Ziele verfolgt eine Wärmegenossenschaft?

Wärmegenossenschaften verfolgen in erster Linie gemeinwohlorientierte Ziele und stellen die Bedürfnisse ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt, statt auf Gewinnmaximierung abzuzielen. Durch Mitbestimmung und finanzielle Beteiligung schaffen sie eine hohe Akzeptanz und stärken so das gemeinsame Engagement für eine nachhaltige Wärmeversorgung. In der Regel wird der Wärmepreis so kalkuliert, dass keine großen Gewinne erwirtschaftet werden, dies ist ein Unterschied zu den meisten Stromgenossenschaften. Sollte es doch Gewinne geben, können die in die Rücklage gehen oder über eine genossenschaftliche Rückvergütung zurück an die Mitglieder fließen. Über die Verwendung entscheiden die Mitglieder in der Generalversammlung.

Wer kann eine Wärmegenossenschaft gründen oder darin Mitglied sein?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied einer Wärmegenossenschaft werden. Das bedeutet, sowohl Einzelpersonen als auch Kommunen, Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen können sich beteiligen. Die genauen Aufnahmebedingungen und die Art der Mitgliedschaft werden in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft festgelegt.

Wem gehört eine Wärmegenossenschaft und wer leitet sie?

Genossenschaften sind eine kooperative Rechtsform und gehören den Mitgliedern, sind also nicht für eine alleinige Unternehmensleitung geeignet. Die Mitglieder haben je eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Anteile (DGRV 2025). Selbstverantwortung und Selbstverwaltung sind zentrale Merkmale von Wärmegenossenschaften, wobei Mitglieder als Miteigentümerinnen nur mit ihrem eingebrachten Genossenschaftskapital haften.

Andere Formen der gesellschaftlichen Wärmeversorgung

Es gibt neben der Organisation als Genossenschaft weitere Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Wärmeversorgung. Zu den möglichen Rechtsformen gehören: 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG
  • BGB-Gesellschaft (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Verein (e.V.) (zumindest für den Start)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • UG & Co. KG

Beteiligung von Genossenschaften in der KWP

Gemäß WPG sollen bestehende Genossenschaften frühzeitig und fortlaufend beteiligt werden, wenn sie bereits Betreiber von Energieversorgungs- oder Wärmenetzen sind oder als zukünftige Betreiber in Betracht kommen (§7 Abs. 2 WPG).

Namentlich genannt werden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in der Kann-Bestimmung, einen Absatz weiter im selben Paragrafen, wonach die Kommune insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001 [beteiligen kann], „sofern deren Interessen durch die Wärmeplanung erheblich berührt werden oder deren Beteiligung für die Durchführung der Wärmeplanung einen erheblichen Mehrwert bietet“ (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 WPG).

Weitere Vorgaben zum Einbezug von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind in §§ 18 und 21 WPG zu finden.

Grundsätzlich gilt: auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist es für die Kommune ratsam, dass Genossenschaften frühzeitig in den Prozess der KWP eingebunden werden, da sie lokales Wissen und Verständnis der Akteure haben.

Eignet sich das Genossenschaftsmodell für mein Vorhaben?

Eine erste Orientierung zur Frage, ob die eingetragene Genossenschaft (eG) die passende Rechtsform ist, kann Ihnen der Test des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. geben.

Bei der Wahl der passenden Rechtsform kann auch das Bündnis Bürgerenergie (BBen) unterstützen. Auch bei der jeweiligen Landesenergieagentur oder (falls vorhanden) regionalen Energieagentur kann nachgefragt werden, ob sie Unterstützung anbieten.

In ländlichen Gebieten sind Energiegenossenschaften vor allem beim Betrieb von Biogasanlagen zur Stromerzeugung schon länger üblich, wobei das anfallende Biomethan für ein Gasnetz oder die anfallende Abwärme für ein Wärmenetz genutzt werden konnte. Häufig wurden diese von Landwirtinnen und Landwirten betrieben In den letzten Jahren entstehen vermehrt Wärmegenossenschaften auch im städtischen Raum, sowohl in Kleinstädten (KWW-Praxisblick: Eschwege) als auch in größeren Städten (Beispiel kliq eG in Berlin). Zunehmend kommen bei neu entstehenden Wärmegenossenschaften (sowohl ländlich als auch städtischer gelegen) auch weitere Wärmequellen in den Fokus, wie Solarthermie und Geothermie. Zukünftig wird mit der Neugründung von weiteren Genossenschaften und innovativen Konzepten gerechnet, die aus der Identifizierung von Wärmenetzpotenzialen im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung entstehen können.

Wie ist eine Wärme­ge­nossen­schaft strukturiert?

Die Abbildung zeigt das Zusammenspiel von Genossenschaft, Wärmenetz und Mitgliedern (eigene Darstellung nach DGRV). So sieht die Struktur im Detail aus:

Wärmegenossenschaft als Betreiberin

  • Planung & Projektentwicklung durch eG oder beauftragtem Ingenieurbüro; 
  • Finanzierung durch eG; 
  • Bau & Inbetriebnahme durch eG oder beauftragtem Ingenieurbüro; 
  • Betrieb, Wartung & Abrechnung sowie Kundenservice durch eG. 
  • Hinweis: Es wird empfohlen, im späteren Betriebsverlauf je nach Größe eine hauptamtliche Person in Teilzeit für die Geschäftsführung der Genossenschaft einzustellen.

Eigentum

  • Netz und Anlagen befinden sich im Eigentum der Genossenschaft. 
  • Flächen für die Erzeugungsanlage können erworben oder gepachtet werden.

Verträge

  • Wärmelieferverträge mit den Endkunden, bzw. Mitgliedern der Genossenschaft (Haushalte, öffentliche Gebäude, Gewerbe)

Laufzeit

  • in der Regel sind 10 Jahre vertraglich festgelegt, gemäß § 32 (1) AVBFernwärmeV. 
  • Verlängerungen sind möglich (siehe Abschnitt zur Finanzierung).

Wozu dient ein Prüfungsverband bzw. Genossenschaftsverband?

Jede Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband) (§ 54 Genossenschaftsgesetz). Prüfungsverbände sind selbst als Verein organisiert und begleiten Genossenschaften bei der Gründung und können sie bspw. auch bei der Erarbeitung eines Geschäftsplans beraten.

Der Begriff Genossenschaftsverband ist nicht im Genossenschaftsgesetz verankert und wird in der Praxis oft synonym zum Prüfungsverband genutzt. Die Genossenschaft kann sich selbst für einen Prüfungsverband entscheiden.

Übersicht der genossenschaftlichen Prüfungsverbände
© dena/KWW

Wärmegenossenschaften gründen

Was sind die Voraussetzungen für eine Wärmegenossenschaft?

Es gibt aus organisatorischer Perspektive vier wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wärmeversorgung durch eine Genossenschaft. Die angeführten Punkte gelten gleichermaßen für eine bestehende wie für eine neu zu gründende Genossenschaft:

Wie wird eine Genossenschaft gegründet?

Für die Gründung einer Genossenschaft bedarf es mindestens drei Gründungsmitglieder, einer Satzung sowie eines Geschäftsplans. Verschiedene Akteure bieten Musterdokumente und Unterstützung bei der Gründung an (siehe „weiterführende Informationen“). 

Ist es sinnvoll, eine bestehende Stromgenossenschaft um den Zweck der Wärmeversorgung zu ergänzen?

Eine Neugründung ist nicht immer erforderlich. Bereits etablierte Genossenschaften aus dem meist EEG-geförderten Stromsektor können auch im Wärmebereich aktiv werden. Grundsätzlich ist hier empfehlenswert, sich frühzeitig Gedanken zu machen, ob die Genossenschaft zukünftig noch größer werden soll, um sie dementsprechend zu strukturieren und die Gremien und die Satzung entsprechend aufzusetzen.

Besteht bereits eine Stromgenossenschaft und soll das Geschäftsfeld Wärme neu hinzukommen, entscheiden die Mitglieder darüber, ob das neue Vorhaben innerhalb der bestehenden Genossenschaft umgesetzt wird oder ob dafür eine separate Projektgesellschaft gegründet werden soll. Überschneiden sich die Mitgliedschaften beider Projekte weitgehend, kann das Wärmeprojekt in der bestehenden Genossenschaft realisiert werden. Andernfalls ist es empfehlenswert, das Wärmeprojekt auszugliedern – zum Beispiel in Form einer GmbH oder GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft. Eine klare Trennung der Projekte in eigenen Gesellschaften kann auch bei der Zusammenarbeit mit Banken von Vorteil sein.

Vorteile & Herausforderungen von Wärmegenossenschaften

 

Vorteile einer Wärmegenossenschaft Herausforderungen einer Wärmegenossenschaft

Akzeptanz, Transparenz, Mitbestimmung: Genossenschaften genießen in der Regel ein hohes Vertrauen und werden von den Bürgerinnen und Bürgern als Partnerin auf Augenhöhe wahrgenommen.

Projektentwicklungskosten stemmen

Die Genossenschaft ist eine gute Partnerin auf Augenhöhe der Kommune. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz und somit Anschlussquote, was sich auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts auswirkt.

abhängig vom Engagement der Mitglieder bzw. Kerngruppe, vor allem in der Anfangsphase

Förderung der Selbstwirksamkeit und gemeinsame Gestaltung der Region, Motto: „Wir nehmen unsere Energieversorgung selbst in die Hand.“

Qualifizierung des ehrenamtlich arbeitenden Organisationsteams

Nachhaltiges Wirtschaften und regionale Wertschöpfung: Die Einbindung der lokalen Akteure und Netzwerke, kann Kosten senken. Außerdem bleibt dadurch die Wertschöpfung größtenteils in der Region.

langwierige Entscheidungsprozesse

hohe Insolvenzsicherheit durch regelmäßige Prüfungen

Ggf. müssen Bürgerinnen und Bürger von der Projektform Genossenschaft und vom geplanten Konzept überzeugt und aktiviert werden.

Es gibt meist keine hohe Renditeerwartung, weil die Eigenversorgung im Fokus steht. Das ermöglicht günstigere Wärmepreise oder den Betrieb eines Netzes in Umgebungen, die privatwirtschaftliche Renditeerwartungen nicht erfüllen würden.

Banken von Professionalität des Projekts überzeugen

Genossenschaften können sich, basierend auf den Wünschen der Mitglieder weiterentwickeln. Sie übernehmen dann beispielsweise weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Finanzierung kann insb. für neu gegründete eGs herausfordernd sein, wenn Banken noch wenig Vorerfahrungen mit Genossenschaften gesammelt haben

keine Mindesthöhe bei Eigenkapital für Gründung der Genossenschaft

gesetzliche und bürokratische Anforderungen erfüllen

 

bisher mangelnde Wahrnehmung als Akteur im Rahmen der KWP

Wie können Kommunen beim Aufbau einer Wärmegenossenschaft unterstützen?

Die Kommune hat drei wesentliche Handlungsmöglichkeiten, um neue Wärmenetze generell zu unterstützen:

  • Projekte initiieren, indem sie geeignete Rahmenbedingungen schafft und aktiv Anstöße gibt;
  • in Projekte investieren, indem sie sich finanziell beteiligt und Mittel bereitstellt; sowie
  • Projekte flankieren, indem sie Projekte in allen Phasen begleitet und mit kommunalen Ressourcen unterstützt (dena 2023).

Bei der Gründung von Genossenschaften zum Betrieb eines Wärmenetzes stellen sich diese Optionen wie folgt dar:

Wie kann der Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes finanziert werden?

Wärmegenossenschaften ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv an der lokalen Wärmewende zu beteiligen – doch damit übernehmen sie auch Verantwortung für Finanzierung und Betrieb der Infrastruktur. Eine solide Kapitalstruktur ist dabei entscheidend, denn sie beeinflusst nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, sondern auch die Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und Fördergebern. 

Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapital ist abhängig von der Größe der Genossenschaft und vom Wunsch der Mitglieder. Die Bonität wird vom Finanzierungspartner in der Regel besser eingestuft, wenn zumindest ein Teil aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Dies hat einen positiven Effekt auf den Zinssatz. Grundlage ist immer ein Wirtschaftsplan.
 

Gut zu wissen!

Für die Finanzierung von Wärmenetzen sind langfristige Einnahmesicherheiten wichtig – insbesondere für die Kreditvergabe. Die AVBFernwärmeV regelt in § 32 Abs. 1 grundsätzlich die Laufzeit von Wärmelieferverträgen auf maximal zehn Jahre.

Eine längere Laufzeit ist jedoch möglich. Hierfür muss der Wärmeanbieter dem Kunden eine echte Wahlmöglichkeit lassen zwischen dem Standardvertrag und einer Variante mit längerer Laufzeit (vgl. OLG Köln Az. 5 U 28/14). Dies kann die Planungssicherheit erhöhen und die Finanzierung erleichtern.

Einnahmen aus dem Wärmeverkauf

Die laufenden Einnahmen aus Wärmeverkauf und ggf. Anschlussgebühren bilden die Basis für die Rückzahlung von Krediten und Kapital. Die Refinanzierung erfolgt über Nutzungsentgelte, wobei die AVBFernwärmeV eine maximale Vertragslaufzeit von zehn Jahren vorsieht.

Quellen für Eigenkapital

Einlagen der Genossenschaftsmitglieder
Bürgerdarlehen als Nachrangdarlehen
Kommunale Beteiligung

Quellen für Fremdkapital

Kredite oder Darlehen von Banken
Fördermittel

Gut zu wissen!

Die Finanzierung kann insbesondere für neu gegründete Genossenschaften herausfordernd sein, da viele Banken noch keine oder wenig Erfahrung in der Finanzierung von Wärmenetzen haben. Eine professionelle Planung trägt dazu bei, das Vertrauen der Banken zu gewinnen und sie von der Umsetzbarkeit des Projekts zu überzeugen. Hierbei kann ein erfahrenes Ingenieurbüro zur Versicherung der technischen Machbarkeit hinzugezogen werden und auch der Prüfungsverband kann seine Genossenschaften unterstützen.

Das KWW bietet eine Übersicht potenzieller Dienstleister an und ermöglicht es Kommunen damit, die Anbieter basierend auf ihren Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern. 

zum KWW-Dienstleisterverzeichnis

Praxisbeispiele

Wo finde ich weiterführende Informationen über Wärmegenossenschaften?

Hier finden Sie Beratung und Vorlagen zur Gründung von Wärmegenossenschaften:

  • Regionale Genossenschaftsverbände (inkl. verschiedener Tools wie z.B. GenoCanvas, GenoPlan, Satzungsgenerator)
  • Das Bündnis Bürgerenergie (BBen) berät zur Gründung und Weiterentwicklung von Bürgerenergieprojekten auch in Kooperation mit Kommunen. Im Rahmen des Beratungsnetzwerkes ViBE bietet das BBen mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz professionelle Unterstützung für Bürgerbeteiligung in der Energie- und Wärmewende an. Für ein kostenloses Erstgespräch können Sie direkt Kontakt aufnehmen unter beratung@vibe-beratung.de oder informieren Sie sich auf der Webseite über die Angebote.
  • „HEAT it!“ – das Kooperationsprojekt von Klima-Bündnis und Bündnis Bürgerenergie – bietet kostenlos Instrumente, Hilfen und multiplizierbare Lösungen für die bürgernahe Wärmewende in kleineren Kommunen in Deutschland.
  • Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV: Anlaufstelle insb. für politische Themen, ggf. Vernetzung mit bestehenden Nahwärmegenossenschaften
  • Der Bürgerenergiefonds der IB.SH unterstützt Projekte in Schleswig-Holstein in der Startphase mit bis zu 200.000 Euro. Wichtig ist, die Zuwendung vor Beginn des Projektes zu beantragen. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie der Seite der IB.SH.
  • bewirk - gemeinsam fürs Klima: Informationen und Netzwerk für Bürgerenergie in Schleswig-Holstein
  • Der zuständige Prüfungsverband bietet Musterdokumente und Unterstützung bei der Gründung.

Quellen

Wärmenetze errichten und betreiben

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© GettyImages/Westend61